Vertragliche Bestimmungen Musterklauseln

Vertragliche Bestimmungen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag einschließlich der sonstigen Anlagen zum Antrag, den unter „Hinweise und Erläuterungen“ zu den einzelnen Versicherungen genannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, besonderen Bedingungen und Klauseln, den zusätzlich vereinbarten Klauseln und nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers. Mit Abschluss des Vertrages werden Sie Mitglied der Jeverschen Versicherungs-Gesellschaft VVaG.
Vertragliche Bestimmungen. Die für den Ostendis Partner unterschreibende Person bestätigt, dass sie den vorliegenden Vertrag inklusive die obigen, besonderen Bestimmungen zur Ostendis Partnerschaft, sowie die AGB zum Ostendis Dossiermanager gelesen und verstanden hat, diesen so akzeptiert und berechtigt ist, diesen rechtsgültig zu unterzeichnen. Vertrag offeriert am (Offerte 60 Tage ab Datum gültig) Datum Rechtsgültige Unterschriften Ort, Datum Ostendis Partner Name(n) Unterschrift(en) Ostendis AG
Vertragliche Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Ausschreibungsinhalte in den Vergabeunterlagen mit Zuschlagserteilung zum verbindlichen Vertragsinhalt werden.
Vertragliche Bestimmungen zur Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz für Sportvereine Stand: 1. Januar 2016
Vertragliche Bestimmungen. 2.1. Unsere Angebote sind, sofern sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.
Vertragliche Bestimmungen. Der Betrieb der Mensa und Lounge des MPI-IE erfolgt auf Grundlage nachfolgender Vorgaben und Bestimmungen: - Pachtvertrag über Kantinenräume und Lounge des MPI-IE (Anlage 1) - Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien) (Anlage 2) 6.) Eignung Die Leistungen werden ausschließlich an zuverlässige, leistungsfähige und fachlich geeignete Unternehmen vergeben. Als Nachweis hierfür sind dem Angebot folgende Unterlagen beizufügen: - mindestens drei vergleichbare Referenzen der vergangenen drei Geschäftsjahre - Anzahl und Qualifikation des zur Durchführung der Leistungen bereitgestellten Personals - Angaben zu Havariemanagement bei Ausfall durch Krankheit, Kündigung, etc. - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - Auszug aus dem Gewerbezentralregister 7.) Einreichung der Angebote Die Vergabestelle empfiehlt, vor Abgabe eines Angebots einen Termin zur vor –Ort- Besichtigung zu vereinbaren. Ansprechpartner hierfür ist der Verwaltungsleiter des MPI-IE, Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxx, Durchwahl 0761/5108-345 oder per Mail an xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxx.xxx.xx . Das Angebot ist vollständig, form- und fristgerecht, gekennzeichnet sowie rechtskräftig unterschrieben bis zum 25.09.2019 an folgende Adresse einzureichen: Angebote, welche unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.