Common use of Leistungen der Bank Clause in Contracts

Leistungen der Bank. Die unter diesen Geschäftsbedingungen von der Bank zu erbringenden Leistungen betreffen die Übermittlung von Daten zwischen dem Vertragspartner und Dritten (insbesondere kartenausgebenden Banken und Kartenorganisati- onen) im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs mittels Karten im Präsenzgeschäft. Präsenzgeschäft heißt, dass der Karteninhaber und die Karte oder ein anderes Zahlungsinstrument (z.B. ein speziell ausgerüstetes Mobil- telefon) bei dem jeweiligen Zahlungsvorgang präsent sind. Welche Leistungen die Bank gegenüber dem Vertrags- partner konkret zu erbringen hat, ergibt sich aus dem zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspaket. Der Leis- tungsgegenstand wird in diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere in den Ziffern 2 und 3 sowie – wo einschlä- gig – den Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen und Dienste, beschrieben. Die Bank ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer Leistungspflichten zu beauftragen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb

Leistungen der Bank. Die unter diesen Geschäftsbedingungen von der Bank zu erbringenden Leistungen betreffen die Übermittlung von Daten zwischen dem Vertragspartner und Dritten (insbesondere kartenausgebenden Banken und Kartenorganisati- onenKartenorganisationen) im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs mittels Karten im Präsenzgeschäft. Präsenzgeschäft heißt, dass der Karteninhaber und die Karte oder ein anderes Zahlungsinstrument (z.B. ein speziell ausgerüstetes Mobil- telefon) bei dem jeweiligen Zahlungsvorgang präsent sind. Welche Leistungen die Bank gegenüber dem Vertrags- partner Vertragspartner konkret zu erbringen hat, ergibt sich aus dem zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspaket. Der Leis- tungsgegenstand Leistungsgegenstand wird in diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere in den Ziffern 2 und 3 sowie – wo einschlä- gig einschlägig – den Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen und Dienste, beschrieben. Die Bank ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer Leistungspflichten zu beauftragen.

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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb

Leistungen der Bank. Die unter diesen Geschäftsbedingungen von der Bank zu erbringenden Leistungen betreffen die Übermittlung von Daten zwischen dem Vertragspartner und Dritten (insbesondere kartenausgebenden Banken und Kartenorganisati- onenKartenorganisationen) im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs mittels Karten im Präsenzgeschäft. Präsenzgeschäft heißt, dass der Karteninhaber und die Karte oder ein anderes Zahlungsinstrument (z.B. ein speziell ausgerüstetes Mobil- Mobil-telefon) bei dem jeweiligen Zahlungsvorgang präsent sind. Welche Leistungen die Bank gegenüber dem Vertrags- partner Vertragspartner konkret zu erbringen hat, ergibt sich aus dem zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspaket. Der Leis- tungsgegenstand Leistungsgegenstand wird in diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere in den Ziffern 2 und 3 sowie – wo einschlä- gig – den Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen und Dienste, beschrieben. Die Bank ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer Leistungspflichten zu beauftragen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb

Leistungen der Bank. Die unter diesen Geschäftsbedingungen von der Bank zu erbringenden Leistungen betreffen betref- fen die Übermittlung von Daten zwischen dem Vertragspartner und Dritten (insbesondere kartenausgebenden Banken und Kartenorganisati- onenKartenorganisationen) im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs Zah- lungsverkehrs mittels Karten im Präsenzgeschäft. Präsenzgeschäft heißt, dass der Karteninhaber Kartenin- haber und die Karte oder ein anderes Zahlungsinstrument (z.B. ein speziell ausgerüstetes Mobil- Mobil-telefon) bei dem jeweiligen Zahlungsvorgang präsent sind. Welche Leistungen die Bank gegenüber dem Vertrags- partner Vertragspartner konkret zu erbringen hat, ergibt sich aus dem zwischen zwi- schen den Parteien vereinbarten Leistungspaket. Der Leis- tungsgegenstand Leistungsgegenstand wird in diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere in den Ziffern 2 und 3 sowie – wo einschlä- gig einschlägig – den Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen und Dienste, beschrieben. Die Bank ist berechtigtberech- tigt, Dritte als Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer Leistungspflichten zu beauftragen.

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Leistungen der Bank. Die unter diesen Geschäftsbedingungen von der Bank zu erbringenden er- bringenden Leistungen betreffen die Übermittlung von Daten zwischen dem Vertragspartner und Dritten (insbesondere kartenausgebenden kar- tenausgebenden Banken und Kartenorganisati- onenKartenorganisationen) im Rahmen Rah- men des elektronischen Zahlungsverkehrs mittels Karten im PräsenzgeschäftPrä- senzgeschäft. Präsenzgeschäft heißt, dass der Karteninhaber und die Karte oder ein anderes Zahlungsinstrument (z.B. ein speziell ausgerüstetes Mobil- telefonMobiltelefon) bei dem jeweiligen Zahlungsvorgang Zah- lungsvorgang präsent sind. Welche Leistungen die Bank gegenüber gegen- über dem Vertrags- partner Vertragspartner konkret zu erbringen hat, ergibt sich aus dem zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspaket. Der Leis- tungsgegenstand Leistungsgegenstand wird in diesen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedingun- gen, insbesondere in den Ziffern 2 und 3 sowie – wo einschlä- gig – den Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen und Dienste, beschrieben. Die Bank ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer Subun- ternehmer mit der Erfüllung ihrer Leistungspflichten zu beauftragenbeauf- tragen.

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Leistungen der Bank. Die unter diesen Geschäftsbedingungen von der Bank zu erbringenden Leistungen betreffen die Übermittlung von Daten zwischen dem Vertragspartner und Dritten (insbesondere kartenausgebenden Banken und Kartenorganisati- onen) im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs mittels Karten im Präsenzgeschäft. Präsenzgeschäft heißt, dass der Karteninhaber und die Karte oder ein anderes Zahlungsinstrument (z.B. ein speziell ausgerüstetes Mobil- telefonMobilte- lefon) bei dem jeweiligen Zahlungsvorgang präsent sind. Welche Leistungen die Bank gegenüber dem Vertrags- partner konkret zu erbringen hat, ergibt sich aus dem zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspaket. Der Leis- tungsgegenstand wird in diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere in den Ziffern 2 und 3 sowie – wo einschlä- gig einschlägig – den Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen und Dienste, beschrieben. Die Bank ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer Leistungspflichten zu beauftragen.

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