Landausflüge Musterklauseln

Landausflüge. Mit dem Ziel, die Gesundheit der Passagiere zu schützen, das Ansteckungsrisiko an Land zu verringern und sicherzustellen, dass jeder Aspekt des Erlebnisses des Passagiers während eines Ausflugs voll und ganz den Gesundheits- und Hygienestandards an Bord entspricht, ist das Verlassen des Schiffes während eines Hafenaufenthalts nur im Rahmen eines von MSC Kreuzfahrten organisierten Landausflugs gestattet. An Land sind die Passagiere verpflichtet, sich strikt an die vom Reiseleiter getroffenen und von den örtlichen Behörden vorgeschriebenen Maßnahmen zu halten. MSC behält sich das Recht vor, keinen Passagier zurück an Bord zu lassen, der das Schiff unter Verstoß gegen die oben genannte Regel selbständig und nicht durch MSC organisiert verlassen hat.
Landausflüge. Die Beförderungsbedingungen einschließlich der Haftungsbeschränkung gelten für alle Landausflüge, die der Passagier vom Beförderer kauft oder die von dem Beförderer bereitgestellt werden.
Landausflüge. Vollständig geimpfte Passagiere können selbstständig an Land gehen, sofern sie die örtlichen Gesetze und Anordnungen der örtlichen Behörden befolgen. MSC Cruises empfiehlt jedoch dringend, nur an MSC Landausflügen teilzunehmen, um an Land die gleichen hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandards wie an Bord zu gewährleisten. Nicht alle Reiseziele erlauben eine selbstständige Ausschiffung. Nicht vollständig geimpfte Gäste dürfen nicht an Land gehen, es sei denn, sie haben einen MSC-Landausflug gebucht. Für einige Ausflüge ist das digitale COVID-Zertifikat der EU oder, für Reisende aus anderen Schengen-Ländern, das entsprechende COVID- Zertifikat erforderlich. MSC Cruises behält sich das Recht vor, Passagiere, die das Schiff unter Verstoß gegen die oben genannte Regel verlassen haben, nicht wieder an Bord zu lassen. An Land sind die Passagiere verpflichtet, sich strikt an die von der Reiseleitung getroffenen und von den örtlichen Behörden vorgeschriebenen Maßnahmen zu halten.
Landausflüge. 16.1. In einigen Häfen ist es erforderlich, ausserhalb des Hafens zu ankern. Wenn dies der Fall ist, verwendet MSC Tenderboote, um die Reisenden an Land zu bringen. Ein Tender ist ein kleines Boot, welches für Personen mit Behinderungen, eingeschränkter Mobilität oder Gleichgewichtsproblemen unzweckmässig sein kann. Denn bei der Verwendung von Tendern ist Sicherheit die oberste Priorität. Es ist wichtig, dass die Reisenden in der Lage sind, einen Tender sicher zu benutzen. Es kann erforderlich sein, dass die Reisenden auf eine Plattform oder einen Ponton Stand November 2022 und dann in den Tender steigen müssen. Möglicherweise müssen Reisende auf- oder abwärts Stufen steigen und einen Zwischenraum zwischen Plattform und Tender von 1,5 ft (circa 45 cm) überqueren. Abhängig von Wetter, Ebbe und Flut sowie Meeresbedingungen kann es zu Schwankungen kommen, die sich im Tagesverlauf ändern können. Reisende müssen fähig und mobil genug sein, um den Tender zu betreten und von diesem an Land zu gehen. Sollten Reisende eine eingeschränkte Mobilität besitzen oder eine Gehhilfe wie einen Gehstock benutzen, dann müssen sie sorgfältig abwägen, ob sie in der Lage sind, den Tender zu betreten, bevor sie auf die Plattform hinuntersteigen. Sie müssen bei ihrer Entscheidung zudem Treppen, einen etwaigen Zwischenraum und den Höhenunterschied zwischen Plattform und Tender sowie eine mögliche plötzliche Bewegung des Tenders berücksichtigen. Rollstühle und Gehhilfen werden nicht von der Besatzung auf den Tender gehoben. Alle Reisenden müssen in der Lage sein, die Tender ohne Hilfe zu betreten. Letztlich kann eine Beförderung durch einen Tender vom Kapitän oder einem Schiffsoffizier verweigert werden, wenn ein Zweifel an der Sicherheit eines Reisenden besteht. Alle Reisenden müssen besonders vorsichtig sein, wenn sie den Tender betreten oder verlassen. Die Besatzungsmitglieder halten sich bereit, Reisenden beim Betreten und Verlassen zu helfen oder sie zu führen, aber sie können die Reisenden weder heben noch tragen. Dieselben Vorsichtsmassnahmen müssen die Reisenden beim Verlassen des Tenders im Hafen anwenden.
Landausflüge. Gäste können entsprechend den örtlichen Anforderungen, die permanent überwacht werden und sich jederzeit ändern können, selbständig an Land gehen. Gäste, die mit ungeimpften Kindern reisen, können ebenfalls selbstständig an Land gehen. Für ein optimales und sicheres Erlebnis an Land empfehlen wir allen Gästen, die Teilnahme an einem MSC Landausflug, der vor der Kreuzfahrt sowie an Bord gebucht werden kann. Für einige Ausflüge ist das digitale COVID-Zertifikat der EU oder, für Reisende aus anderen Schengen-Ländern, das entsprechende COVID-Zertifikat erforderlich.
Landausflüge. 10.1. Die Beförderungsbedingungen und der Beförderungsvertrag, einschliesslich der Haftungsbeschränkung, sind anwendbar auf Landausflüge, welche entweder in Form eines Billetts, Gutscheins oder Vouchers vor Einschiffung oder vom Beförderer nach Einschiffung erworben werden.
Landausflüge. (Schiffsreise-Versicherung) Verweigerte Beförderung (Schiffsreise-Versicherung) Verpasste Aktivität (Sport & Aktiv-Versicherung) Sportgeräte-Versicherung (Sport & Aktiv-Versicherung) Ausgeliehene Sportgeräte (Sport & Aktiv-Versicherung) 500,– € je Person 500,– € je Person 500,– € je Person 150,– € je Person 500,– € je Person 500,– € je Person 500,– € je Person Such-, Rettungs- und Bergungskosten (Sport & Aktiv-Versicherung) aus einer Gefahrensituation gerettet oder geborgen werden. 5.000,– € je Person Service-Leistung ohne Kostenübernahme
Landausflüge. Wenn Sie Landausflüge im Voraus gebucht haben, diese aber während Ihrer Reise wegen eines der nachfolgend aufgeführten Ereignisse nicht antreten können, gilt: Wir zahlen Ihnen maximal den in Ihrer Leistungs-Übersicht aufgeführten Höchstbetrag für Landausflüge. Etwaige Rückerstattungen verrechnen wir.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.