Kündigung durch Versicherer. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. 1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungs- falles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Scha- dens durch rechtskräftiges Straf- urteil wegen Vorsatzes in der Per- son des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig her- bei, so ist der Versicherer berech- tigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Ver- sicherungsnehmers entsprechen- den Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Kündigung durch Versicherer. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung Herbei- führung des Versicherungs- fallesVersicherungsfalls
a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht Ent schädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Scha- dens Schadens durch rechtskräftiges Straf- urteil rechtskräf tiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Per- son Person des Versicherungsnehmers Ver sicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig her- beifahr lässig herbei, so ist der Versicherer berech- tigtberechtigt, seine Leistung Leis tung in einem der Schwere des Verschuldens des Ver- sicherungsnehmers entsprechen- den Versiche rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Glasversicherung
Kündigung durch Versicherer. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungs- fallesVersiche- rungsfalles
a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich vorsätz- lich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Scha- dens Schadens durch rechtskräftiges Straf- urteil Strafurteil wegen Vorsatzes in der Per- son Person des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig her- beiherbei, so ist der Versicherer berech- tigtberechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Ver- sicherungsnehmers entsprechen- den Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Kündigung durch Versicherer. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer wirksam.
1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung Her- beiführung des Versicherungs- fallesVersicherungsfalles
a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht Entschädi- gungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Scha- dens Schadens durch rechtskräftiges Straf- urteil Strafurteil wegen Vorsatzes in der Per- son Person des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens Scha- dens als bewiesen.
b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig her- beiherbei, so ist der Versicherer berech- tigtberechtigt, seine Leistung Leis- tung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens des Ver- sicherungsnehmers entsprechen- den Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Transportversicherung