Leistungsbeschränkung bei geteilter Betriebsverantwortung Musterklauseln

Leistungsbeschränkung bei geteilter Betriebsverantwortung. Nicht Bestandteil des SLAs.
Leistungsbeschränkung bei geteilter Betriebsverantwortung. Nicht Bestandteil des SLAs. Geteilte Betriebsverantwortung führt zu Einschränkungen bei der Zusage der SLA, insbesondere bezogen auf die Verfügbarkeit. Der Auftraggeber stellt die Voraussetzungen für den grundschutzkonformen Fernzugriff nach Vorgaben des Auftragsverarbeiters her. Der Zugriff wird vollumfänglich revisionssicher vom Auftragsverarbeiter protokolliert. Der Auftragsverarbeiter führt in Bezug auf seinen Zuständigkeitsbereich kontinuierlich Verbesserungen und Änderungen durch. Dazu gehören: - Wartungsarbeiten an der Serverhardware, den Betriebssystemen und Systemnahen Komponenten gemäß den vom Hersteller aktuell freigegebenen und supporteten Versionen - Einspielen von Security Patches Der Auftragsverarbeiter entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches für die jeweils betriebenen Softwarekomponenten auf Ebene Betriebssystem und systemnaher Software. Übernimmt der Auftraggeber im Rahmen des gewählten SFAs diese Tätigkeiten, so erfolgt dies nach den inhaltlichen und terminlichen Vorgaben des Auftraggebers. Aufgrund der BSI-Anforderungen und zur Aufrechterhaltung des entsprechenden Zertifikats müssen die Systeme stets aktuell gehalten werden. Widerspricht der Auftraggeber einer vom Auftragsverarbeiter empfohlenen Wartungsmaßnahme und entstehen dadurch Mehraufwände, so sind diese gesondert kostenpflichtig und vom Auftraggeber zu tragen. Die Aufwände für die Entstörung des Services aufgrund von Fehlern des Auftraggebers sind gesondert kostenpflichtig und vom Auftraggeber zu tragen. Bei Verstößen gegen den grundschutzkonformen Betrieb behält sich der Auftragsverarbeiter vor, den SFA einseitig aufzuheben.
Leistungsbeschränkung bei geteilter Betriebsverantwortung. Nicht Bestandteil des SLAs
Leistungsbeschränkung bei geteilter Betriebsverantwortung. Nicht Bestandteil des SLAs. 1 Je nach Umfang der Störungsbehebung muss ggf. der Softwarehersteller bzw. ein Dienstleister hinzugezogen werden. Diese Leistungen sind separat zu beauftragen.

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  • Leistungsbeschreibung 1.1. Die iWelt ermöglicht dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltung. 1.2. Die iWelt bemüht sich um die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.

  • Leistungsangebot (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge Drittdienste nutzen. (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten Verfügungslimite.