Leistungen des Veranstalters Musterklauseln

Leistungen des Veranstalters. Der Preis für die von den Ausstellern jeweils gewählte Standfläche beinhaltet folgende Leistungen des Veranstalters: • Überlassung der Standfläche für die Dauer der Messe, sowie die Auf- und Abbauzeiten. • Medienpauschale • Bereitstellung von Sicherheits- und Bewachungspersonal für die allg. Messe-/Ausstellungsflä- che • Reinigung der allg. Messe-/Ausstellungsfläche • Belüftung und Beleuchtung der allg. Messe-/Ausstellungsfläche Nicht enthalten sind gesondert anfallende Kosten / Leistungen • Kosten des Stromanschlusses, sowie Verbrauch • Energiepauschale von 250,00 € • sonstige Standbezogene Verbrauchskosten
Leistungen des Veranstalters. (1) Der Veranstalter verpflichtet sich folgende Werbeleistungen für den Kunden zu erbringen (Anmerkung: weitere Beispiele möglicher Sponsorleistungen finden Sie im Anhang 1): Platzierung des Firmennamen/Firmenlogos des Sponsors auf dem Briefpapier, auf Einladungen, Programmen oder anderen Drucksorten des Anbieters, Platzierung des Firmennamen/Firmenlogos des Sponsors auf den Spielerdressen der Kampfmannschaft, Platzierung eines Firmentransparentes oder Plakates des Sponsors auf dem Sportplatz, in der Turnhalle, auf dem Tennisplatz, Platzierung eines Firmentransparentes oder Plakates des Sponsors auf dem Sportplatz, in der Turnhalle, auf dem Tennisplatz während der Dauer von Wettkämpfen oder anderen Veranstaltungen, Platzierung eines Firmentransparentes oder Plakates des Sponsors am Rande der Wettkampfstrecke, Platzierung von Inseraten in Vereinszeitungen und Jahresberichten sowie Eintrittskarten und Tombola-Losen, Platzierung von Aufklebern auf PKWs/LKWs (zB Feuerwehrautos, Rettungsautos,…) (2) Der Sponsor erhält nach der Veranstaltung eine Dokumentationsmappe mit allen vom Verein umgesetzten Werbe- und PR-Maßnahmen. Alle Maßnahmen und Tätigkeiten der Vertragsparteien, bei denen der Name bzw Wort- /Bildmarken des Sponsors verwendet werden, sind durch diesen vorab freizugeben.
Leistungen des Veranstalters. Wir verpflichten uns, in Zusammenarbeit mit unseren Partnerorganisationen vor Ort einen Auslandsaufenthalt für den Teilnehmenden zu organisieren und die in der Leistungsbeschreibung in unserer Broschüre bzw. im Internet aufgeführten Leistungen zu erbringen.
Leistungen des Veranstalters. Der Veranstalter stellt oeticket alle für die Umsetzung der Werbeaktivitäten erforderlichen Unterlagen zeitgerecht und vollständig zur Verfügung.
Leistungen des Veranstalters. 3.1. Der Veranstalter stellt ein Anmeldeportal zur Registrierung für den Test bereit: xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx Anfang und Ende der Anmeldeperiode werden auf dem Anmeldeportal bekannt gegeben. 3.2. Der Studieneignungstest findet als Gruppentestung statt. Eine Online-Testung wird nicht angeboten. Der Veranstalter bietet mehrere Testorte und Testtermine an. Teilnehmer können einen Wunschtestort und einen Wunschtesttermin angeben. 3.3. Sobald der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen worden ist (x. Xxxxxx 2.9), gibt der Veranstalter nach dem Ende der Anmeldeperiode die verbindliche Zulassung zur Testdurchführung mit Angabe von Testort und Testtermin bekannt (s. a. Ziffer 4.4). Dabei behält sich der Veranstalter vor, notwendige Änderungen der Testdurchführung im Vergleich zu den gewünschten Testorten und Testterminen unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit vorzunehmen. In Fällen von höherer Gewalt wird ein Ersatztermin angeboten. Eine Rückerstattung der Testgebühr ist ausgeschlossen. 3.4. Wer an dem Studieneignungstest teilgenommen hat, erhält eine vom Veranstalter ausgestellte Bescheinigung über die Teilnahme sowie den erzielten Prozentrang und den Standardwert Z mit Mittelwert von 100 und Standardabweichung von 10, angegeben ohne Dezimalstellen, ausgestellt. Prozentrang und Standardwert Z beziehen sich auf die Ergebnisse aller Testteilnehmenden des aktuellen Jahres. Die Bescheinigung weist den Tag der Prüfung aus. Sie gilt für den in der jeweiligen hochschuleigenen Zulassungsordnung / Auswahlsatzung niedergelegten Zeitraum.
