Landbewirtschaftung in den Vereinigten Staaten. Die Vereinigten Staaten sind der Auffassung, dass sie zu den «Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind» im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens gehören, und dass sie nicht verpflichtet sind, ein nationales Aktionsprogramm nach Teil III Abschnitt 1 des Übereinkom- mens auszuarbeiten. Die Vereinigten Staaten sind ferner der Auffassung, dass zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus Artikel 4 oder 5 des Übereinkommens keine Änderungen der bestehenden Methoden und Programme zur Landbewirtschaftung erforderlich sind.