Monatliches Entgelt Musterklauseln

Monatliches Entgelt. Ab Einmelden der Störung bis zur erfolgreichen Behebung bzw. bis zum Nachweis nach Punkt 2.5 letzter Absatz ist der Entbündelungspartner von der Verpflichtung befreit, die monatliche Miete für die entsprechende TASL zu bezahlen. Die Aliquotierung erfolgt nach Tagen, wobei der Tag, an dem die Störung gemeldet wird nicht, der Tag, an dem die Entstörung erfolgreich abgeschlossen bzw. der Nachweis nach Punkt 2.5 letzter Absatz erbracht wurde, jedoch wieder zu bezahlen ist. A1TA hat die entsprechenden Beträge bei einer der auf die Behebung der Störung folgenden Rechnungen in Abzug zu bringen.
Monatliches Entgelt. Monatliche Entgelte sind nach Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats anteilig zu bezahlen. Danach sind sie im Voraus zu bezahlen -sofern die Vertragsurkunde oder die Produktbeschreibung nichts anderes vorsehen- wobei aus verrechnungstechnischen Gründen bis zu drei monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Wird das Vertragsverhältnis oder die Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung beendet, so ist
Monatliches Entgelt. Für den zur Verfügung gestellten Übertragungsweg kommen jeweils die folgenden, vereinbarten Preise zur Anwendung. Bundesland Salzburg: Bischofshofen, Hallein, Radtstadt, Salzburg, Straßwalchen, Zell am See Sockelbetrag, pro Endstelle 135,00 Leitungslänge bis 10 km 40,50 Leitungslänge 11 bis 50 km 27,00 Leitungslänge über 50 km 9,00 Leitungslänge bis 300 km 9,00 Sockelbetrag, pro Endstelle 675,00 Leitungslänge bis 10 km 315,00 Leitungslänge 11 bis 50 km 225,00 Leitungslänge über 50 km 67,50 Leitungslänge bis 300 km 67,50 Übertragungsgeschwindigkeit 155 Mbit/s Sockelbetrag, pro Endstelle 1.350,00 Leitungslänge bis 10 km 630,00 Leitungslänge 11 bis 50 km 450,00 Leitungslänge über 50 km 135,00 Leitungslänge bis 300 km 135,00 Die Preise für n*2 Mbit/s-Übertragungswege ergeben sich aus dem Preis des einfachen 2 Mbit/s-Übertragungsweges bis n=16 nach folgen- der Regel: Für Multiplizitäten n>16 gelten Projektpreise. Kilometerpreise gelten pro angefangenen Kilometer. Zur Entgeltermitt- lung herangezogene Entfernungen sind die Luftliniendistanzen.
Monatliches Entgelt. Es gilt die jeweils gültige Preisliste für Kabel-TV. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde den betriebsbereiten Hausübergabepunkt nutzen kann, ggf. daher auch rückwirkend seit Vertragsschluss. Auf die Fertigstellung der Haus- und Kundenanlage kommt es nicht an. Das monatliche Entgelt richtet sich nach der Anzahl der Woh- neinheiten in einem Haus.
Monatliches Entgelt. Das Entgelt (0,93 Euro pro Stunde bzw. 0,86 Euro pro Stunde für Inhaber der FamilienCard) richtet sich nach dem in den Gruppen jeweiligen Schulen angebotenen Betreuungs- umfang und ist gestaffelt in ermäßigte Entgeltgruppen entsprechend der Anzahl der im gleichen Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Eine Aussetzung des Betreuungsentgelts erfolgt nicht, auch wenn aus organisatorischen, personellen oder aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Streik) zeitlich befristet keine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule erfolgen kann. Genaue Preise können vor Ort bei der jeweiligen Betreuungskraft oder auch beim Schulverwaltungsamt nachgefragt werden. Entsprechend Beschlüssen des Gemeinderats kann eine Anpassung der Entgelthöhe zukünftig vorgenommen werden und bleibt vorbehalten.

Related to Monatliches Entgelt

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.