Common use of Lebenslange Rente Clause in Contracts

Lebenslange Rente. Wenn die Versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt, zahlen wir mindestens die im Versicherungsschein ausgewiesene garantier- te Rente, sofern nicht die optionale garantierte Kapitalauszahlung gewählt wurde. Diese Rente zahlen wir lebenslang • monatlich, • vierteljährlich, • halbjährlich oder • jährlich zu Beginn eines Auszahlungsabschnitts. Den vereinbarten Rentenbeginn finden Sie im Versi- cherungsschein. Bei Vertragsbeginn kann vereinbart werden, dass die Rente garantiert jährlich um ein Prozent steigt. Die erste garantierte Erhöhung erfolgt im zweiten Rentenbezugsjahr und bemisst sich an der bei Rentenbeginn garantierten Rente. Erhöhungen in den Folgejahren bemessen sich jeweils an der garantierten Vorjahresrente. Der Rentenbeginn kann im Rahmen der Flexibili- tätsphase bereits ab dem vollendeten 62. Lebens- jahr gewählt werden. Der Rentenbeginn lässt sich auch einmalig auf einen späteren Zeitpunkt hin- ausschieben (Verlängerungsoption). Er lässt sich um mindestens ein Jahr hinausschieben und höchstens bis zum vollendeten 80. Lebensjahr der Versicherten Person. Dies müssen Sie uns spä- testens sechs Wochen vor dem gewünschten (vorgezogenen bzw. planmäßig vorgesehenen) Rentenbeginn in Textform mitteilen. Vor dem vereinbarten Rentenbeginn (d. h. während der Flexibilitätsphase) besteht keine Bruttobeitragsgarantie und die garantierte Rente sowie der Rentenfaktor sind geringer als zum vereinbarten Rentenbeginn. Im Versi- cherungsschein weisen wir die garantierte Rente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (Beginn der Flexibilitätsphase) aus, ebenso die optionale ga- rantierte Kapitalauszahlung. Wenn Ihr Vertragsguthaben zum Rentenbeginn höher ist als die gezahlten Beiträge für die Haupt- versicherung (Bruttobeitragsgarantie), wird der übersteigende Teil des Vertragsguthabens mit dem Rentenfaktor verrentet. Den im Versiche- rungsschein zum vereinbarten Rentenbeginnalter angegebenen Rentenfaktor garantieren wir zu 100 Prozent. Der Rentenfaktor gibt an, welchen Rentenbetrag Sie je 10.000 Euro des Teils des Vertragsgutha- bens erhalten, der die garantierte Kapitalleistung übersteigt. Beispiel: Sie haben sich für eine mo- natliche Zahlungsweise der Rente entschieden. Die garantierte Rente beträgt 250 Euro und das übersteigende Teilguthaben (des Vertragsgutha- bens) beträgt zum Rentenbeginn 20.000 Euro. Nehmen wir beispielhaft an, der Rentenfaktor beträgt 24 Euro je 10.000 Euro Guthaben. Dann beträgt die zusätzliche garantierte Rente aus dem Teilguthaben 48 Euro und die gesamte, ab dem Rentenbeginn garantierte Rente 298 Euro monat- lich.

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Lebenslange Rente. Wenn die Versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt, zahlen wir mindestens die im Versicherungsschein ausgewiesene garantier- te Rente, sofern nicht die optionale garantierte Kapitalauszahlung gewählt wurde. Diese Rente zahlen wir lebenslang • monatlich, • vierteljährlich, • halbjährlich oder • jährlich zu Beginn eines Auszahlungsabschnitts. Den vereinbarten Rentenbeginn finden Sie im Versi- cherungsschein. Bei Vertragsbeginn kann vereinbart werden, dass die Rente garantiert jährlich um ein Prozent steigt. Die erste garantierte Erhöhung erfolgt im zweiten Rentenbezugsjahr und bemisst sich an der bei Rentenbeginn garantierten Rente. Erhöhungen in den Folgejahren bemessen sich jeweils an der garantierten Vorjahresrente. Der Rentenbeginn kann im Rahmen der Flexibili- tätsphase bereits ab dem vollendeten 62. Lebens- jahr Lebensjahr gewählt werden. Der Rentenbeginn Rentenbe- ginn lässt sich auch einmalig auf einen späteren Zeitpunkt hin- ausschieben hinausschieben (Verlängerungsoption). Er lässt sich um mindestens ein Jahr hinausschieben hinaus- schieben und höchstens bis zum vollendeten 80. Lebensjahr der Versicherten Person. Dies müssen Sie uns spä- testens spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten (vorgezogenen bzw. planmäßig planmä- ßig vorgesehenen) Rentenbeginn in Textform mitteilen. Vor dem vereinbarten Rentenbeginn (d. h. während der Flexibilitätsphase) besteht keine Bruttobeitragsgarantie vereinbarte anteilige oder vollständige Brutto- beitragsgarantie und die garantierte Rente sowie der Rentenfaktor sind geringer als zum vereinbarten Rentenbeginn. Im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein weisen wir die garantierte Rente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (Beginn der FlexibilitätsphaseFlexibili- tätsphase) aus, ebenso die optionale ga- rantierte garantierte Kapitalauszahlung. Wenn Ihr Vertragsguthaben zum Rentenbeginn höher ist als die gezahlten Beiträge für die Haupt- versicherung (Bruttobeitragsgarantie)vereinbarte garantierte Kapital- leistung, wird der übersteigende Teil des Vertragsguthabens Ver- tragsguthabens mit dem Rentenfaktor verrentet. Den im Versiche- rungsschein Versicherungsschein zum vereinbarten Rentenbeginnalter angegebenen Rentenfaktor garantieren wir zu 100 Prozent. Der Rentenfaktor gibt an, welchen Rentenbetrag Sie je 10.000 Euro des Teils des Vertragsgutha- bens erhalten, der die garantierte Kapitalleistung übersteigt. Beispiel: Sie haben sich für eine mo- natliche Zahlungsweise der Rente entschieden. Die garantierte Rente beträgt 250 Euro und das übersteigende Teilguthaben (des Vertragsgutha- bens) beträgt zum Rentenbeginn 20.000 Euro. Nehmen wir beispielhaft an, der Rentenfaktor beträgt 24 Euro je 10.000 Euro Guthaben. Dann beträgt die zusätzliche garantierte Rente aus dem Teilguthaben 48 Euro und die gesamte, ab dem Rentenbeginn garantierte Rente 298 Euro monat- lich.

