Laufkarten Musterklauseln

Laufkarten. Die Laufkarten entsprechen der Anlage 1 der TAB und sind in Anlehnung an die DIN 14675 und DIN 14034 auszuführen. Die Laufkarten sind vor der Hinterlegung von der Feuerwehr freizuge- ben. Die Ausführung erfolgt in DIN A4 eingeschweißt in Folie mit Kartenreiter. Es ist ausrei- chend Platz in der FIZ vorzusehen, um die Laufkarten gut handhabbar und gestaffelt unterzu- bringen. Konkretisierte Anforderungen an Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Überlin- gen für Brandmeldeanlagen (BMA) mit Aufschaltung auf die Integrierte Feuer- wehr- und Rettungsleitstelle Bodensee Bei größeren Objekten sind 2 Sätze Laufkarten vorzuhalten; ein Satz dient dem 1. vorgehenden Angriffstrupp, ein weiterer Satz dem 2. Angriffstrupp bzw. dem Einsatzleiter.
Laufkarten. 2.7 Sonstige Zubehörteile
Laufkarten. 2.7 Sonstige benötigte Zubehörteile wie Plattenheber, Klappleiter und ähnli- ches.
Laufkarten. ▪ Die Laufkarten orientieren sich gemäß der Anlage 1 in und sind in Anleh- nung an die DIN 14675 und DIN 14034 auszuführen. ▪ Automatische Brandmelder in Zwischendecken, Doppelböden oder Schäch- ten müssen ohne besonderen Aufwand über entsprechende Revisionsöff- nungen zugänglich sein. ▪ Die Abdeckungen der Revisionsöffnungen sind gegen Herabstürzen zu si- chern, sie dürfen jedoch nicht verschraubt sein. Wird spezielles Werkzeug zum Öffnen dieser Abdeckungen benötigt, so ist dieses an der FIZ bereit- zuhalten. ▪ Für die Zugänglichkeit zu Brandmeldern ist an geeigneter Stelle eine Bock- leiter dauerhaft bereitzuhalten. Die Leiter ist in der Höhe so zu bemessen, dass der überwachte Bereich gut eingesehen werden kann. Der Lage- rungsort ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen und aus den Laufkar- ten ersichtlich sein. Die Leitern sind gegen unberechtigtes entnehmen mit einer entsprechenden Schließung der Feuerwehr zu sichern. Der Standort der Leiter ist mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 Form D1 mit Aufschrift „Nur für Feuerwehr“ zu kennzeichnen. Regelmäßige Sicht- und Funktions- prüfungen der Bockleiter haben durch den Betreiber zu erfolgen. ▪ Für Revisionsöffnungen die mit Bockleitern nicht erreichbar sind, ist im Ob- jekt ein den Technischen Regeln für Arbeitsstätten und UVV entsprechen- des Arbeitsgerät (z.B. Hubbühne, o.ä.) vorzuhalten. ▪ Für Brandmelder in Doppelböden sind Bodenheber (Saug- bzw. Krallenhe- ber) in der BMZ zu hinterlegen. Fußbodenplatten dürfen weder verschraubt noch mit Einrichtungsgegenständen verstellt sein. Bild: Doppelbodenheber mit Gehäuse Bild: Bockleiter mit Leitersicherung
Laufkarten. 11 8.2 Symbole 12
Laufkarten. Die Laufkarten sind nach DIN 14675 zu erstellen. Der Brandschutzdienststelle ist je ein Laufkartenmuster (Handmelder, Zwischendeckenmelder, automatischer Melder Erdgeschoss, automatischer Melder Obergeschoss, soweit vorhanden) zur Freigabe per Mail vorzulegen. Je Meldergruppe ist ein eigener Plan im DIN Format A3, gut sichtbar und stets griffbereit im FIBS zu hinterlegen. Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrissplänen (Bestandszeichnung) zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Die Pläne müssen mindestens enthalten: - Standort - Laufweg als grüne Linie markiert - Lage der Melder mit Meldernummer - ggf. Lage von Tableaus - Anzahl der Melder pro Linie - Geschoss der Meldegruppe - Seitenriss des Gebäudes - Lage benötigter Aufstiegshilfen (Für Zwischendeckenmelder) - ggfs. weitere erforderliche Hilfsmittel (Bodenheber, Sonderschlüssel etc.) Die Pläne sind zu laminieren und mit Registern zu versehen. Die Drehrichtung der Laufkarten wird nicht vorgegeben. Ist bereits bei der Abnahme der BMA durch den Sachverständigen nach TPrüfVO eine komplette Überprüfung der Laufkarten erfolgt, wird die Feuerwehr eine stichprobenartige Überprüfung der Laufkarten durchführen. Ist eine komplette Prüfung der Pläne durch den Sachverständigen nicht erfolgt, behält sich die Feuerwehr eine komplette Überprüfung der Laufkarten am Tag der Abnahme vor.
Laufkarten. (1 Satz) nach den Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten der Arbeitsverbände AGBF Niedersachsen Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz im geschlossenen Behältnis bzw. für Dritte nicht zugänglich.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.