Atradius Musterklauseln

Atradius a) ist bei Inanspruchnahme berechtigt, Zahlungen zu leisten, ohne prüfen zu müssen, ob dem Online- Shop Einreden oder Einwendungen gegen den An- spruch zustehen; b) ist bei Inanspruchnahme berechtigt, den Differenzbe- trag zwischen Kaufpreis und Erstattungsbetrag zu zahlen, sofern die Berechtigung des Online-Shops zu Wertminderungen oder Abzügen vom Online- Kunden bestritten wird;
Atradius a) führt für den Online-Shop ein Konto, welches Auskunft über die Ausnutzung des Garantierahmens der Absicherungen von Online-Geschäften gibt; b) bucht die Garantien auf dem vorgenannten Konto ab Ausstellungsdatum ein. Eine Ausbuchung erfolgt nach Erledigung der der Garantie zugrunde liegen- den Transaktion. 1. Der Online-Shop a) hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf seine Kosten alle zur Vermeidung eines Scha- denfalls geeigneten Maßnahmen zu ergreifen; b) wird im Fall, dass Atradius gleichwohl in Anspruch genommen wird, - innerhalb von 5 Werktagen in geeigneter Weise den Nachweis für die erfolgte Lieferung erbringen; - bei Warenlieferungen Auskunft darüber geben, ob der gelieferte Kaufgegenstand innerhalb der kaufver- traglich vereinbarten Frist zurückgegeben wurde; c) wird im Fall einer Inanspruchnahme der Atradius auf Verlangen alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, die für die Abwicklung der Inan- spruchnahme notwendig sind, insbesondere konkre- te Nachweise zu Lieferterminen, Auslieferungs- und Erstattungsbelege sowie detaillierte Nachweise über Gebrauchsspuren oder sonstige Umstände, die zu Wertminderungen oder Abzügen berechtigen.
Atradius a) führt für den Online-Shop ein Konto, welches Auskunft über die Ausnutzung des Garantierahmens der Absicherungen von Online-Geschäften gibt; b) bucht die Garantien auf dem vorgenannten Konto ab Ausstellungsdatum ein. Eine Ausbuchung erfolgt nach Erledigung der der Garantie zugrunde liegen- den Transaktion.
Atradius ist bei Inanspruchnahme berechtigt, Zahlungen zu leisten, ohne prüfen zu müssen, ob dem Online- Shop Einreden oder Einwendungen gegen den An- spruch zustehen;
Atradius a) ist bei Inanspruchnahme berechtigt, Zahlungen zu leisten, ohne prüfen zu müssen, ob dem Online- Shop Einreden oder Einwendungen gegen den An- spruch zustehen; b) ist bei Inanspruchnahme berechtigt, den Differenzbe- trag zwischen Kaufpreis und Erstattungsbetrag zu zahlen, sofern die Berechtigung des Online-Shops zu Wertminderungen oder Abzügen vom Online- Kunden bestritten wird; c) wird dem abgesicherten Online-Kunden einen etwaigen Vorbehalt des Online-Shops bekannt ge- ben; d) darf an denjenigen Zahlung leisten, den sie nach sorgfältiger Prüfung als empfangsberechtigt ansehen kann; e) wird im Fall einer Zahlung den Online-Shop unmittel- bar hierüber in Kenntnis setzen. Der Online-Shop hat Atradius jede von ihr auf die Trusted Shops Garantie erbrachte Zahlung unbescha- det weitergehender Ersatzansprüche nebst Kosten zu erstatten. Diese Zahlungen wird Atradius dem Online- Shop jeweils zum letzten Tag eines Monats mit detail- lierter Auflistung in Rechnung stellen. Die Vorleistungen der Atradius sind ab dem Zeitpunkt der Zahlung durch die Atradius bis zu ihrer Rückerstattung durch den Online-Shop gemäß §§ 288 Abs. 2, 247 BGB zu verzinsen. Darüber hinaus kann die Atradius bereits ab Inanspruchnahme aus der Garantie die Bereitstellung der Gelder vom Online-Shop verlangen. Der Online-Shop wird der Atradius sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung und sonstige Kosten, die der Atradius durch Inanspruchnahme von Online-Kunden aus den Trusted Shops Garantien entstehen, erstatten. Aus abwicklungstechnischen Gründen kann es vor- kommen, dass Trusted Shops Zahlungen leistet. In diesen Fällen gelten diese gegenüber dem Online-Shop als von Atradius geleistet. Die Trusted Shops GmbH ist berechtigt, den Regressanspruch für Atradius geltend zu machen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der tatsächlichen Auslastung des von Atradius eingeräumten Garantier- ahmens (Limit) nach folgender Berechnungsformel: Summe der Garantien x Dauer in Tagen x Prämiensatz gemäß Garantievertrag. Sofern der Online-Shop hinsichtlich der Lieferung oder Dienstleistung nicht selbst Vertragspartner des Endkun- den wird, sondern den Abschluss von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen über ein Portal, die Nutzung einer Shop-Software oder ähnliche Plattformen vermit- telt (Vermittler), stellt er sicher, dass die Vertragspartner des Kauf- oder Dienstleistungsvertrages (Leistungsträ- ger) während der gesamten Vertragslaufzeit die vorste- hend in § 5 vereinbarten Pflichten entsprechend erfüllen. Die Atra...
Atradius führt für den Online-Shop ein Konto, welches Auskunft über die Ausnutzung des Garantierahmens der Absicherungen von Online-Geschäften gibt;

