Kündigung durch den Mieter Musterklauseln

Kündigung durch den Mieter. Art. 266h 1 Fällt der Mieter nach Übernahme der Sache in Konkurs, so kann der Vermieter für künftige Mietzinse Sicherheit verlangen. Er muss dafür dem Mieter und der Konkursverwaltung schriftlich eine angemessene Frist setzen. 2 Erhält der Vermieter innert dieser Frist keine Sicherheit, so kann er fristlos kündigen. Art. 266i Stirbt der Mieter, so können seine Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Art. 266k Der Mieter einer beweglichen Sache, die seinem privaten Gebrauch dient und vom Vermieter im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit vermietet wird, kann mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen. Der Vermieter hat dafür keinen Anspruch auf Entschädigung. Art. 266l 1 Vermieter und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen müssen schriftlich kündigen. 2 Der Vermieter muss mit einem Formular kündigen, das vom Kanton genehmigt ist und das angibt, wie der Mieter vorzugehen hat, wenn er die Kündigung anfechten oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen will. 1 Dient die gemietete Xxxxx als Wohnung der Familie, kann ein Ehe- gatte den Mietvertrag nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des anderen kündigen. 2 Kann der Ehegatte diese Zustimmung nicht einholen oder wird sie ihm ohne triftigen Grund verweigert, so kann er den Richter anrufen. 3 Die gleiche Regelung gilt bei eingetragenen Partnerschaften sinnge- mäss.77 77 Eingefügt durch Anhang Ziff. 11 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).
Kündigung durch den Mieter. (Art. 266m OR)
Kündigung durch den Mieter. Sollte der MIETER diese Vereinbarung zum Zeitpunkt oder jederzeit vor Antritt des Charterzeitraums kündigen, so ist der MIETER weiterhin zur Begleichung aller fälligen Zahlungen, die vor und zum Zeitpunkt der Kündigung unbezahlt waren, verpflichtet. Sollte die Rücktrittserklärung von dem Mieter gegeben werden oder sollte der MIETER, nachdem er gekündigt hat, versäumen, einen zu zahlenden Betrag aus diesem Vertrag zu zahlen, so ist die Charterfirma / Vertreter berechtigt, diese Vereinbarung als vom MIETER zurückgewiesen zu behandeln und den vollen Betrag aller Zahlungen durch den Mieter einzubehalten.
Kündigung durch den Mieter. Sollte der MIETER diese Vereinbarung zum Zeitpunkt oder jederzeit vor Antritt des Charterzeitraums kündigen, so ist der MIETER weiterhin zur Begleichung aller fälligen Zahlungen, die vor und zum Zeitpunkt der Kündigung unbezahlt waren, verpflichtet. Sollte die Rücktrittserklärung von dem Mieter gegeben werden oder sollte der MIETER, nachdem er gekündigt hat, versäumen, einen zu zahlenden Betrag aus diesem Vertrag zu zahlen, so ist die Charterfirma / Vertreter berechtigt, diese Vereinbarung als vom MIETER zurückgewiesen zu behandeln und den vollen Betrag aller Zahlungen durch den Mieter einzubehalten. Bei einer Reisewarnung zwischen dem Heimatland des Kunden und dem Erbringungsland gelten die Stornobedingungen wie folgt: 50% bis einen Monat vor Charterbeginn, 75% bis 2 Wochen vor Charterbeginn, danach 100% der Buchungskosten. Sollte die vertraglich vereinbarte Leistung aufgrund eines Reiseverbotes zwischen dem Heimatland des Kunden und dem Erbringungsland zum Zeitpunkt der Buchung nicht möglich sein, wird eine kostenlose Verschiebung der Charterbuchung innerhalb von 12 Monaten zugesagt. Ggfs. fallen hierdurch für den Kunden Mehrkosten aufgrund saisonbedingter Preisanpassungen an. Eine Umbuchung entbindet nicht von den vertraglich vereinbarten Zahlungsterminen. Diese Vereinbarung schließt Covid-19 bedingte Reiseverbote ein.
Kündigung durch den Mieter. 1 Dient die gemietete Xxxxx als Wohnung der Familie, kann ein Ehegatte den Mietvertrag nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des anderen kündigen. 2 Kann der Ehegatte diese Zustimmung nicht einholen oder wird sie ihm ohne triftigen Grund verweigert, so kann er den Richter anrufen.
Kündigung durch den Mieter. 1 Rücktrittsversicherung. Wir empfehlen dem Mieter, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. § 2 Die Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Der Mieter muss den Vermieter schriftlich über seine Kündigung informieren. Das genaue Datum der Kündigung ergibt sich aus dem Poststempel dieses Schreibens per Fax, E-Mail oder Brief. § 3 Die Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter führt zur Zahlung einer wie folgt festgelegten Entschädigung, es sei denn, die tatsächlichen Kosten betragen mehr als: 100% des Gesamtmietpreises ohne Kaution und Endreinigung bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Abreise; 75% bei Stornierung zwischen dem 8. und 15. Tag; 50% bei Stornierung zwischen dem 16. und 42. Tag und 25% bei Stornierung mehr als 42 Tage vor dem im Mietvertrag angegebenen Ankunftstag.
Kündigung durch den Mieter. 1. Der Mieter hat jederzeit, jedoch frü- hestens ab dem dritten Monat nach Vertragsabschluss das Recht, das Miet- verhältnis unter Einhaltung der im Miet- vertrag § 2 geregelten Frist schriftlich gegenüber dem Vermieter zu kündigen. 2. Der Mieter ist verpflichtet, das Miet- verhältnis unter Einhaltung der in Absatz 1 genannten Frist zu kündigen, wenn seine Wohnberechtigung erloschen ist. 3. Darüber hinaus steht dem Mieter die außerordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Kündigung durch den Mieter. 2.1 Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB) durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Er unterliegt damit der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist von 3 Monaten. 2.2 Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Der Mieter hat keinen Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Weitervermietung seines Mietraumes. 2.3 Dem weiteren Gebrauch der Mietsache durch den Mieter nach Ablauf der Mietzeit wird vom Vermieter widersprochen, so dass eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB nicht zustande kommen kann.
Kündigung durch den Mieter. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Eine telefonische Kommunikation sollte immer per E-Mail bestätigt werden. Die Stornogebühr beträgt wie: • Sie können bis zu 4 Wochen vor der Mietzeit kostenlos stornieren; • Im Falle einer Stornierung in Woche 4 oder 3 vor Beginn der Mietzeit sind 50% des Mietpreises fällig; • Im Falle einer Stornierung in Woche 2 oder 1 vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis fällig. Die zusätzlichen Kosten und die Anzahlung werden vollständig zurückerstattet. Kann der Vermieter nach Kündigung durch den Mieter das Chalet Belle Héléne in der Storniertenzeit noch an eine andere Person vermieten, so zahlt der Vermieter die mietete Miete bis zur maximalen Stornogebühr an den Mieter. Wenn der Mieter während der Mietzeit früher geht, bleibt die Miete fällig. Die Messung für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung per E-Mail beim Vermieter eingegangen ist.