Kündigung der Vereinbarung. Sollte der Zuchtrichter aufgrund einer Erkrankung oder aber aus anderen wichtigen Gründen verhindert sein, ist er dazu verpflichtet, dies dem Verein unverzüglich nach Bekanntwerden des Verhinderungsgrundes mitzu- teilen und nachzuweisen. Eine Terminkollision aufgrund einer weiteren Verpflichtung des Zuchtrichters zu einer Zuchtrichtertätigkeit am gleichen Tage wie dem Veranstaltungstag ist kein wichtiger Grund im Sinne dieser Vereinbarung. Der Verein ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigen Gründen zu kündigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Ausstellung ausfällt oder der Zuchtrichter seine Berechtigung ver- liert, die unter 1. gelisteten Tätigkeiten auszuüben.
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Samples: Zuchtrichtervereinbarung, Vereinbarung Über Die Zuchtrichtertätigkeit, Vereinbarung Über Die Zuchtrichtertätigkeit
Kündigung der Vereinbarung. Sollte der Zuchtrichter aufgrund einer Erkrankung oder aber aus anderen wichtigen Gründen verhindert sein, ist er dazu verpflichtet, dies dem Verein Veranstalter unverzüglich nach Bekanntwerden des Verhinderungsgrundes mitzu- teilen mitzuteilen und nachzuweisen. Eine Terminkollision aufgrund einer weiteren Verpflichtung des Zuchtrichters zu einer Zuchtrichtertätigkeit am gleichen Tage wie dem Veranstaltungstag ist kein wichtiger Grund im Sinne dieser Vereinbarung. Der Verein Veranstalter ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigen Gründen zu kündigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Ausstellung ausfällt oder der Zuchtrichter seine Berechtigung ver- liert, die unter 1. gelisteten Tätigkeiten auszuüben.
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Kündigung der Vereinbarung. Sollte der Zuchtrichter aufgrund einer Erkrankung oder aber aus anderen wichtigen Gründen verhindert sein, ist er dazu verpflichtet, dies dem Verein unverzüglich nach Bekanntwerden des Verhinderungsgrundes mitzu- teilen mitzuteilen und nachzuweisennachzuwei- sen. Eine Terminkollision aufgrund einer weiteren Verpflichtung des Zuchtrichters zu einer Zuchtrichtertätigkeit am gleichen Tage wie dem Veranstaltungstag ist kein wichtiger Grund im Sinne dieser Vereinbarung. Der Verein ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigen Gründen zu kündigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Ausstellung ausfällt oder der Zuchtrichter seine Berechtigung ver- liertverliert, die unter 1. gelisteten Tätigkeiten auszuüben.
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