Related to Atradius

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

  • RISIKOFAKTOREN Bei der Bewertung der unter diesem Prospekt angebotenen Veranlagungen sowie der Emittentin und ihrer Geschäftstätigkeiten und vor der Investition in die gegenständliche Veranlagung sollten gemeinsam mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Angaben insbesondere die folgenden, aus Sicht der Emittentin wesentlichsten, spezifischen Risikofaktoren sorgfältig erwogen werden. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, die mit den Veranlagungen verbundenen und in diesem Abschnitt zusammengefassten Risiken sorgfältig zu lesen. Falls eines oder mehrere der folgenden Risiken schlagend werden, können sie die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und/oder die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die Emittentin kann dadurch in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Für die Anleger können wesentliche Verluste entstehen. Es kann auch zu einem Totalverlust der Investition von Anlegern in die Veranlagung unter diesem Prospekt kommen. Die folgende Darstellung ist auf jene Risikofaktoren beschränkt, die nach derzeitiger Auffassung der Emittentin ihre Fähigkeit wesentlich beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Weiters können zusätzliche Risiken, die der Emittentin zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt sind oder unwesentlich erscheinen, die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die nachfolgend beschriebenen oder auch weitere Risiken könnten auch kumulativ eintreten und dies könnte deren Auswirkungen weiter verstärken. Die nachfolgenden Risikofaktoren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor potentielle Anleger eine Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Veranlagung treffen, sollten sie eine gründliche eigene Analyse, insbesondere auch der finanziellen, rechtlichen, und steuerlichen Aspekte, durchführen, da die Beurteilung der Eignung eines Investments in die Veranlagung für den potentiellen Anleger sowohl von seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation, als auch von den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranlagung abhängt. Bei mangelnder Erfahrung in Bezug auf Finanz-, Geschäfts- und Investmentfragen, die es den Anlegern nicht erlauben, solch eine Entscheidung zu fällen, sollte der Anleger fachmännischen Rat bei seinem Finanzberater einholen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Eignung eines Investments in die Veranlagung gefasst wird. Die Veranlagungen sollten nur von Anlegern gezeichnet werden, die das Risiko des Totalverlusts des von ihnen eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten sowie allfälliger Finanzierungskosten tragen können. Zudem sollten Anleger den Grundsatz der Risikoverteilung beachten. Anleger sollten daher stets nur einen angemessenen Teil ihres Vermögens in die unter diesem Prospekt begebenen Veranlagungen investieren. Selbst bei hoher Risikobereitschaft eines Anlegers wird von einem kreditfinanzierten Kauf der Veranlagungen ausdrücklich abgeraten, da dieser aufgrund des Risikos eines Gesamtverlustes auch das wesentliche Risiko in sich birgt, den zur Finanzierung der Investition aufgenommenen Kredit nicht bedienen zu können. Die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren werden in Kategorien eingeteilt. Die Anordnung lässt keine Rückschlüsse auf die Relevanz des Risikofaktors zu und die Risikofaktoren werden nicht in der Reihenfolge ihrer Wesentlichkeit eingestuft.

  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Risiko Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadenfalles.

  • Versicherte Risiken Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.

  • Urlaub In der Vertragsniederschrift ist der dem Auszubildenden zustehende Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchG, 3 Abs. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten werden. Wird der Auszubildende im Kalenderjahr weniger als sechs Monate beschä ftigt, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des gesetzlichen, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für das 1. Kalenderjahr – siehe Spalte 1) und Termin des Vertragsendes (Urlaub fü r das letzte Kalenderjahr – siehe letzte Spalte) in einer Tabelle angegeben. Die Tabelle enthä lt fü r Jugendliche den gesetzlichen Mindesturlaub gemä ß § 19 JArbSchG und fü r Erwachsene den Mindest- urlaub gemä ß § 3 BUrlG. Die Tabelle ist bezogen auf den Anfang des Ausbildungsverhä ltnisses von links nach rechts und bezogen auf das Ende von rechts nach links zu lesen. Datum des Vertragsbeginns (1. Kalenderjahr) JArbSchG, BUrlG – Mindesturlaub in Werktagen bei Lebensalter am 1. 1. des jeweiligen Kalenderjahres von Datum des Vertragsendes (letztes Kalenderjahr) unter 16 Jahren unter 17 Jahren unter 18 Jahren 18 und mehr Jahren Voller Jahresurlaub 1. 1. – 30. 6. 30 27 25 24 1. 7. – 31. 12. Halber Jahresurlaub

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.