Vertragslaufzeit Ladekarte. 2.4.1 Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die EWF. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. EWF wird die Ladekarte ab dem bestätig- ten Kündigungstermin sperren.
2.4.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbe- rührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zah- lungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt o- der wenn die EWF begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte behält sich die EWF ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die EWF zu- rückzugeben.
2.4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbe- endigung an die EWF zurückzugeben.
2.4.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Ein Abmelden und Auflösen eines bestehenden Kundenkontos im Portal gilt nicht als Kündigung.
Vertragslaufzeit Ladekarte. (1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch ATD und hat eine Vertragslaufzeit von einem Monat. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag kann von beiden Seiten in Textform zum Ende eines Kalendermonats ohne Einhaltung einer Frist ordentlich gekündigt werden.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn ATD begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an ATD zurückzugeben.
Vertragslaufzeit Ladekarte. Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH wird die Ladekarte ab dem bestätigten Kündigungstermin sperren. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrück- stände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH begründete Anhaltspunkte für einen Miss- brauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte behält sich die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der Kunde ist verpflichtet die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeen- digung an die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH zurückzugeben. Xxxx Xxxxx- gung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Alternativ kann online unter xxxxx://xxx.xx-xx.xxxxxxxxx.xx gekündigt werden.
Vertragslaufzeit Ladekarte. (1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die Stadtwerke Wesel und hat eine Vertragslaufzeit einem Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern die Stadtwerke Wesel oder der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Die Stadtwerke Wesel wird die Ladekarte ab dem bestätigten Kündigungstermin sperren.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn die Stadtwerke Wesel begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte behalten sich die Stadtwerke Wesel ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die Stadtwerke Wesel zurückzugeben.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die Stadtwerke Wesel zurückzugeben.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Ein Abmelden und Auflösen eines bestehenden Kundenkontos im Portal gilt nicht als Kündigung.
Vertragslaufzeit Ladekarte. (1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die Stadtwerke Ahlen GmbH und hat eine Vertragslaufzeit von einem Monat. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit mit dem Recht jederzeit mit Monatsfrist zu kündigen.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn die Stadtwerke Ahlen GmbH begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vor- liegen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die Stadtwerke Ahlen GmbH zurückzugeben.
Vertragslaufzeit Ladekarte. (1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch den Lieferanten und hat eine Erstlaufzeit bis zum Quartalsende. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, sofern er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Der Lieferant wird die Ladekarte ab dem bestätigten Kündigungstermin sperren.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn dem Lieferanten begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte behält sich der Lieferant ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an den Lieferanten zurückzugeben.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Ein Abmelden und Auflösen eines bestehenden Kundenkontos im Portal gilt nicht als Kündigung.
Vertragslaufzeit Ladekarte. 2.4.1 Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte und hat eine unbefris- tete Vertragslaufzeit. Die SWE Energie GmbH hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
2.4.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt hiervon insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrück- stände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn die SWE Energie GmbH begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen (siehe 2.1.3).
Vertragslaufzeit Ladekarte. 1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch StwD und hat eine Vertragslaufzeit von 3 Monaten. Der Vertrag verlängert sich je‐ weils um weitere 3 Monate, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn StwD begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.
3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an StwD zurückzugeben.
3. Ad‐hoc‐Laden über Lade‐App
3.1. Allgemeines zur Lade‐App
1) Mit der Lade‐App besteht diskriminierungsfreier Zugang zu allen E‐Ladesäulen innerhalb des Xxxxxxxx.xx Verbundes, indem auch Kunden ohne Ladekarte die Benutzung der E‐Ladesäule ermöglicht wird. Eine Übersicht über die von Stadtwerke Dorfen betriebenen Ladesäulen ist auf xxx.xxxxxxxxxx‐xxxxxx.xx einsehbar.
2) Der Kunde kann mithilfe der Lade‐App E‐Ladesäulen suchen, E‐Ladesäulen filtern, E‐Ladesäulen als Favoriten markieren, einen Ladevorgang an einer E‐Ladesäule starten und stoppen sowie einen Ladevorgang bezahlen. Die Nutzung unterliegt u.U. zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die der Kunde gegenüber dem jeweiligen Betreiber der jeweiligen Plattform akzeptiert hat (z. B. google Play oder Apple App Store), über die er die App erhält.
3.2. Xxxxxx und Bezahlung des Ladevorgangs mit der Lade‐App
1) Der Kunde wählt eine E‐Ladesäule aus.
2) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E‐Ladesäule. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.
3) Der Kunde startet den Ladevorgang durch Scan eines QR‐ Codes an der E‐Ladesäule.
4) Nach Scan des QR‐Codes wird der Kunde zur Downloadseite der Lade‐App (sofern die App noch nicht installiert wurde) oder zur Lade‐App direkt weitergeleitet. Alternativ kann der Kunde den Ladevorgang über die angebotene Webnutzung starten.
5) In der Lade‐App kann der Kunde die Kreditkartendaten für den Bezahlvorgang hinterlegen und den Ladevorgang starten, nachdem er die Vertragsbedingungen und die Preise für das Laden akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.
6) Der Kunde erhält nach Start des Ladevorgangs eine Bestätigungsmail zum Ladevorgang.
7) Während des Ladens hat der Kunde die Möglichkeit, alle relevanten Informationen zum Ladevorgang in der Lade‐App nachzuverfolgen.
8) In unmittelbare...
Vertragslaufzeit Ladekarte. (1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die GWG und hat eine Vertragslaufzeit von 3 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn die GWG begründete Anhalt-punkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die GWG zurückzugeben.
Vertragslaufzeit Ladekarte. (1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch StromSpeicherMarkt und hat eine Vertragslaufzeit von 3 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 12 Werktagen erfüllt oder wenn StromSpeicherMarkt begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an StromSpeicherMarkt GmbH zurückzugeben.