Legal Produkte Musterklauseln

Legal Produkte. Die perfekte Basis für einen rechtlich sicheren Online-Shop mit passgenauen Lösungen. Wählen Sie aus unseren vier Legal Produkten den passenden Schutz für Ihr Unternehmen. 3 Webpräsenzen 5 Webpräsenzen 10 Xxxxxxxxxxxx 00 Webpräsenzen Consent-Manager mit 30.000 Sessions Consent-Manager mit 80.000 Sessions Consent-Manager mit 100.000 Sessions Consent-Manager mit 500.000 Sessions Rechtstexte für 2 Zielmärkte Rechtstexte für 11 Zielmärkte Telefonische Rechtsberatung1 Stellung des gesetzl. Datenschutzbeauftragten1 Abmahnung- Soforthilfe1 Detailliertes Shopgutachten1 DSGVO-Webseiten- Check Weitere Informationen zum Leistungsumfang der einzelnen Produkte finden Sie in unserem Produktvergleich. 1 Durch Abschluss eines separaten Vertrages über ein Trusted Shops Legal Produkt treten Sie gleichzeitig der Interessengemeinschaft gegen Abmahnungen als Mitglied bei. Alle Leistungsverzeichnis (TS-LV) Rechtsdienstleistungen erbringt unsere Partnerkanzlei FÖHLISCH Rechtsanwälte. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Legal Produkte und die Allgemeinen Mandatsbedingungen der FÖHLISCH Rechtsanwälte. Die Mindestlaufzeit des Vertrags über ein Legal Produkt beträgt 12 Monate.
Legal Produkte. Zusätzlich zur Mitgliedschaft kann eins der Trusted Shops Legal Produkte im Rahmen eines separaten Vertrages hinzugebucht werden. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Legal Produktvergleich. Legal Essential EUR 50.00 Legal Premium EUR 100.00 Legal Enterprise EUR 150.00 Legal Ultimate EUR 400.00 Allgemeine Garantiebedingungen zur Trusted Shops Garantie 1. Atradius übernimmt nach Prüfung der Bonität des Online-Shops in dessen Auftrag die Absicherung über das Internet getätigter Online-Geschäfte, indem sie sich Online-Kunden gegenüber auf deren Wunsch hin verpflichtet, bei Vorliegen der in § 2 Nr. 3 genannten Voraussetzungen, Zahlung zu leisten. 2. Die Vermittlung und die Abwicklung des Trusted Shops Garantievertrags wird von der Trusted Shops AG, Köln (nachfolgend Trusted Shops) namens und im Auftrag von Atradius übernommen. 1. Der Online-Shop beantragt einen entsprechenden Garantierahmen auf Basis seines voraussichtlichen Online-Umsatzes pro Geschäftsjahr. Auf den nach Bonitätsprüfung eingeräumten Garantierahmen wer- den die jeweils valutierenden Garantien angerech- net. 2. Atradius ist berechtigt, bei einer Erhöhung des Risikos oder bei Vorliegen von Informationen, die auf eine Bonitätsverschlechterung des Online-Shops schließen lassen oder aus sonstigen ihr berechtigt erscheinenden Gründen, den Garantierahmen für die Zukunft zu beschränken oder aufzuheben. Mit Ab- schluss dieses Vertrags wird dem Online-Shop bis auf weiteres der im Trusted Shops Garantievertrag genannte Garantierahmen eingeräumt. Sobald die getätigten Online-Umsätze 70% des eingeräumten Garantierahmens erreichen, wird sich Trusted Shops in Zusammenarbeit mit der Atradius um eine ange- messene Anpassung des Garantierahmens bemü- hen. Diese ist gegebenenfalls abhängig von einer erneuten Bonitätsprüfung des Online-Shops nach Maßgabe des § 3. 3. Atradius sichert durch diese Trusted Shops Garantie gegenüber dem Online-Kunden die Erstattung des- sen Vorleistung in den in der Garantieerklärung (TS- GAE) genannten Fällen. 4. Sollte der Online-Kunde eine Frist unverschuldet nicht einhalten, ist Atradius berechtigt, die Frist gleichwohl als eingehalten zu betrachten. 1. Um Atradius eine angemessene Bonitätsprüfung vor Übernahme des Haftungsrisikos zu ermöglichen, wird der Online-Shop Atradius seine Bankverbindung mitteilen und sie ermächtigen, eine Bankauskunft einzuholen. Sollten diese Informationen für eine ab- schließende Beurteilung bzw. Zeichnung des benö- tigten Garantierahmens nicht aus...
Legal Produkte. Zusätzlich zur Mitgliedschaft kann eins der Trusted Shops Legal Produkte im Rahmen eines separaten Vertrages hinzugebucht werden. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Legal Produktvergleich. EUR 40.00 EUR 80.00 EUR 120.00 EUR 399.90
Legal Produkte. Die perfekte Basis für einen rechtlich sicheren Online-Shop mit passgenauen Lösungen. Wählen Sie aus unseren vier Legal Produkten den passenden Schutz für Ihr Unternehmen. 3 Webpräsenzen 5 Webpräsenzen 10 Xxxxxxxxxxxx 00 Webpräsenzen Consent-Manager mit 240.000 Seitenaufrufen Consent-Manager mit 640.000 Seitenaufrufen Consent-Manager 800.000 Seitenaufrufen mit Consent-Manager mit 4.000.000 Seitenaufrufen Rechtstexte für 2 Rechtstexte für 11 Telefonische Stellung des gesetzl.

