Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Vertragsänderung. Erhöht sich durch die Vertragsänderung gemäß Ziff. 2.1 die Prämie um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versiche- rungsnehmer den Vertrag nach Maßgabe von § 19 Abs. 6 VVG kündigen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Vertragsänderung. Erhöht sich durch die Vertragsänderung gemäß Ziff.
2.1 . 1 die Prämie um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag nach Maßgabe von § 19 Abs. 6 VVG kündigen.. § 11b Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers während der Ver- tragslaufzeit
Appears in 1 contract
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Vertragsänderung. Erhöht sich durch die Vertragsänderung gemäß Ziff.
2.1 die Prämie . 1 der Beitrag um mehr als 10 10% oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag nach Maßgabe von § 19 Abs. 6 VVG kündigen.
Appears in 1 contract
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Vertragsänderung. Erhöht sich durch die Vertragsänderung gemäß Ziff.
2.1 die Prämie . 1 der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer den Vertrag nach Maßgabe von § 19 Abs. 6 VVG kündigen. Schließt der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag oder den weiteren Vertrag über vorläufige Deckung mit einem anderen Versicherer ab, hat er dem bisherigen Versicherer den Vertragsschluss unverzüglich mitzuteilen.
Appears in 1 contract
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Vertragsänderung. Erhöht sich durch die Vertragsänderung gemäß Ziff.
Ziffer 2.1 die Prämie der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung Gefahrabsiche- rung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versiche- rungsnehmer den Vertrag nach Maßgabe von § 19 Abs. 6 VI VVG kündigen.
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Vertragsänderung. Erhöht sich durch die Vertragsänderung gemäß Ziff.
nach Ziffer 2.1 die Prämie um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer den Vertrag nach Maßgabe von § 19 Abs. 6 VVG kündigen.
Appears in 1 contract