Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 12.1 Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von Sage schriftlich gekündigt wird. 12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Samples: Software Maintenance Agreement, Wartungs Und Supportvertrag
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 12.1 Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von Sage HR schriftlich gekündigt wird.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Samples: Software Support Agreement
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 12.1 14.1 Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von Sage schriftlich gekündigt wird.
12.2 14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 12.1 Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von Sage Datatronic Software AG schriftlich gekündigt wird.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 12.1 1. Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender AG oder von Sage vom AN schriftlich gekündigt wirdwird oder bereits zum Abschluss des Ver- trags eines feste Laufzeit vereinbart wurde.
12.2 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 12.1 Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von Sage CHIPSIZE schriftlich gekündigt wird.
12.2 Die Kündigung muss per Einschreiben Rücksendeschein erfolgen. Dies sichert dem Vertragsnehmer und CHIPSIZE die fristgerechte Kündigung zu.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Samples: Software Maintenance Agreement