Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung Musterklauseln

Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung wird für drei Jahre geschlossen. Danach wird sie stillschweigend verlängert, sofern sie nicht von einer der Parteien der vorliegenden Vereinbarung mit einer Vorankündigungsfrist von einem Jahr gekündigt wird. In der Anzahl der Parteien ausgefertigt in Luxemburg am 2. Mai 2003. Zuerst in Erwägung, dass die europaweit branchenübergreifend tariffähigen Tarifpartner BusinessEurope, UEAPME, CEEP und CES am 26. April 2007 auf Grundlage von Artikel 139 des Vertrags über die Europäische Union eine autonomen Rahmenvereinbarung zu Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet haben; dass sich die unterzeichnenden Organisationen verpflichtet haben, diese Vereinbarung (in den drei Jahren nach der Unterzeichnung) gemäß den Verfahren und Praktiken der Tarifpartner der EU-Mitgliedsstaaten und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums umzusetzen, weiterhin in Erwägung, dass Mobbing und Gewalt nach Auffassung der Tarifpartner ein nicht akzeptables Verhalten darstellen, das von einer oder mehreren Personen ausgeht, in unterschiedlichen Formen auftreten kann, von denen einige einfacher zu erkennen sind als andere; dass dieses Verhalten einen Angriff auf die Würde von Arbeitnehmern bezweckt bzw. zur Folge hat, ihr Wohlbefinden beeinträchtigt und/oder eine feindliche Arbeitsumgebung erzeugt; dass sich die verschiedenen Formen des Mobbings und der Gewalt auf den Arbeitsplatz auswirken können, schlussendlich in Erwägung, dass das Ziel der europäischen Rahmenvereinbarung die verstärkte Sensibilisierung und das bessere Verständnis der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter von Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz, die Bereitstellung eines pragmatischen Rahmens zur Erkennung und zur Verhütung von bzw. zum Umgang mit Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertreter auf allen Ebenen ist; dass die Übertragung dieses Ziels auf die nationale Ebene für die Parteien der vorliegenden Vereinbarung von großer Bedeutung ist; dass diese Übertragung in keinem Fall der Unterzeichnung branchenspezifischer Vereinbarungen und/oder dem Abschluss spezifischer, betriebsinterner Vereinbarungen zur Verhütung derartigen Verhaltens und zur besseren Unterstützung der Opfer entgegensteht, haben die Parteien die folgende Vereinbarung geschlossen:

Related to Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.