Common use of Leistungsfristen, Termine, Verzug Clause in Contracts

Leistungsfristen, Termine, Verzug. 3.2.1 Die vereinbarten Leistungsfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart wurde. Diese beginnen mit Zustandekommen des Vertrages – wenn dieser aber von einer behördlichen Genehmigung abhängt, mit deren Erteilung. Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft.

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Leistungsfristen, Termine, Verzug. 3.2.1 3.2.1. Die vereinbarten Leistungsfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart wurde. Diese beginnen mit Zustandekommen des Vertrages – wenn dieser aber von einer behördlichen Genehmigung abhängt, mit deren Erteilung. Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft.

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Samples: deepdive.digital

Leistungsfristen, Termine, Verzug. 3.2.1 Die vereinbarten Leistungsfristen und Termine sind unverbindlichunver- bindlich, sofern nicht anders vereinbart wurde. Diese beginnen mit Zustandekommen des Vertrages – wenn dieser aber von einer behördlichen Genehmigung abhängt, mit deren Erteilung. Die Vereinbarung Ver- einbarung eines verbindlichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft.

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Samples: triami.com