Lastschriften. (1) Ein RTGS-DCA-Kontoinhaber (Zahler) kann einen anderen RTGS-DCA-Kontoinhaber (Zahlungsempfänger) in TARGET-BBk oder in einem anderen TARGET-Komponenten-System ermächtigen, das RTGS-DCA-Konto des Zahlers mittels Lastschrift zu belasten.
(2) Um eine solche Vereinbarung zu ermöglichen, erteilt der Zahler der Bank eine vorherige Ermächtigung, die die Bank berechtigt, das RTGS-DCA-Konto des Zahlers nach Erhalt eines gültigen Lastschriftauftrags zu belasten.
(3) Wird einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung gemäß Absatz 1 erteilt, so kann er Lastschriftaufträge zur Belastung des RTGS-DCA-Xxxxxx des Zahlers mit dem im Lastschriftauftrag angegebenen Betrag einreichen.
(4) Bei einem RTGS-DCA-Kontoinhaber, der beantragt, zu einer Verrechnungsbankkontengruppe eines Nebensystems hinzugefügt zu werden, gilt die Ermächtigung gegenüber der Bank als erteilt, welche die Bank berechtigt, das RTGS-DCA-Konto und das Unterkonto des RTGS-DCA-Kontoinhabers nach Erhalt eines gültigen Lastschriftauftrags von diesem Nebensystemkonto zu belasten.
Lastschriften. 2.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)95
Lastschriften. Voraussetzung für die Durchführung von Lastschriften (in ELBA-basic oder -business) ist der Abschluss der „Vereinbarung über den Einzug von Forde- rungen im Wege des SEPA Direct Debit Core Verfahrens“ bzw der „Verein- barung über den Einzug von Forderungen im Wege des finalen SEPA Direct Debit B2B Verfahrens“.
Lastschriften. Kartengestützter Zahlungsverkehr/Bargeldein- und Bargeldauszahlungen
Lastschriften. Lastschriften dienen dem Einzug wiederholt anfallender Geldforderungen unterschiedlicher Betragshöhe durch den Zahlungsempfänger vom Konto des Zahlungspflichtigen. Der Zahlungspflichtige erteilt der Wiener Privatbank hierfür den Auftrag, Abbuchungen von seinem Konto über Aufforderung eines bestimmten Zahlungsempfängers durchzuführen, sobald diese Abbuchungen vom Zahlungsempfänger verlangt werden. Lag der Wiener Privatbank zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden vor, von einem, im Auftrag bestimmten Dritten, eingezogene Beträge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen, muss die Wiener Privatbank dem Verlangen des Kunden, der Verbraucher ist, die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kunden die Information über den anstehenden Einzug mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Der Wiener Privatbank muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belastung binnen 8 Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Einem berechtigten Verlangen auf Rückgängigmachung wird innerhalb von zehn Geschäftstagen entsprochen.
Lastschriften. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Lastschriften. Kunden können Verbindlichkeiten per Lastschrift in Euro bezahlen (SEPA- Lastschrift „CORE“). Das Lastschriftverfahren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Zahlers mit der Einzugsermächtigung (Mandat). Das Mandat muss sich ausdrücklich auf die zugrundeliegende Vereinbarung beziehen, aus der sich wiederum der Umfang der per Lastschrift zu begleichenden Forderung hinsichtlich der Art, der Fälligkeit und gegebenenfalls des Betrags ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, sich vorab ausreichend zu informieren und trägt dafür die volle Verantwortung. Der Kunde erhält vom Zahlungsempfänger ein Exemplar des Mandats auf einem dauerhaften Datenträger. Das ursprüngliche Mandat und die nachfolgenden Änderungen werden vom Zahlungsempfänger (oder in dessen Auftrag) aufbewahrt. Als Bank des Zahlers lehnt die Bank jegliche Haftung hinsichtlich der Echtheit oder Gültigkeit der vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung ab. Der Bank wird gestattet, das Konto ihres Kunden vor der Ausführung einer Lastschrift zu belasten. Der Kunde (Verbraucher) kann die Bank im Rahmen europäischer Lastschriften schriftlich oder über ein anderes mit ihr vereinbartes Kommunikationsmittel anweisen: • die Abbuchungen bei Lastschriften auf einen bestimmten Betrag oder auf ein bestimmtes Intervall oder beides zu begrenzen; • sämtliche Abbuchungen auf seinem Konto zu sperren oder sämtliche von einem oder mehreren bestimmten Zahlungsempfängern ausgelösten Abbuchungen zu sperren oder um nur die von einem oder mehreren bestimmten Zahlungsempfängern ausgelösten Abbuchungen zuzulassen; Eine Lastschrift kann vom Zahler oder Zahlungsempfänger jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf durch den Zahler muss gegenüber dem Zahlungsempfänger (Gläubiger) erfolgen.
