Kündigung wegen Nichterfüllung Musterklauseln

Kündigung wegen Nichterfüllung. Die Käuferin kann diese Bestellung durch schriftliche Mahnung ganz oder teilweise kündigen, ohne dafür in Haftung genommen zu werden, wenn der Lieferant eine Bedingung dieser Bestellung nicht einhält oder keine Fortschritte macht, wenn dadurch nach billigem Ermessen der Käuferin die Ausführung dieser Bestellung gefährdet wird. Eine solche Kündigung wird wirksam, wenn der Lieferant die Nichterfüllung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der schriftlichen Mahnung durch die Käuferin behebt, mit der Ausnahme, dass eine Kündigung durch die Käuferin wegen eines Verstoßes des Lieferanten gegen Ziffer 14, 18 oder 19 dieser Bestellung unverzüglich nach Zugang der schriftlichen Mahnung durch die Käuferin beim Lieferanten wirksam wird. Nach der Kündigung kann die Käuferin auf Kosten des Lieferanten und zu Bedingungen, die sie für angemessen hält, ähnliche Produkte beschaffen wie diejenigen, die Gegenstand der Kündigung sind, und der Lieferant haftet der Käuferin für alle Mehrkosten, die für solche Produkte oder im Zusammenhang damit entstehen. Der Lieferant muss mit der Ausführung dieser Bestellung fortfahren, soweit diese nicht von der Kündigung der Käuferin erfasst ist. Sollte der Lieferant aus irgendeinem Grund Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Anforderungen dieser Bestellung erwarten, hat er dies der Käuferin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn die Käuferin sich bereit erklärt, Lieferungen nach Ablauf des Liefertermins anzunehmen, kann sie - ohne Einschränkung anderer, in dieser Bestellung niedergelegter Rechte - Lieferung auf dem schnellsten Wege verlangen, wobei die Gesamtkosten für Fracht und Versandabwicklung zu Lasten des Lieferanten gehen. Die in dieser Klausel genannten Rechte und Ansprüche der Käuferin gelten zusätzlich zu allen ihr etwa nach Gesetz, Billigkeit oder dieser Bestellung zustehenden Rechte und Rechtsmittel.
Kündigung wegen Nichterfüllung. (a) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei gegen die Vertragspflichten schwerwiegend verstößt und ein solcher Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der nicht verstoßenden Partei an die verstoßende Partei geheilt wird. Der Verkäufer kann den Vertrag sofort aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gemäß Abschnitt 25 nicht nachkommt. Keine Partei kann den Vertrag ordentlich kündigen (d.h. ohne Grund). (b) Auswirkung der Kündigung. Wird der Vertrag aufgrund eines Verstoßes des Käufers gekündigt, hat der Käufer dem Verkäufer 100 % des Verkaufspreises aus dem Vertrag zu zahlen. Wird der Vertrag aus einem anderen Grund gekündigt, zahlt der Käufer dem Verkäufer den Verkaufspreis der Waren, Dienstleistungen und/oder Software auf der Grundlage des Prozentsatzes der zum Zeitpunkt der Kündigung abgeschlossenen Arbeiten, zuzüglich der Kosten von Lieferanten, die den Verkäufern aufgrund der vorzeitigen Kündigung entstanden sind. (c) Nach Zahlungseingang liefert der Verkäufer die Waren, Dienstleistungen und/oder Software an den Käufer oder vernichtet diese auf Anweisung des Käufers.
Kündigung wegen Nichterfüllung. Im Falle eines Vertragsbruchs einer Partei unter dem Auftrag, der nicht innerhalb der von der nicht vertragsbrüchigen Partei festgelegten Frist behoben wird, hat die nicht vertragsbrüchige Partei das Recht, den Auftrag unverzüglich zu kündigen, ohne dass der vertragsbrüchigen Partei eine Entschädigung geleistet wird, und unbeschadet des Rechts der nicht vertragsbrüchigen Partei, pauschalen Schadenersatz und/oder Entschädigung für alle Schäden, die der nicht vertragsbrüchigen Partei als Folge des Verzugs der vertragsbrüchigen Partei entstehen, zu verlangen. Die nicht vertragsbrüchige Partei muss diese Kündigung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung übermitteln.
Kündigung wegen Nichterfüllung. (a) Der Käufer kann durch schriftliche In-Verzugsetzung des Verkäufers die PO vollständig oder teilweise kündigen, wenn der Verkäufer: (1) die Leistung nicht innerhalb des in der PO vorgegebenen Zeitrahmens oder innerhalb einer Verlängerung, die schriftlich durch den Beschaffungsvertreter genehmigt wurde, liefern kann; (2) bei der Erbringung nicht vorankommt, so dass die Leistung gemäß PO gefährdet ist; (3) den Bestimmungen der PO nicht nachkommt, oder diese nicht ausführt; oder (4) Konkurs anmeldet, ein Konkursverfahren eröffnet wird, insolvent wird, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, liquidiert oder unter Zwangsverwaltung gestellt wird. (a) Die Rechte des Käufers zur Kündigung der PO nach Paragraph (2) und (a) (3) dieser Klausel können in Anspruch genommen werden, wenn der Verkäufer diese Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Käufer, in der dieser den Mangel benennt, beseitigt. (b) Kündigt der Käufer die PO vollständig oder teilweise, kann dieser zu den Bedingungen und in der Art und Weise, die der Käufer für angemessen hält, eine Leistung erwerben, die der Leistung aus der gekündigten PO ähnlich ist, und den Verkäufer für alle Mehrkosten für solche Leistungen haftbar machen. Der Verkäufer wird jedoch die Arbeit an der nicht gekündigten Leistung fortsetzen. (c) Wird die PO aufgrund einer Nichterfüllung gekündigt, kann der Käufer die Übertragung des Eigentums und die Lieferung aller (1) fertiggestellten Leistungen und (2) teilweise fertiggestellten Leistungen gemäß der Anweisungen des Beschaffungsvertreters vom Verkäufer verlangen, die der Verkäufer speziell für den abgeschlossenen Teil der PO hergestellt oder eingekauft hat. Auf Anweisung des Käufers wird der Verkäufer auch das Eigentum in seinem Besitz schützen und erhalten, an dem der Käufer ein Interesse hat. (d) Der Käufer wird den PO-Preis für abgeschlossene Leistungen zahlen, der vom Käufer akzeptiert wird. Verkäufer und Käufer vereinbaren die Bezahlung für weitere, nicht abgeschlossene Leistungen, für die der Beschaffungsvertreter die Lieferung an den Käufer angeordnet hat. Der Käufer kann von diesen Beträgen jede Summe zurückhalten, die zum Schutz des Käufers gegen Verluste er als erforderlich einstuft. (e) Wird nach der Kündigung festgestellt, dass sich der Verkäufer nicht in Verzug befand, haben die Parteien die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einer ordentlichen Kündigung durch den Käufer im Rahmen der Klausel zur ordentlichen Kündigung. Die Rech...

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