Kündigung der Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird auf die Dauer des Dienstverhältnisses abgeschlossen. Falls sich die rechtlichen, insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse, wie sie derzeit für die Direktversicherung gelten, nachhaltig zu Lasten des Arbeit- nehmers oder Arbeitgebers ändern, steht jeder Seite das Recht zu, diese Vereinbarung zu ändern oder aufzukündigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden sich dann bemühen, diese Vereinbarung den veränderten Verhältnissen anzupassen. Zu- sätzliche finanzielle Belastungen dürfen dem Arbeitgeber daraus jedoch nicht erwachsen. Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ggf. bestehende Versorgungsregelung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Insbesondere gilt diese Vereinbarung nur so lange, wie Lohn oder Gehalt während des Dienstverhältnisses gewährt wird. In Zeiten ohne Lohn-/Gehaltsfortzahlung wie Wehr- und Ersatz- dienst, Sonderurlaub, Fortbildung, Mutterschaft, Erziehungsur- laub oder Krankheit (nach Ende der Lohn-/Gehaltsfortzahlung), ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Direktversicherungsbeiträge zu entrichten. Dies gilt auch im Hinblick auf einen Arbeitgeberzu- schuss zur Gehaltsumwandlung, sofern dieser unter Ziffer 1 c) zu- gesagt wurde. Daher wird in diesen Fällen eine etwaige Verpflichtung zur Ent- richtung von Direktversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, fällige Beiträge für einen solchen Zeitraum aus anderen privaten Einkünften selbst zu ent- richten. Der Ausschluss der Beitragsentrichtungsverpflichtung durch den Arbeitgeber und die Kündigung der Vereinbarung gel- ten auch dann, wenn der Arbeitnehmer die gesetzlichen Unverfall- barkeitsvoraussetzungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt und aus diesem Grund die Beiträge vom Arbeitgeber beanspruchen würde. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers (Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutz- aufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde.) Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der XX 0000 unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der XX 0000. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Die XX 0000 verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
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Samples: Übernahme Durch Den Neuen Arbeitgeber Für Verträge Nach § 3.63 Estg, Übertragung Der Versicherungsnehmereigenschaft
Kündigung der Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird auf die Dauer des Dienstverhältnisses abgeschlossen. Falls sich die rechtlichen, insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse, wie sie derzeit für die Direktversicherung gelten, nachhaltig zu Lasten des Arbeit- nehmers Ar- beitnehmers oder Arbeitgebers ändern, steht jeder Seite das Recht zu, diese Vereinbarung zu ändern oder aufzukündigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden sich dann bemühen, diese die- se Vereinbarung den veränderten Verhältnissen anzupassen. Zu- sätzliche Zusätzliche finanzielle Belastungen dürfen dem Arbeitgeber daraus da- raus jedoch nicht erwachsen. Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ggf. bestehende Versorgungsregelung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Insbesondere gilt diese Vereinbarung nur so lange, wie Lohn oder Gehalt während des Dienstverhältnisses gewährt wird. In Zeiten ohne Lohn-/Gehaltsfortzahlung wie Wehr- und Ersatz- dienst, Sonderurlaub, Fortbildung, Mutterschaft, Erziehungsur- laub oder Krankheit (nach Ende der Lohn-/Gehaltsfortzahlung), ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Direktversicherungsbeiträge Direktversicherungsbeiträ- ge zu entrichten. Dies gilt auch im Hinblick auf einen Arbeitgeberzu- schuss Arbeitge- berzuschuss zur Gehaltsumwandlung, sofern dieser unter Ziffer Ziff. 1 c) zu- gesagt zugesagt wurde. Daher wird in diesen Fällen eine etwaige Verpflichtung zur Ent- richtung Entrichtung von Direktversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Der Arbeitnehmer Arbeitgeber hat jedoch das Recht, fällige Beiträge für einen solchen Zeitraum aus anderen privaten Einkünften selbst zu ent- richten. Der Ausschluss der Beitragsentrichtungsverpflichtung durch den Arbeitgeber und die Kündigung der Vereinbarung gel- ten auch dann, wenn der Arbeitnehmer die gesetzlichen Unverfall- barkeitsvoraussetzungen Unver- fallbarkeitsvoraussetzungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt und aus diesem Grund die Beiträge vom Arbeitgeber beanspruchen beanspru- chen würde. *) Satz 2 ist zu streichen, wenn der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer nach § 40b einschließlich Kirchensteuer trägt. L-Z6003A/10.16/m Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers (Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutz- aufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde.) Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der XX 0000 unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der XX 0000. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Die XX 0000 verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
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Kündigung der Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird auf die Dauer des Dienstverhältnisses Dienstverhältnis ses abgeschlossen. Falls sich die rechtlichen, insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse, wie sie derzeit für die Direktversicherung gelten, nachhaltig zu Lasten des Arbeit- nehmers Arbeitnehmers oder Arbeitgebers ändern, steht jeder je der Seite das Recht zu, diese Vereinbarung zu ändern oder aufzukündigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden sich dann bemühen, diese Vereinbarung den veränderten Verhältnissen anzupassenanzupas sen. Zu- sätzliche Zusätzliche finanzielle Belastungen dürfen dem Arbeitgeber Arbeitge ber daraus jedoch nicht erwachsen. Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ggf. bestehende bestehen de Versorgungsregelung bleibt von dieser Vereinbarung unberührtunbe rührt. Insbesondere gilt diese Vereinbarung nur so lange, wie Lohn oder Gehalt während des Dienstverhältnisses gewährt wird. In Zeiten ohne Lohn-/Gehaltsfortzahlung wie Wehr- und Ersatz- dienstEr satzdienst, Sonderurlaub, Fortbildung, Mutterschaft, Erziehungsur- laub Erzie hungsurlaub oder Krankheit (nach Ende der Lohn-/GehaltsfortzahlungLohn-/Gehaltsfort zahlung), ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Direktversicherungsbeiträge Direktversiche rungsbeiträge zu entrichten. Dies gilt auch im Hinblick auf einen Arbeitgeberzu- schuss ei nen Arbeitgeberzuschuss zur Gehaltsumwandlung, sofern dieser die ser unter Ziffer 1 c) zu- gesagt zugesagt wurde. Daher wird in diesen Fällen eine etwaige Verpflichtung zur Ent- richtung Entrichtung von Direktversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber Ar beitgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, fällige Beiträge für einen ei nen solchen Zeitraum aus anderen privaten Einkünften selbst zu ent- richtenentrichten. Der Ausschluss der Beitragsentrichtungsverpflichtung durch den Arbeitgeber und die Kündigung der Vereinbarung gel- ten auch dann, wenn der Arbeitnehmer die gesetzlichen Unverfall- barkeitsvoraussetzungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt und aus diesem Grund die Beiträge vom Arbeitgeber beanspruchen würde. A-Z6003/01.18/m Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers (Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutz- aufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde.) Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler, IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der XX 0000 unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der XX 0000. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. Die XX 0000 verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
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Samples: Übertragungsantrag Für Die Versicherungsnehmereigenschaft