Landschaftsprogramm (LaPro) und Landschaftspläne Musterklauseln

Landschaftsprogramm (LaPro) und Landschaftspläne. Die Aussagen zum Landschafts- und Artenschutzprogramm sind dem Umweltbe- richt (Kapitel II 1.2.2) zu entnehmen.
Landschaftsprogramm (LaPro) und Landschaftspläne. Das Landschaftsprogramm (LaPro) einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 (ABl. für Berlin Nr. 24, S. 1314) und der Flächennutzungsplan beziehen sich aufeinander und ergänzen sich. Die Maß- nahmen des LaPro, die aus Entwicklungszielen abgeleitet sind, beziehen sich auf die jeweils vorhandene Nutzung. Wird im FNP die Nutzungsart oder –dichte einer Fläche geändert, gelten im LaPro die der neuen Nutzungsart oder –dichte entsprechenden Entwicklungsziele und Maßnahmen. Das LaPro wird bei der nächsten Fortschreibung angepasst. Da die Flächen kleiner 3 ha sind, ist keine Änderung des FNP und LaPro vorgesehen, jedoch eine grundsätzliche Entwickelbarkeit aus dem LaPro gegeben. Bezogen auf die Entwicklungsziele des FNP gelten für das Plangebiet die für den städ- tischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen vorgegebenen Entwicklungsziele. Hin- sichtlich Erholung und Freiraumnutzung sind Wohnquartiere nach Dringlichkeitsstufen zur Verbesserung der Freiraumversorgung, Stufe IV zu entwickeln. Mit Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung Altglienicke und Johannisthal vom 31. August 1999 (GVBl. 1999 S. 522) befindet sich das Plangebiet außerhalb der Trinkwasserschutzzo- nen. Hinsichtlich einer geplanten gewerblichen Nutzung sind im LaPro folgende Ent- wicklungsziele zu beachten: Schutz angrenzender Gebiete vor Immissionen; Förde- rung flächensparender Bauweisen, Boden- und Grundwasserschutz, Dach- und Wandbegrünung. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan XV-19-1 VE nimmt im Rahmen der Verwirkli- chung der städtebaulichen Ziele eine Vielzahl wesentlicher Vorgaben des LaPro auf. Zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt wird der Anteil an versiegelten Flächen auf das notwendige Minimum beschränkt. Zur Erhöhung der na- turhaushaltswirksamen Flächen werden unversiegelte Flächen begrünt. Wege und Zufahrten (bis auf die Tiefgaragenzufahrt) dürfen nur in Teilversiegelung befestigt wer- den. Die Entwässerungsplanung ist Bestandteil der Projektplanung und stellt über ein Mulden-Rigolen-System die vollständige, überwiegend dezentrale Versickerung sämtli- chen Niederschlagswassers innerhalb des Vorhabengebietes sicher. Festsetzungen sichern zudem eine gleichmäßige Mindestbegrünung der beiden Gewerbegebiete. Die unbebauten Freiflächen werden durch raumwirksame Landschaftselemente und - strukturen (z.B. Einzelbäume, Baumgruppen und lineare Gehölzstrukturen) bereichert. Durch die Aufnahme von Pflanzgeboten für ...
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.