Lastschriftbelastung. Einzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“). Die Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erfolgt nachträglich über die Genehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinem Konto (vgl. „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“, Abschnitt A. „Einzugsermäch- tigungsverfahren“, dort Nummer 2.4). Die Edekabank AG führt keine Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren aus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Lastschriftbelastung. Einzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“). Die Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erfolgt nachträglich über die Genehmigung Ge- nehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinem Konto (vgl. „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“, Abschnitt A. „Einzugsermäch- tigungsverfahren“, dort Nummer 2.4). Die Edekabank AG führt keine Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsverfahren aus.
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