Kündigungsrecht der Bank. 17.1 Die Bank kann den Kreditkartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens zweimonatigen Kündi- gungsfrist in Textform kündigen. Die Bank wird den Kre- ditkartenvertrag mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berech- tigten Belange des Karteninhabers geboten ist.
Kündigungsrecht der Bank. Die Bank kann die Geschäftsverbindung, soweit nicht eine abweichende Kündi gungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kün digungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäfts beziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, de ren Fortsetzung unzumutbar macht. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zuläs sig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls entbehrlich. Die Bank kann den Depotvertrag jederzeit ohne Einhaltung von Fristen auch be züglich nur einzelner im Depot verwahrter Anteile kündigen. Dies gilt z. B., wenn die Grundlagen für Besteuerung dieser Anteile nicht oder nicht mehr ordnungsge mäß nach § 5 Investmentsteuergesetz veröffentlicht werden, Verkaufsunterlagen und daten nicht vorliegen, Provisionen oder andere Vergütungen und Aufwendun gen nicht gezahlt werden usw. Ein entsprechendes Teilkündigungsrecht der Bank besteht auch hinsichtlich Anteilen, die von der Bank nicht oder nicht mehr angebo ten werden. Erfolgt zum Beendigungszeitpunkt keine Weisung des Kunden, wie mit den verwahrten Anteilen zu verfahren ist, werden diese veräußert und der Er lös auf das Referenzkonto des Kunden ausgekehrt. Liegt der Bank kein gültiges Referenzkonto für eine Auskehrung des Verkaufserlöses vor, wird der Verkaufser lös beim Amtsgericht hinterlegt. Unabhängig vom Depotvertrag kann die Bank den Vertrag über das Abwicklungs konto jederzeit ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Das gilt z. B. dann, wenn der Kunde das Abwicklungskonto nicht zweckentsprechend verwendet. Für den Umgang mit Erlösen, die sich auf dem Abwicklungskonto befinden, gelten die Re gelungen des vorangegangenen Absatzes entsprechend; ein negativer Saldo des Abwicklungskontos ist vom Kunden vereinbarungsgemäß auszugleichen. Im Fall der Kündigung des Abwicklungskontos unabhängig vom Depotvertrag werden Fondstransaktionen ausschließlich über das Referenzkonto des Kunden abgewi ckelt.
Kündigungsrecht der Bank. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Kündigungsrecht der Bank. Die Bank kann den VISA Card Vertrag unter Einhaltung einer ange- messenen, mindestens 2-monatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird den VISA Card Vertrag mit einer längeren Kündigungs- frist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist. Die Bank kann den VISA Card Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des VISA Card Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat und die Bank hierauf die Entscheidung über den Abschluss des VISA Card Vertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlech- terung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem VISA Card Vertrag gegenüber der Bank gefährdet ist.
Kündigungsrecht der Bank. Die Bank kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer ange- messenen, mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird den Kartenvertrag mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist. Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Karten- vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtig- ten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat und die Bank hierauf die Entscheidung über den Abschluss des Karten- vertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kartenvertrag gegenüber der Bank gefährdet ist.
Kündigungsrecht der Bank. Die Bank kann den Mastercard Prepaid-Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird den Mastercard Prepaid-Vertrag mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist. Die Bank kann den Mastercard Prepaid-Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Mastercard Prepaid- Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat und die Bank hierauf die Entscheidung über den Abschluss des Mastercard Prepaid-Vertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Mastercard Prepaid-Vertrag gegenüber der Bank gefährdet ist.
Kündigungsrecht der Bank. Die Bank kann den Debitkartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird den Debitkartenvertrag mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Debitkarteninhabers geboten ist. Die Bank kann den Debitkartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung dieses Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Debitkarteninhabers für die Bank unzumutbar ist.
Kündigungsrecht der Bank. Die Bank kann das Depot/Konto jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Nach dem Wirksamwerden der Kündigung werden in dem Depot verbuchte Anteile an Investmentvermögen veräußert und der Gegenwert zusammen mit einem vorhandenen Kontoguthaben in Euro auf das der Bank zuletzt mitgeteilte Referenzkonto des Kunden überwiesen, oder die Anteile an Investmentvermögen und ein vorhandenes Kontoguthaben werden auf Weisung des Kunden auf ein Depot/Konto bei einem anderen Kreditinstitut übertragen bzw. überwiesen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
Kündigungsrecht der Bank. Die Bank kann den Kreditkartenvertrag jederzeit mit einer Frist von mindestens zwei Monaten und bei Vorliegen eines sachlichen Kündigungsgrundes kündigen. Die Bank kann den Kreditkarten- vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kredit- kartenvertrags auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karten- inhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber der Bank wesentlich gefährdet ist.
Kündigungsrecht der Bank. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit un- ter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheck- vordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rück- sicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterah- menvertrages (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenver- trag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.