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Lebenslange Rente. Wenn die Versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt, zahlen wir mindestens die im Versicherungsschein ausgewiesene garantier- te garan- tierte Rente, sofern nicht die optionale garantierte Kapitalauszahlung gewählt wurde. Diese Rente zahlen wir lebenslang • monatlich, monatlich vierteljährlich, vierteljährlich • halbjährlich oder • jährlich zu Beginn eines Auszahlungsabschnitts. Den vereinbarten ver- einbarten Rentenbeginn finden Sie im Versi- cherungsscheinVersiche- rungsschein. Bei Vertragsbeginn kann vereinbart werden, dass die Rente jährlich garantiert jährlich um ein Prozent steigt. Die erste garantierte Erhöhung erfolgt im zweiten Rentenbezugsjahr und bemisst sich an der bei Rentenbeginn garantierten Rente. Erhöhungen in den Folgejahren bemessen sich jeweils an der garantierten ga- rantierten Vorjahresrente. Der Rentenbeginn kann im Rahmen der Flexibili- tätsphase bereits ab dem vollendeten 62. Lebens- jahr der Versicherten Person gewählt werden. Der Rentenbeginn lässt sich auch einmalig auf einen späteren Zeitpunkt hin- ausschieben hinausschieben (VerlängerungsoptionVerlänge- rungsoption). Er lässt sich um mindestens ein Jahr hinausschieben und höchstens bis zum vollendeten voll- endeten 80. Lebensjahr der Versicherten Person. Dies müssen Sie uns spä- testens spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten (vorgezogenen bzw. planmäßig plan- mäßig vorgesehenen) Rentenbeginn in Textform mitteilen. Vor dem vereinbarten Rentenbeginn (d. h. während der Flexibilitätsphase) besteht keine Bruttobeitragsgarantie und die garantierte Rente Rente, die garantierte optionale Kapitalleis- tung sowie der Rentenfaktor sind geringer als zum vereinbarten Rentenbeginn. Im Versi- cherungsschein Versiche- rungsschein weisen wir die garantierte Rente ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (Beginn der FlexibilitätsphaseFle- xibilitätsphase) aus, ebenso die optionale ga- rantierte garan- tierte Kapitalauszahlung. Wenn Ihr Vertragsguthaben zum Rentenbeginn höher ist als die gezahlten Beiträge für die Haupt- versicherung (Bruttobeitragsgarantie), wird der übersteigende Teil des Vertragsguthabens mit dem Rentenfaktor verrentet. Den im Versiche- rungsschein zum vereinbarten Rentenbeginnalter angegebenen Rentenfaktor garantieren wir zu 100 Prozent. Der Rentenfaktor gibt an, welchen Rentenbetrag wie viel Rente Sie je 10.000 Euro des Teils des Vertragsgutha- bens Vertragsguthaben entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise erhalten, der die garantierte Kapitalleistung übersteigt. Beispiel: Sie haben sich für eine mo- natliche Zahlungsweise der Rente entschieden. Die garantierte Rente beträgt 250 Euro und das übersteigende Teilguthaben (des Vertragsgutha- bens) beträgt Den im Versicherungsschein zum Rentenbeginn 20.000 Euro. Nehmen vereinbarten Rentenbeginnalter angegebenen Rentenfaktor ga- rantieren wir beispielhaft an, der Rentenfaktor beträgt 24 Euro je 10.000 Euro Guthaben. Dann beträgt die zusätzliche garantierte Rente aus dem Teilguthaben 48 Euro und die gesamte, ab dem Rentenbeginn garantierte Rente 298 Euro monat- lichzu 100 Prozent.

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