Kündigung durch Versicherer. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. § 3 Fortsetzung des Vertrags nach dem Tod des Versicherungsnehmers Für Ehepartner, Lebenspartner (gemäß Lebenspartnerschaftsge- setz), Kinder und sonstige Familienangehörige des Versicherungs- nehmers besteht der vereinbarte Versicherungsschutz im Fall seines Todes bis zur Hauptfälligkeit, maximal bis 12 Monate, fort. Voraussetzung der Vertragsfortsetzung ist, dass die genannten Personen zuvor im Rahmen des Vertrages mitversichert waren. Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine der versicherten Personen eingelöst, so wird diese Versicherungsnehmer. § 4 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten I. Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss 1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklä- rung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzei- gen, nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und Ziffer 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichti- gen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung (Thv Hund 2020), Privathaftpflichtversicherung (Phv 2020), Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (Thv Hund 2020)
Kündigung durch Versicherer. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. § 3 Fortsetzung des Vertrags nach dem Tod des Versicherungsnehmers Für Ehepartner15 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, Lebenspartner (gemäß Lebenspartnerschaftsge- setz)wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, Kinder und sonstige Familienangehörige des Versicherungs- nehmers besteht die für den Grund oder die Höhe der vereinbarte Versicherungsschutz im Fall seines Todes bis zur HauptfälligkeitEntschädigung von Bedeutung sind, maximal bis 12 Monate, forttäuscht oder zu täuschen versucht. Voraussetzung Ist die Täuschung oder der Vertragsfortsetzung ist, dass die genannten Personen zuvor im Rahmen des Vertrages mitversichert waren. Wird die nächste Beitragsrechnung Täuschungsversuch durch eine der versicherten Personen eingelöstrechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so wird diese Versicherungsnehmergelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. § 4 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
I. Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss16 Anzeigen; Willenserklärungen; Anschriftenänderungen
1. Vollständigkeit Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Erklärungen sind in Textform abzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sie sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständige bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Hat der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe eine Änderung seiner Vertragserklä- rung Anschrift dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzei- gennicht mitgeteilt, genügt für eine dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugebende Willenserklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und die Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Entschluss Fall einer Namensänderung des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließenVersicherungsnehmers. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. Wird der Vertrag von einem Vertreter § 17 Vollmacht des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und Ziffer 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichti- gen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.Versicherungsvertreters
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Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Ihrer Versicherungspolice