Leistungen des Veranstalters. Wir verpflichten uns, in Zusammenarbeit mit unseren Partnerorganisationen vor Ort einen mehrmonatigen Schüleraustausch für die*den Teilnehmende*n zu organisieren und die in der Leistungsbeschreibung in unserer Broschüre bzw. im Internet aufgeführten Leistungen zu erbringen.
Leistungen des Veranstalters. 1. Der Veranstalter hat die Verantwortung; der Lärmschutz obliegt dem Veranstalter. Auf die Einhaltungen der gängigen Lärmschutzvorschriften, insbesondere, die der Stadt Bayreuth, ist zu achten. 2. Der Veranstalter benennt (Anschrift, Telefon) mind. eine weitere volljährige Xxxxxx die für die Veranstaltung mitverantwortlich ist und diese begleitet. Eine Person ist für die Feuersicherheit zuständig. Diese muss Zutritt zur Küche (Telefon), zum Heizungsraum (Feuerlöscher) und Filmraum (Sicherungskasten & Feuerlöscher) haben. Kontrollgänge sind durchzuführen. 3. Die Besucher sollen das 27. Lebensjahr nicht überschreiten. 4. Die Anzahl der Besucher darf 200 Personen gleichzeitig nicht überschreiten. 5. Nichtalkoholische Getränke müssen deutlich billiger angeboten werden als alkoholische Getränke. Die Preise müssen vorher dem KOMM bekannt gegeben werden. 6. Das Jugendschutzgesetz ist einzuhalten; einschlägige Jugendschutzvorschriften sind im Büro erhältlich. 7. Der Veranstalter ist verpflichtet, Biere und nichtalkoholische Getränke über das Kommunale Jugendzentrum zu beziehen. Der Ausschank branntweinhaltiger Getränke ist untersagt.
Leistungen des Veranstalters. 2.1. Die auftretenden Trainer sind in der Gestaltung ihres Vortrages frei und tragen die Verantwortung für den Inhalt des Seminarvortrages. Der Veranstalter ist berechtigt, erforderliche oder ihm angemessen erscheinende Änderungen der Seminarprogramme vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Stellung eines Ersatzreferenten bei Ausfall eines Trainers sowie eine damit einhergehende Änderung des Seminartermins und -ortes. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden oder kann der Vermieter der gebuchten Räumlichkeiten den Veranstaltungsort nicht zur Verfügung stellen, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatztermin und/oder Ersatzort zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
Leistungen des Veranstalters. Die Leistungen der STRASSENKICKER.BASE richten sich nach dem gebuchten Leistungspaket in der jeweiligen Wo- che. Die Leistungspakete sind auf den Websites xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx und xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxxx. xxxxxx.xx/ abrufbar.
Leistungen des Veranstalters. Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Tourbeschreibung. Enthalten sind immer das Quad, Helm, Benzin und ein ortskundiger Tourguide und Je nach Tour Verpflegung. Kostenpflichtig mietbar sind Handschuhe, Regenbekleidung. Der Veranstalter ist berechtigt kurzfristig das Tourenprogramm zu verändern, solange die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind.