Common use of Laufzeit und Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Laufzeit und Vertragsbeendigung. Das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Leistungen von TRAUT be- ginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt (ohne ausdrückliche Vereinbarung mit der erstmaligen Bereitstellung der vereinbarten Leistungen von TRAUT) und ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der ver- einbarten Mindestlaufzeit ordentlich kündbar. Wird keine gesonderte Mindestlaufzeit vereinbart, so hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Parteien können den Vertrag nur zum Ende der jeweili- gen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Soweit nicht anders vereinbart, muss die Kündigung dem Vertragspartner mindestens einen Monat (im Falle einer Kündigung durch den Kunden) bzw. 12 Monate (im Falle einer Kündigung durch TRAUT) vor dem Beendigungstermin zum Ende der Mindestlaufzeit (bzw. zum Ende einer Folge-Laufzeit) schriftlich zuge- hen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner rechtzei- tig gekündigt wird, verlängert es sich jeweils automatisch um eine feste Folge-Laufzeit, deren Dauer der ursprünglichen Mindest-Laufzeit ent- spricht (höchstes jedoch zwölf Monate). Für die Kündigung des Vertrags- verhältnisse zum Ende einer solchen Folge-Laufzeit gelten die Regelun- gen dieses Absatzes entsprechend. Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Teilkündigungen des Vertrages sind für beide Par- teien zulässig, soweit sie sich auf abgrenzbare Leistungsbestandteile be- ziehen. Auch für Teilkündigungen sind die vereinbarten (Mindest-)Lauf- zeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Im Falle einer Teilkündigung durch den Kunden kann TRAUT unter Umständen eine Anpassung der vereinbarten Preise nach Ziffer 0 verlangen. Mit Ablauf des letzten Tages der Vertragsdauer ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die durch TRAUT bereitgestellte vertragsgegenständliche Leistung zu benutzen.

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Samples: Agb Für Office as a Service Leistungen, Office as a Service Agreement, Office as a Service Agreement

Laufzeit und Vertragsbeendigung. Das Vertragsverhältnis 14.1 Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-/Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Die Auftragnehmerin ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Termin, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Zeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn oder Liveschaltung und erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit. 14.2 Bei Verträgen über die Nutzung Erbringung von Leistungen für einen nach Monaten/Jahren vereinbarten Zeitraum verlängern sich Verträge, deren Grundlaufzeit zum Ende eines Monats endet, jeweils um den gleichen Zeitraum der Leistungen Grundlaufzeit, bei einer Grundlaufzeit von TRAUT be- ginnt mehr als einem Jahr jedoch lediglich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht zu dem der im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt (ohne ausdrückliche Vereinbarung mit Kündigungsfrist vor Ende der erstmaligen Bereitstellung jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wurde. Bei Verträgen deren Grundlaufzeit nicht zum Ende eines Monats endet, verlängert sich der vereinbarten Leistungen von TRAUT) und ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Vertrag nach Ablauf der ver- einbarten Mindestlaufzeit ordentlich kündbar. Wird keine gesonderte Mindestlaufzeit vereinbartGrundlaufzeit zunächst bis zum Ende des Kalendermonats in dem diese endet (Beendigungsmonat), so hat soweit der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monatennicht innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt wird. Die Parteien können den Nach Ablauf des Beendigungsmonats verlängern sich auch diese Verträge jeweils entsprechend Satz 1, wenn diese nicht in der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt worden sind. Soweit im jeweiligen Vertrag nur keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Ende der jeweili- gen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Soweit nicht anders vereinbart, muss die Kündigung dem Vertragspartner mindestens einen Monat (im Falle einer Kündigung durch den Kunden) bzw. 12 Monate (im Falle einer Kündigung durch TRAUT) vor dem Beendigungstermin zum Ende der Mindestlaufzeit (bzw. zum Ende einer Folge-jeweiligen Laufzeit) schriftlich zuge- hen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner rechtzei- tig gekündigt wird, verlängert es sich jeweils automatisch um eine feste Folge-Laufzeit, deren Dauer der ursprünglichen Mindest-Laufzeit ent- spricht (höchstes jedoch zwölf Monate). Für die Kündigung des Vertrags- verhältnisse zum Ende einer solchen Folge-Laufzeit gelten die Regelun- gen dieses Absatzes entsprechend. . 14.3 Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Teilkündigungen des Vertrages sind unberührt und besteht für beide Par- teien zulässiguns insbesondere dann, soweit sie sich auf abgrenzbare Leistungsbestandteile be- ziehen. Auch für Teilkündigungen sind die vereinbarten (Mindest-)Lauf- zeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Im Falle einer Teilkündigung durch den Kunden kann TRAUT unter Umständen eine Anpassung wenn der vereinbarten Preise nach Ziffer 0 verlangen. Mit Ablauf des letzten Tages Auftraggeber mit der Vertragsdauer ist Zahlung der Kunde nicht Vergütung um mehr berechtigt, die durch TRAUT bereitgestellte vertragsgegenständliche Leistung zu benutzenals einen Monat in Verzug ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen