Leistungen nach Regie Musterklauseln

Leistungen nach Regie. Die Leistungen des Auftragnehmers werden wie folgt in Rechnung gestellt: Entgelt für Personal: Der Auftraggeber bescheinigt dem Personal des Auf- tragnehmers die aufgewendete Arbeitszeit durch Arbeitszeitbestätigungen. Die Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen und endet mit Verlassen des Perso- nals beim Auftraggeber vor Ort. Bescheinigt der Auftraggeber dies ohne ausreichenden Grund nicht, so gelten die Aufzeichnungen des Auftragneh- mers als Abrechnungsgrundlage. Für die aufgewendete Arbeitszeit gelten die vereinbarten bzw. im Angebot festgelegten Verrechnungssätze. Für mittels Fernzugangs durchgeführte Wartungen führt der Auftragnehmer eine Arbeitszeitaufzeichnung selbst durch.