Leistungsbeschreibung M-net TVplus Musterklauseln

Leistungsbeschreibung M-net TVplus. 1. Leistungen: Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net ge- nannt) erbringt bei entsprechender Beauftragung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die folgenden Leistungen: Hinweis: Die Nutzung bestimmter Funktionen (Replay, Aufnahmen, Instant Restart, Live-Pause) ist abhängig von entsprechenden Lizenzrechten und kann daher für einzelne Sender bzw. Sendeinhalte nicht zur Verfügung stehen. Gewähr- leistungsrechte sind insofern ausgeschlossen. Manche HD-Sendungen lassen sich nur in SD aufnehmen. Bei manchen Sendern kann durch eine lizenzrechtliche Vor- gabe das maximal zulässige Aufnahmevolumen (in Stunden) unterhalb der von M-net angebotenen optional buchbaren Cloud-Speicher-Stufen liegen. Die zuläs- sige Vorhaltedauer einer Aufnahme im Cloud-Rekorder kann begrenzt sein. Mit Erreichen der zulässigen Vorhaltedauer einer Sendung im Cloud-Rekorder werden diese Aufnahmen gelöscht. Kündigt der Kunde optional buchbare Speicherkontin- gente, so werden die gespeicherten Aufnahmen von M-net gelöscht. 2. Empfehlung: Für eine störungsfreie Nutzung von M-net TVplus ist eine im Downstream verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit von mind. 25 Mbit/s für UHD-Sender an der TVplus-Box und 8 Mbit/s an jedem Empfangsgerät (Netbook, Tablet Computer und Smartphone) zu empfehlen. 3. Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch über das M-net Kundenportal unter www. x-xxx.xx. Eine Rechnung in Papierform mit postalischer Zustellung kann gesondert beauftragt werden.
Leistungsbeschreibung M-net TVplus. 1. Leistungen: Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net ge- nannt) erbringt bei entsprechender Beauftragung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die folgenden Leistungen: 2. Empfehlung: Für eine störungsfreie Nutzung von M-net TVplus ist eine im Downstream verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit von 10 Mbit/s an der TVplus-Box und 8 Mbit/s an jedem Empfangsgerät (PC, Notebook, Netbook, Tablet Computer und Smartphone) zu empfehlen.
Leistungsbeschreibung M-net TVplus. 1. Leistungen: Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net genannt) erbringt bei entsprechender Beauftragung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die folgenden Leistungen: Hinweis: Die Nutzung bestimmter Funktionen (Replay, Aufnahmen, Instant Restart, Live-Pause) ist abhängig von 2. Empfehlung: Für eine störungsfreie Nutzung von M-net TVplus ist eine im Downstream verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit von mind. 25 Mbit/s für UHD-Sender an der TVplus-Box und 8 Mbit/s an jedem Empfangsgerät (Netbook, Tablet Computer und Smartphone) zu empfehlen. 3. Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch über das M-net Kundenportal unter www. x-xxx.xx. Eine Rechnung in Papierform mit postalischer Zustellung kann gesondert beauftragt werden.

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  • Haftungsbeschränkung DIE VOLLSTÄNDIGE, GEMEINSAME HAFTUNG VON SISW, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN VON SISW, LIZENZGEBERN VON SISW UND DEREN VERTRETER FÜR SÄMTLICHE ANSPRÜCHE UND SCHÄDEN, DIE IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG STEHEN, IST INSGESAMT UND UNABHÄNGIG VON DER KLAGEART AUF DEN AN SISW FÜR DIE SOFTWARELIZENZ, DIE HARDWARE ODER DEN SERVICE, DIE BZW. DER DEN SCHADEN VERURSACHT HAT ODER GEGENSTAND DES ANSPRUCHS IST, BESCHRÄNKT. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG VON SISW GEMÄSS ABSCHNITT 5.2. IN KEINEM FALL SIND SISW, VERBUNDENE UNTERNEHMEN VON SISW, LIZENZGEBER VON SISW ODER DEREN VERTRETER FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, PRODUKTIONSAUSFALL, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, ODER DATEN- ODER GEWINNVERLUST VERANTWORTLICH, AUCH DANN NICHT, WENN SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN. IN KEINER WEISE HAFTEN SISW, VERBUNDENE UNTERNEHMEN VON SISW, LIZENZGEBER VON SISW UND DEREN VERTRETER FÜR PRODUKTE UND SERVICES, DIE KOSTENLOS BEREITGESTELLT WERDEN. KUNDEN KOMMEN ÜBEREIN, KEINEN ANSPRUCH UNTER DIESER VEREINBARUNG MEHR ALS ZWEI JAHRE NACH EINTRETEN DES EREIGNISSES, DAS URSACHE FÜR DEN ANSPRUCH IST ODER VOM KUNDEN HÄTTE ERKANNT WERDEN SOLLEN, GELTEND ZU MACHEN.