Kündigungsbedingungen bei Unterbringung Musterklauseln

Kündigungsbedingungen bei Unterbringung. Bei einer einfachen Kündigung des Pauschalarrangements durch alle gebuchten G.M® für eine Wohneinheit oder durch einen gebuchten G.M® für ein halbes Doppelzimmer erstattet Club Med® die einbezahlten Beträge zurück (ausser bei Zufall oder höherer Gewalt) unter Abzug der Annullierungsentschädigung gemäss nachfolgender Tabelle: Kosten der Kündigung pro Person - bei eigener Anreise oder mit Club Med- Charterflug CHF 45.- CHF 125.- 50 %* 90 %* Kosten der Kündigung pro Person - bei Transport mit Linienflug CHF 45.- CHF 125.- 50 %* 90 %* + 100 % der evtl. von der Fluggesellschaft weiterbelasteten Kosten bei Linienflug Kosten der Kündigung pro Person - bei Transport mit Low-Cost-Flug CHF 45.- CHF 125.- 50 %** 90 %** + 100 % des gesamten Flugpreises *des Gesamtpreises des Pauschalarrangements. **des Gesamtpreises des Pauschalarrangements ohne Transport. Die Annullierungen müssen Club Med® unbedingt schriftlich per Einschreiben entweder an die Verkaufsstelle oder im Falle einer Fernreservierung (Telefon, Internet etc.) oder brieflichen Buchung an: Club Méditerranée - Back Office Commercial - Avenue d’Aïre 40 - 1203 Genf geschickt werden, unter Beilegung eines unterschriebenen Vertragsexemplars sowie ggf. der ausgestellten Tickets bei „Anschlussflügen“. Entscheidend für die Berechnung der vorgenannten Annullierungskosten ist das Versanddatum des Einschreibebriefes, wobei das Datum des Poststempels gilt. Wird eine Kündigung für eine Drittperson getätigt, ist deren schriftliches Einverständnis nötig und der Annullierung beizulegen. Rückvergütungen erfolgen an den Zahler, sofern dieser keine anderen Anweisungen erteilt. Falls der/die gebucht verbleibende/n G.M® die von Club Med® vorgeschlagene Unterkunft ablehnt/ablehnen unter Anwendung der o. g. Verfügungen zu (I) und/oder nicht akzeptiert, in der ursprünglich gebuchten Unterkunft zu bleiben, wird Club Med® mit allen geeigneten Mitteln die Annullierung der Pauschalreise seitens der G.M® schriftlich fixieren, die dann den unter 4.1.2.1 vorgesehenen Kündigungszuschlag bezahlen müssen, der ab diesem Datum fällig ist. Club Med® bietet den G.M® die Möglichkeit, die fakultative Versicherung „Écran Total® von Club Med®“ abzuschliessen, die in wichtigen Fällen (wie Krankheit, Unfall, Berufsrisiken, Tod) die geleisteten Anzahlungen und Beträge im Rahmen der Reisebuchung abdeckt. Im Eintrittsfall muss der begünstigte G.M® den Versicherungsvertreter benachrichtigen: Europ Assistance Schweiz – Avenue Perdtemps 23, CP 3200, 1260 Ny...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.