Container Musterklauseln

Container. Nicht Bestandteil des SLAs. 3.4 Geteilte Betriebsverantwortung/ Service Fernzugriff Adminplattform (SFA)
Container. 2.1 Die erlaubnisfreie Anlageberatung oder die Vermittlung von 2.1.1 Containern einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Container- Bewirtschaftungsverträge. gilt nach dem Risiko Erbringung von Finanzdienstleistungen als mitversichert. Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die unter das Kreditwesengesetz fallen oder einer Pflichtversicherung im Sinne von §§ 113 VVG unterliegen. 2.2 In Ergänzung zu der Risikobeschreibung und den Besonderen Bedingungen für die Erbringung von weiteren Finanzdienstleistungen (FINANZ) sind ausgeschlossen Haftpflichtansprüche, die dadurch entstanden sind, dass in Aussicht gestellte Renditen, Gewinnerwartungen, Verzinsungen, steuerliche Vorteile oder sonstige Entwicklungen nicht eingetroffen sind (Rendite- und Performancerisiko) oder diesbezüglich unrichtige Angaben gemacht wurden.
Container. 14. Einbruchmeldeanlage
Container. Der Mieter sorgt für eine geeignete Unterlage für den Mietgegenstand.(Kantholz, Stahlträger, Streifen- oder Punktfundamente) und für den Anschluß an Ver- und Entsorgung, sowie für die fachgerechte Erdung. Containerdächer dürfen nicht als Lagerfläche genutzt oder belastet werden.
Container. Für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 2 bis 6 genutzte Infrastruktur
Container. Für beladene Container wird im Verkehr von und nach Basel, inkl. Weil am Rhein, ein Kleinwasserzuschlag wie folgt berechnet: Staffel Pegel Kaub 20’/30’ 40’/45’ 1 1.50 – 1.31 m CHF 40.-/€ 25.- CHF 48.-/€ 30.- 2 1.30 – 1.11 m CHF 56.-/€ 35.- CHF 64.-/€ 40.- 3 1.10 – 0.91 m CHF 72.-/€ 45.- CHF 88.-/€ 55.- 4 0.90 – 0.81 m CHF 120.-/€ 75.- CHF 152.-/€ 95.- 5 0.80 – 0.71 m CHF 192.-/€ 120.- CHF 240.-/€ 150.- Massgebend ist der niedrigste Wasserstand, der die Güter vom Beginn der Beladung bis zur Ankunft am Bestimmungsort betroffen hat. Bei einem Kauber Pegel von 0,70 m erlischt die Transportpflicht. * Bei diesen Angaben handelt es sich um unverbindliche Kalkulationsgrundlagen. Die Vertragspartner sind frei, abweichende Vereinbarungen zu treffen. 2 Für Transporte auf Wasserstrassen ausserhalb des Rheins gelten mangels besonderer Vereinbarungen die Bestimmungen der Internationalen Verlade- und Transportbedingungen für die Binnenschifffahrt (IVTB) des Vereins für Europäische Binnenschifffahrt und Wasserstrassen e.V. Der Text steht auf Verlangen zur Verfügung.
Container. Für den Abtransport des anfallenden Bauschuttes hat die Bauherr- schaft bei Arbeitsbeginn Müllcontainer nach Bedarf auf seine Kos- ten bereitzustellen.
Container. Mitversichert ist die Vermittlung von Transportcontainern einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Cont- ainer-Bewirtschaftungsverträge.

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