Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Kündigung durch den Vermieter. 1 Die Kündigung durch den Vermieter ist insbesondere anfechtbar, wenn sie ausgesprochen wird:
Kündigung durch den Vermieter. (Art. 266n OR)
Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der Unterkunft) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Xxxx/die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Xxxx/die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Vermieters schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes/der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Vermietereigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter. Dies gilt auch, wenn der Xxxx das Zimmer oder andere Räume des Vermieters zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Xxxx gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß der Stornierungsregelungen unter Abschnitt 3 verpflichtet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsregelungen.
Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Darüber hinaus besitzt der Vermieter jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines Verkaufs des Grundbesitzes aufgrund angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Dies gilt auch bei beabsichtigtem Verkauf oder Umbau. Das Vertragsverhältnis kann in diesem Fall vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist vom Vermieter schriftlich aufgekündigt werden. Bereits gezahlte (Teil-)Beträge erhält der Mieter ohne Abzüge erstattet. Ein Anspruch auf weitere Entschädigung besteht nicht. Rechtliche Grundlage ist hier die grundsätzliche Dispositionsfreiheit des Eigentümers über sein Eigentum gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Kündigung durch den Vermieter. Sofern der Mieter seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht fristgemäß nachkommt, kann der Vermieter unbeschadet gesetzlicher Kündigungsrechte das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er den Mieter zuvor zumindest einmalig mit einer Frist von 7 Tagen zur Zahlung gemahnt hat. Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.
Kündigung durch den Vermieter. Der Gastgeber ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der Ferienwohnung) zu kündigen, falls der Xxxx/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Hauses schadet. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt. Wir weisen darauf hin, dass die im Eingang der Ferienwohnung ausgehängte Hausordnung einzuhalten ist.
Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, falls die vereinbarte Anzahlung, sowie Restzahlung des Mietpreises nicht fristgemäß geleistet wird.
Kündigung durch den Vermieter. 5.1 Der Vermieter kann den Vertrag nach Mietbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die allgemeinen Campingpark Ordnung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn
Kündigung durch den Vermieter. Wird die Restzahlung nicht fristgemäß geleistet (Valutastellung ist spät. 4. Wochen vor Beginn des Anreisedatums des Mieters), gilt dies (seitens des Mieters) als Rücktritt vom Vertrag und eine bereits geleistete Anzahlung wird als pauschale Rücktrittsgebühr einbehalten. Der gebuchte Termin wird dann innerhalb 2 Werktagen wieder zur freien Verfügung gestellt. Wir bitten deshalb um Beachtung dieser Fristen!