Untermiete. Art. 261
Untermiete. Art. 273
Untermiete. Der Kunde kann die Geräte nur mit vorgängig eingeholter schriftlicher Zustimmung von Murotex untervermieten. Der Kunde hat Murotex ein Exemplar des Untermietvertrages auszu- händigen.
Untermiete. (Art. 262 OR)
Untermiete. 1 Dieser Abschnitt gilt für die Untermiete, solange das Hauptmietverhältnis nicht aufgelöst ist. Die Untermiete kann nur für die Dauer des Hauptmietverhältnisses erstreckt werden.
Untermiete. Der Mieter kann das Mietobjekt nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn: - der Mieter sich weigert, dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben; - die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrages missbräuchlich sind; - dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.
Untermiete. Untermiete ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet, wobei der Mieter dem Vermieter vorgängig die beabsichtigten Vertragskonditionen und die Personalien des Untermieters bekanntzugeben hat. Der Vermieter ist nach Zustandekommen des Vertrages eine Kopie des Untermietvertrages zuzustellen.
Untermiete. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgän- giger Zustimmung der Vermieterin zulässig. Die Genossenschaft kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Artikel 262 Absatz 2 OR genannten Gründen verweigern. Als wesentliche Nachteile bei der Untervermietung der ganzen Wohnung gelten insbesondere eine mehr als einjährige Dauer, die mehr als zweimalige Untervermietung im laufenden Mietverhältnis, eine Verletzung der Belegungsvorschriften sowie der Umstand, dass die Mitglieder nicht eindeutig darlegen können, dass sie die Wohnung nach Ablauf der Untervermietung wieder selber bewoh- nen werden. Auch bei der Untervermietung einzelner Zimmer entsteht der Genossenschaft ein wesentlicher Nachteil, wenn die Belegungsvorschriften verletzt werden. Einzelheiten regelt der Vorstand im Vermietungsreglement.
Untermiete. Untermiete ist ohne schriftliche Bewilligung des Vermieters unzulässig.
Untermiete. Die Untervermietung des Mietgegenstandes ist nur an den Vermieter zulässig.