Lastschriften Musterklauseln

Lastschriften. 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)27
Lastschriften. (1) Ein RTGS-DCA-Kontoinhaber (Zahler) kann einen anderen RTGS-DCA-Kontoinhaber (Zahlungsempfänger) in TARGET-BBk oder in einem anderen TARGET-Komponenten-System ermächtigen, das RTGS-DCA-Konto des Zahlers mittels Lastschrift zu belasten. (2) Um eine solche Vereinbarung zu ermöglichen, erteilt der Zahler der Bank eine vorherige Ermächtigung, die die Bank berechtigt, das RTGS-DCA-Konto des Zahlers nach Erhalt eines gültigen Lastschriftauftrags zu belasten. (3) Wird einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung gemäß Absatz 1 erteilt, so kann er Lastschriftaufträge zur Belastung des RTGS-DCA-Xxxxxx des Zahlers mit dem im Lastschriftauftrag angegebenen Betrag einreichen. (4) Bei einem RTGS-DCA-Kontoinhaber, der beantragt, zu einer Verrechnungsbankkontengruppe eines Nebensystems hinzugefügt zu werden, gilt die Ermächtigung gegenüber der Bank als erteilt, welche die Bank berechtigt, das RTGS-DCA-Konto und das Unterkonto des RTGS-DCA-Kontoinhabers nach Erhalt eines gültigen Lastschriftauftrags von diesem Nebensystemkonto zu belasten.
Lastschriften. Voraussetzung für die Durchführung von Lastschriften (in ELBA-basic oder -business) ist der Abschluss der „Vereinbarung über den Einzug von Forde- rungen im Wege des SEPA Direct Debit Core Verfahrens“ bzw der „Verein- barung über den Einzug von Forderungen im Wege des finalen SEPA Direct Debit B2B Verfahrens“.
Lastschriften. Kartengestützter Zahlungsverkehr/Bargeldein- und Bargeldauszahlungen
Lastschriften. 11.1. Eine Transaktion kann von der Bank auf einem Girokonto in Form von Schecks, Zahlungsaufträgen oder Überweisungen oder durch andere rechtliche Mittel akzeptiert werden. 11.2. Darlehensrückzahlungen und andere Trans-aktionen, die sich aus Einzugsermächtigungen, Provisionen, Gebühren, Abgaben, Steuern, Sollzinsen und Steuern im Zusammenhang mit dem Konto und anderen damit und mit den in Auftrag gegebenen Dienstleistungen verbundenen Arten von Konten ergeben, werden von dem Girokonto abgebucht, dies gilt auch für Transaktionen im Zusammenhang mit Finanzanwendungen. 11.3. Die Bank behält sich das Recht vor, das Konto mit Transaktionen zu belasten, die das Kontoguthaben überschreiten. Sollte sich die Bank für die Durchführung solcher Verfahren entscheiden, werden eine Überziehungs-provision und / oder Sollzinsen angewendet und sofern keine Überziehungsermächtigung gegeben wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Sollsaldo noch am Ende des betreffenden Tages auszugleichen, oder bis zum folgenden Werktag, wenn es sich um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt.
Lastschriften. 2.1. Lastschriften innerha1b Deutsch1ands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)70
Lastschriften. 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)89 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Entgelte bei Lastschrifteinlösungen90 Privatgirokonten Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,40 Euro SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,40 Euro Geschäftsgirokonten Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,50 Euro SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 Euro Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift91 durch die Sparkasse - per Postversand pro Vorgang Entgelt 0,94 Euro Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 Euro
Lastschriften. Ausführungsfristen SEPA-Basislastschrift Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag innerhalb von max. 1 Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Lastschriften. Der Zahlungsempfänger (Creditor) wird vom Zahlungspflichtigen (Debtor) ermächtigt, Lastschriften einzuziehen (Lastschriftsmandat). Die Ermächtigung zur Durchführung einer Lastschrift (Lastschriftsmandat) muss vom Zahlungsempfänger beim Zahlungspflichtigen in dessen Landessprache eingeholt werden. Das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen wird von der Erteilung eines Lastschriftmandats nicht in Kenntnis gesetzt. Die Zahlungspflichtigen müssen ihren Zahlungsdienstleistern folgende Aufträge erteilen können: • Lastschriften auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides zu begrenzen. • Sämtliche Lastschriften auf das Konto des Zahlungspflichtigen oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren. Der Zahlungspflichtige hat die Möglichkeit, eine Lastschrift bis zu 8 Wochen ab dem Tag der Belastung zurückzurufen. Die Rückverrechnung bei nicht vorhandenem Lastschriftsmandat ist 13 Monate lang möglich.
Lastschriften. Die Abwicklung von Lastschriften richtet sich nach den Bedingungen für Zahlungen mit- tels Lastschrift im – Einzugsermächtigungsverfahren – SEPA-Basislastschriftverfahren