Umrechnungskurse Musterklauseln

Umrechnungskurse. Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
Umrechnungskurse. Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro er- folgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 93 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Inkasso / Akzepteinholungsprovision 3,00 ‰ pro Vorgang, mind. 100,00 Änderungsprovision 75,00 pro Änderung Überwachungsprovision (ab 6. Monat nach Fälligkeit) 100,00 pro angefangene 6 Monate Devisenumtauschentgelt ............................................................................ 0,25 ‰ pro Vorgang, mind. 2,50 Franko-Auslieferung von Dokumenten ohne Inkasso- bzw. Akzepteinholungsauftrag Bearbeitungsprovision 3,00 ‰ pro Vorgang mind. 100,00 Die Inkasso-/Akzepteinholungsprovision wird auch berechnet, wenn nachträglich Franko-Auslieferung erfolgt, das Inkasso unbezahlt bleibt oder Tratten nicht akzeptiert werden. Wenn das Akzept zum Inkasso verbleibt, wird keine Akzepteinholungsprovision berechnet. Bei Prolon- gation von Wechseln wird zusätzlich Akzepteinholungsprovision berechnet, auch wenn der Abschnitt zum Inkasso verbleibt. Inkasso / Akzepteinholungsprovision ..................................................... 1,5 ‰ pro Vorgang, mind. 100,00 Abwicklungsprovision ................................................................................... 1,5 ‰ pro Vorgang, mind. 75,00 Devisenumtauschentgelt 0,25 ‰ pro Vorgang mind. 2,50 Freistellungsprovision bei Warensendungen zur Verfügung der Sparkasse (ggf. zusätzlich zur Inkassoprovision) 2,00 ‰ pro Vorgang mind. 100,00 Franko-Auslieferung von Dokumenten ohne Inkasso- bzw. Akzepteinholungsauftrag Bearbeitungsprovision 1,50 ‰ pro Vorgang mind. 100,00 Treuhänderische Behandlung von Dokumenten (Zahlungspapiere und Handelspapiere) Bearbeitungsprovision 1,50 ‰ pro Vorgang mind. 100,00 Treuhänderische Behandlung von eingelagerter Importware Bearbeitungsprovision 3,00 ‰ pro Vorgang mind. 200,00, pro angefangenem Quartal Voravisierungsprovision 85,00 pro Vorgang Avisierungsprovision 1,00 ‰ pro Vorgang mind. 100,00, max. 300,00 Änderungsprovision 75,00 pro Vorgang Dokumentenaufnahmeprovision 1,50 ‰ pro Vorgang mind. 100,00 pro Dokumentensatz Abwicklungsprovision (Akkreditiv im Inland benutzbar) 1,50 ‰ pro Vorgang mind. 100,00 pro Dokumentensatz Abwicklungsprovision (Akkreditiv im Ausland benutzbar) 3,00 ‰ pro Vorgang mind. 200,00 pro Dokumentensatz Überwachungsprovision unbestätigtes Def. Payment L/C 1,00 ‰ pro Vorgang mind. 100,00, max. 300,00 Überwachungsp...
Umrechnungskurse. C. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse bei Wertpapieren
Umrechnungskurse. Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse, z. B. zum Freiverkehrsfixing der Landesbank Hessen-Thüringen Frankfurt zum Geld- oder Briefkurs am Ausführungstag. Bei börsengehandelten Wertpapieren erfolgt die Umrechnung von Euro in Fremdwährung und von Fremdwährungen in Euro zum Handelskurs des jeweiligen Handelspartners. Alle Kurse sind auf Anfrage erhältlich. 133 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.