Lastschriften. 11.1. Eine Transaktion kann von der Bank auf einem Girokonto in Form von Schecks, Zahlungsaufträgen oder Überweisungen oder durch andere rechtliche Mittel akzeptiert werden.
11.2. Darlehensrückzahlungen und andere Trans-aktionen, die sich aus Einzugsermächtigungen, Provisionen, Gebühren, Abgaben, Steuern, Sollzinsen und Steuern im Zusammenhang mit dem Konto und anderen damit und mit den in Auftrag gegebenen Dienstleistungen verbundenen Arten von Konten ergeben, werden von dem Girokonto abgebucht, dies gilt auch für Transaktionen im Zusammenhang mit Finanzanwendungen.
11.3. Die Bank behält sich das Recht vor, das Konto mit Transaktionen zu belasten, die das Kontoguthaben überschreiten. Sollte sich die Bank für die Durchführung solcher Verfahren entscheiden, werden eine Überziehungs-provision und / oder Sollzinsen angewendet und sofern keine Überziehungsermächtigung gegeben wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Sollsaldo noch am Ende des betreffenden Tages auszugleichen, oder bis zum folgenden Werktag, wenn es sich um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt.
Lastschriften. Ausführungsfristen SEPA-Basislastschrift Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag innerhalb von max. 1 Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Lastschriften. Mit einer SEPA Einzugsermuchtigung kannst du andere Personen oder Unternehmen autorisieren, Geld von deinem Konto abzubuchen. Dies erlaubt ihnen, Abbuchungen von deinem Konto entweder als einmalige oder als wiederkehrende Transaktion zu tutigen. Lastschriften sind toll, aber sie führen regelmußig zu unangenehmen Überraschungen. Deshalb haben wir uns entschieden, die Kontrolle in deine Hunde zu legen. Wie? In dem Moment, in dem eine Lastschrift normalerweise von deinem Konto abgezogen werden müsste, senden wir dir eine Zahlungsanfrage. Wenn du die Anfrage akzeptierst, wird der Betrag von deinem Konto abgezogen. Falls du die Anfrage ablehnst oder innerhalb von 5 Tagen nicht akzeptierst, widerrufen wir die Lastschrift und es wird kein Geld von deinem Konto abgezogen. Du hast auch die Xxxx, (gewisse) Lastschriften automatisch zu akzeptieren. Keine unerfreulichen Überraschungen, keine Abbuchungen ohne deine Zustimmung: Du hast die volle Kontrolle! Indem du diese Bedingungen akzeptierst, autorisierst du uns, Lastschriften in deinem Namen abzulehnen für den Fall, dass du die Zahlungsanfrage innerhalb der Ablauffrist nicht akzeptiert oder abgelehnt hast und du nicht festgelegt hast, dass Lastschriften automatisch akzeptiert werden. Bitte lehne Lastschriften nicht regelmußig und strukturiert ab, lasse sie auch nicht regelmußig und strukturiert automatisch ablaufen. Dies wird als Missbrauch angesehen. Du kannst Lastschriften automatisch akzeptieren. In diesem Fall autorisierst du uns deine Lastschriften-Anfragen automatisch, innerhalb der Grenzen die du gesetzt hast, anzunehmen. Du kannst dich außerdem bei der Annahme einer Lastschrift dazu entscheiden, alle zukünftigen Lastschriften der gleichen Person oder Organisation automatisch zu akzeptieren.