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  • Exportkontrolle Der Besteller anerkennt, dass die Lieferungen den schweizerischen und/oder ausländischen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften über die Exportkontrolle unterstehen können und ohne Ausfuhr- bzw. Wiederausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde weder verkauft, vermietet noch in anderer Weise übertragen oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Der Besteller verpflichtet sich, solche Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten. Er nimmt zur Kenntnis, dass diese ändern können und auf den Vertrag im jeweils gültigen Wortlaut anwendbar sind.

  • Lizenz Der Anbieter gewährt Ihnen eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung der Lösung und der Dokumentation während des vereinbarten Zeitraums, der in den geltenden Bedingungen angegeben ist, einschließlich aller Verlängerungen oder Erneuerungen (die„Abonnementlaufzeit“), unter der Voraussetzung, dass Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Spezielle Risiken der Anlagen Die Anlage in Investmentanteilen ist mit Risiken verbunden. Risiken, die sich im Wert der Investmentanteile widerspiegeln, können sich aus einer Vielzahl von Faktoren und ihrer Veränderung ergeben. Details zur Anlagepolitik und zu den Anlagegrundsätzen können dem jeweiligen Verkaufsprospekt eines Investment- vermögens entnommen werden. Regelmäßig behält sich die Kapitalverwaltungs- gesellschaft in den Anlagebedingungen das Recht vor, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Sofern dies geschieht, kann der Anleger unter Umständen seine Anteile zumindest zeitweise nicht veräußern. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Anlagen in Investmentanteilen sind keine Bankeinlagen und ihr Wert ist nicht durch die Bank, die USB oder die Einlagensicherung garantiert. Der Wert von Investmentanteilen unterliegt den Schwankungen des Markts, die zum vollständi- gen oder teilweisen Verlust des investierten Vermögens führen können. Weitere Informationen zu den Risiken der Vermögensverwaltung sowie der Anlage in Investmentfonds kann der Anleger der Broschüre „Basisinformationen zur Geld- anlage in Investmentfonds im Rahmen einer Vermögensverwaltung“ entnehmen. Bei Portfolioanpassungen kann es zu Verzögerungen bei der Orderausführung kommen.

  • Abwerbeverbot Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von BAIER abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertrags- ende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

  • Mietwagen Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Befristete Arbeitsverträge 1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsge- setzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeits- verträgen zulässig. 2Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Ren- tenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Besonderheiten; dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die die §§ 57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmit- telbar oder entsprechend gelten.

  • Gentechnik Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf (1) gentechnische Arbeiten, (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), (3) Erzeugnisse, die - Bestandteile aus GVO enthalten, - aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.

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