Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung Musterklauseln

Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 15.1 Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien zu dem im Datenblatt ge- nannten Zeitpunkt in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann zu jedem 1. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Das VVS-JugendTicketBW wird auch als Abo-Sofort angeboten. Es gelten die Bestimmungen zum Abo-Sofort gemäß 4.3. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ohne Nachberechnung jederzeit zum nächsten Monatsende gekündigt wer- den. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung endet automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens jedoch nach zwölf Monaten.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. Der Vertrag über das M-net Sicherheitspaket beginnt mit Bereitstellung der Software durch Zusendung des Download-Links an die bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse des Kunden. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, ohne dass der Vertrag über den M-net Internet-Festnetzanschluss oder andere Vertragsbeziehungen hiervon berührt werden. Kündigt der Kunde den für die Inanspruchnahme des Sicherheitspaketes notwendigen Vertrag über den M-net Internet-Festnetzanschluss, endet der Vertrag über das M-net Sicherheitspaket zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Kündigung automatisch. Nach Beendigung des Vertrages oder der Kündigung einzelner Lizenzen (Wechsel auf Paket mit geringerer Lizenzzahl) hat der Kunde die überlassene Software einschließlich sämtlicher Kopien auf den betroffenen Geräten zu löschen. Ihre M-net Telekommunikations GmbH.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Mit dem Einstieg ins Abo kann zu jedem 1. eines Monats begonnen wer- den, wenn spätestens am 15. des Vormonats der entsprechende Bestell- schein mit SEPA-Lastschriftmandat beim Abo-Center vorliegt bzw. im Internet per Abo-Online eine entsprechende Bestellung eingegangen ist. Bei der Bestellung bei einem Abocenter im Gebiet des VVS ist zu beach- ten, dass auch der Standort der Schule bzw. Hochschule im Geltungs- bereich des VVS liegen muss. Liegt der Standort der Schule bzw. Hoch- schule außerhalb Baden-Württembergs, kann die Bestellung bei einem Abocenter im VVS auch dann erfolgen, wenn sich der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS befindet. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberech- nung erfolgt. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechti- gung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühes- tens jedoch zwölf Monaten nach Beginn des Abovertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberechtigung gegenüber dem je- weiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigen.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 1.1. Der diesen Nutzungsbedingungen zugrunde liegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt sofort.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 8.1 Der Wartungsvertrag tritt sechs Monate nach durchgeführter Inbetriebnahme zum Ersten des darauffolgenden Monats in Kraft (Vertragsbeginn).
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Dieser Rahmenvertrag tritt am 01.12.2022 in Kraft. Maßgeblich für die Hilfsmittelversor- gung ist das Verordnungsdatum.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. 14.1 Maßgeblicher Vertragsbeginn ist stets das im Einzelvertrag vereinbarte Da- tum, unabhängig davon ob vertragliche Nebenleistungen zusätzliche verein- bart sind oder nicht.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung. (1) Berechtigte können zu jedem ersten eines Monats in ein Abonnement des HNV-JugendticketBW einsteigen. Hierfür muss die schriftliche Bestellung/Online-Bestellung mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen bis zum 15. des jeweiligen Vormonats eingegangen sein. Wurde das HNV-JugendticketBW als Handy-/Online-Ticket mit Barcode ausgegeben, gelten ergänzend die Regelun- gen gemäß Teil C, Nr. 10 des HNV-Gemeinschaftstarifs. Für Bestellungen nach Ablauf der Bestellfrist (15. des Vormonats) wird das HNV-JugendticketBW auch als sog. Abo-Sofort angeboten. Voraussetzung ist die persönliche Bestellung und Barzahlung bzw. Abbuchung des ersten Geltungsmonats. Bei Barzahlung beginnt das reguläre Abo-Verfahren mit dem Folgemonat. Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt. Die Kündigung muss bis zum 15. des Vormonats beim ABO-Center vorliegen. Die Chipkarte/das Handy-Ticket wird zum Ersten des darauffolgenden Montas gesperrt und verliert die Gültigkeit. Die Chipkarte ist an das ausgebende ABO-Center zurückzugeben. Der Abo-Vertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens jedoch zwölf Monate nach Beginn des Abo-Vertrages. Die Chipkarte/das Handy-Ticket wird gesperrt und verliert die Gültigkeit. Die Chip- karte ist an das ausgebende ABO-Center zurückzugeben.‌‌‌‌‌‌