Common use of Lastschriftbelastung Clause in Contracts

Lastschriftbelastung. Einzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“). Die Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erfolgt nachträglich über die Genehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinem Konto (vgl. „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“, Abschnitt A. „Einzugsermäch- tigungsverfahren“, dort Nummer 2.4). Die Edekabank AG führt keine Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren aus.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lastschriftbelastung. Einzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“). Die Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erfolgt nachträglich über die Genehmigung Ge- nehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinem Konto (vgl. „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“, Abschnitt A. „Einzugsermäch- tigungsverfahren“, dort Nummer 2.4). Die Edekabank AG führt keine Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsverfahren aus.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)