Common use of Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Clause in Contracts

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen. (13) Für Pflegepersonen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die versicherte Person eh- renamtlich wenigstens 14 Stunden wöchentlich in ihrer häusli- chen Umgebung pflegen, zahlt der Versicherer Beiträge an den zuständigen Xxxxxx der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Antrag an die zuständige berufsständische Versor- gungseinrichtung gemäß Nr. 8 des Tarifs PV. Die versicherte Person oder die Pflegeperson haben darzulegen und auf Ver- langen des Versicherers glaubhaft zu machen, dass Pflegeleis- tungen in dem vom medizinischen Dienst der privaten Pflege- pflichtversicherung festgestellten und erforderlichen zeitlichen Umfang auch tatsächlich erbracht werden. Erholungsurlaub der Pflegeperson von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr unterbricht die Beitragszahlung nicht. Üben mehrere Pflege- personen die Pflege gemeinsam aus, richtet sich die Höhe des vom Versicherer zu entrichtenden Beitrags nach dem Verhält- nis des Umfanges der jeweiligen Pflegetätigkeit der Pflegeper- son zum Umfang der Pflegetätigkeit insgesamt. Ferner meldet der Versicherer die Pflegepersonen zwecks Ein- beziehung in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Un- fallversicherung an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

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Samples: Private Krankenversicherung, Verbraucherinformation

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen. (13) Für Pflegepersonen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich wöchen- tlich erwerbstätig sind und die versicherte Person eh- renamtlich ehrenamtlich wenigstens 14 Stunden wöchentlich in ihrer häusli- chen häuslichen Umgebung pflegen, zahlt der Versicherer Beiträge an den zuständigen Xxxxxx der gesetzlichen Rentenversicherung Renten- versicherung oder auf Antrag an die zuständige berufsständische Versor- gungseinrichtung Versorgungs- einrichtung gemäß Nr. 8 des Tarifs PV. Die versicherte Person oder die Pflegeperson haben darzulegen und auf Ver- langen Verlangen des Versicherers glaubhaft zu machen, dass Pflegeleis- tungen Pflegeleistungen in dem vom medizinischen Dienst der privaten Pflege- pflichtversicherung Pflegepflichtversicherung festgestellten und erforderlichen zeitlichen Umfang auch tatsächlich erbracht werden. Erholungsurlaub der Pflegeperson von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr unterbricht die Beitragszahlung nicht. Üben mehrere Pflege- personen Pflegepersonen die Pflege gemeinsam aus, richtet sich die Höhe des vom Versicherer zu entrichtenden Beitrags nach dem Verhält- nis Verhältnis des Umfanges der jeweiligen Pflegetätigkeit der Pflegeper- son Pflegeperson zum Umfang der Pflegetätigkeit insgesamt. Ferner meldet der Versicherer die Pflegepersonen zwecks Ein- beziehung Einbeziehung in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Un- fallversicherung Unfallversicherung an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen. (13) Für Pflegepersonen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die versicherte Person eh- renamtlich eine oder ab 1. Januar 2013 mehrere pflegebedürftige Perso- nen ehrenamtlich wenigstens 14 Stunden wöchentlich in ihrer häusli- chen häuslichen Umgebung pflegen, zahlt der Versicherer Beiträge an den zuständigen Xxxxxx der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Antrag an die zuständige berufsständische Versor- gungseinrichtung gemäß Nr. 8 des Tarifs PV. Die versicherte Person oder die Pflegeperson Pflege- person haben darzulegen und auf Ver- langen Verlangen des Versicherers glaubhaft zu machen, dass Pflegeleis- tungen Pflegeleistungen in dem vom medizinischen Dienst der privaten Pflege- pflichtversicherung Pflegepflicht- versicherung festgestellten und erforderlichen zeitlichen Umfang auch tatsächlich erbracht werden. Erholungsurlaub der Pflegeperson von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr unterbricht die Beitragszahlung nicht. Üben mehrere Pflege- personen Pflegepersonen die Pflege gemeinsam aus, richtet sich die Höhe des vom Versicherer zu entrichtenden entrichten- den Beitrags nach dem Verhält- nis Verhältnis des Umfanges der jeweiligen Pflegetätigkeit der Pflegeper- son Pflegeperson zum Umfang der Pflegetätigkeit insgesamt. Ferner meldet der Versicherer die Pflegepersonen zwecks Ein- beziehung Einbeziehung in den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz der gesetzlichen Un- fallversicherung Unfallversicherung an den zuständigen UnfallversicherungsträgerUnfallversi- cherungsträger.

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Samples: Versicherungsbedingungen