Leistungen des Messstellenvertrags Musterklauseln

Leistungen des Messstellenvertrags. 4.1. Die Leistungen von Discovergy nach dem Messstellenvertrag beinhalten: • Messstellenbetrieb im nach § 3 MsbG erforderlichen Umfang für Strom und/oder Gas; • Kommunikationsmodul Meteroit® mit LAN-Schnittstelle / DHCP / Interne Speicherung auf nicht- flüchtigem Speicher • Zählerwechsel, -ausbau und - einbaumeldungen gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur; • Kündigung der Messstelle beim bisherigen Messstellenbetreiber und Durchführung der An- und Abmeldung der Messstelle beim Netzbetreiber; • Kosten für einmalige An- und Abfahrt zur Installation; • Installation des Messsystems per akkreditierten Elektrofachbetrieb werktags (Mo - Fr. 08:00 bis 17:00 Uhr); • Rückgabe des alten Zählers beim zuständigen Messstellenbetreiber (falls Austausch); • Qualitätsprüfung und Sicherstellung der Datenkommunikation des Messsystems; • Betrieb des Messsystems und Aufrechterhaltung der Messfunktionalität während der Vertragslaufzeit; • Mindestens viertelstündliche Erfassung der Zähl- und Messdaten; • Übermittlung der Messdaten im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gem. §§ 60 ff. MsbG – dies umfasst insbesondere die Übermittlung der Messdaten an den Netzbetreiber und den Strom- oder Gaslieferanten; • Bereitstellung eines geschützten Online-Portals für den Kunden, in dem die erfassten Messdaten in Echtzeit bereitgestellt werden, inklusive historischer Messdaten für die drei vorangegangenen Jahre, soweit vorhanden; • Steuerung und Durchführung des Störungsdienstes, bei Bedarf Austausch der fehlerhaften Komponenten; • bei etwaigem Einsatz intelligenter Messsysteme entsprechend § 19 Abs. 2, 3 MsbG die Erbringung der Standardleistungen gemäß § 35 Abs. 1 MsbG; • Einhaltung der Geschäftsprozesse gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur (Wechselprozesse im Messwesen - WiM); • Bereitstellung und laufende Weiterentwicklung eines Internetportals sowie einer mobilen App zur Visualisierung und Auswertung der über das Messsystem erhobenen Verbrauchs- und Erzeugungsdaten (z.B. Energieverbrauch, statistische Vergleiche, Hinweise auf mögliche Erspar-nisse) sowie zur Verwaltung des Messsystems; • Bereitstellung einer Datenschnittstelle zum Export der Verbrauchs- und ggf. Erzeugungsdaten (1/4h- Lastprofildaten).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.