Common use of Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers Clause in Contracts

Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst • die Prüfung der Haftpflichtfrage, • die Abwehr unberechtigter Schadensersatzan- sprüche und • die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Verglei- che, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wor- den sind, binden den Versicherer nur, soweit der An- spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich be- standen hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versiche- rungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versi- cherer festgestellt, hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

Appears in 2 contracts

Samples: rhion.digital, rhion.digital

Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst - die Prüfung der Haftpflichtfrage, - die Abwehr unberechtigter Schadensersatzan- sprüche Schadenser- satzansprüche und - die Freistellung des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers von berechtigten SchadensersatzverpflichtungenSchadensersatz- verpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund auf- grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses Aner- kenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung Entschädi- gung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch hier- durch gebunden ist. Anerkenntnisse und Verglei- cheVer- gleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wor- den worden sind, binden den Versicherer Versi- cherer nur, soweit der An- spruch Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich be- standen bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versiche- rungsnehmers Versi- cherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versi- cherer Versicherer festgestellt, hat der Versicherer Versiche- rer den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellenfreizustel- len.

Appears in 2 contracts

Samples: www.helvetia.com, www.helvetia.com

Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst - die Prüfung der Haftpflichtfrage, - die Abwehr unberechtigter Schadensersatzan- sprüche Schadensersatzansprüche und - die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten berech- tigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen rechtskräfti- gen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung Entschä- digung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden gebun- den ist. Anerkenntnisse und Verglei- cheVergleiche, die vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben abgege- ben oder geschlossen wor- den worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der An- spruch Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich be- standen bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versiche- rungsnehmers Versicherungsneh- mers mit bindender Wirkung für den Versi- cherer festgestelltVersicherer festge- stellt, hat der Versicherer den Versiche- rungsnehmer binnen zwei Versicherungsnehmer bin- nen 2 Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

Appears in 1 contract

Samples: cdn.website-editor.net