Common use of Leistungs- und Liefertermine Clause in Contracts

Leistungs- und Liefertermine. 1. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie dem Besteller schriftlich und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet haben. Die Leistungsfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen. Ist eine Anzahlung, Bankgarantie oder ein Akkreditiv vereinbart, so beginnt die Leistungsfrist mit dem Eingang des Geldes oder der betreffenden Dokumente. Etwaige, vom Besteller innerhalb der Leistungsfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Vertragsgegenstands verlängern die Leistungszeit entsprechend.

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Leistungs- und Liefertermine. 1. Lieferfristen 6.1 Liefertermine und -termine gelten nur annähernd-fristen sind unverbindlich, es sei denn, dass wenn wir sie nicht ausdrücklich dem Besteller schriftlich und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet haben. Die Leistungsfrist beginnt mit Absenden der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Auf- tragsbestätigung und wenn alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie (inkl. Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen) geklärt sind. Ist eine Bei Vereinbarung zu Anzahlung, Bankgarantie oder ein Akkreditiv vereinbart, so beginnt die Leistungsfrist erst mit dem Eingang des Geldes und/oder der betreffenden Dokumente. EtwaigeDie Leistungszeit verlängert sich entsprechend, vom wenn der Besteller innerhalb der Leistungsfrist verlangte Leis- tungsfrist Änderungen in der Ausführung des Vertragsgegenstands verlängern die Leistungszeit entsprechendVertragsgegenstandes verlangt.

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Leistungs- und Liefertermine. 1. Eine eventuell vereinbarte Lieferzeit ergibt sich aus unseren vertraglichen Vereinbarungen. Lieferfristen und -termine ‐termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie dem Besteller schriftlich und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet haben. Die Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung unserer Auftragsbestätigungschriftlichen Auftragserteilung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlicher erforderlichen Genehmigungen. Ist eine Anzahlung, Bankgarantie oder ein Akkreditiv vereinbart, so beginnt die Leistungsfrist mit dem Eingang des Geldes oder der betreffenden Dokumente. Etwaige, vom Besteller innerhalb der Leistungsfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Vertragsgegenstands verlängern die Leistungszeit Leistungzeit entsprechend.

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