Angebote, Kostenvoranschläge Musterklauseln

Angebote, Kostenvoranschläge. 2.1.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Angebote des AN freibleibend und unverbindlich und verpflichten den AN nicht zur Leistung. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 2.1.2 Ebenso sind die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten udgl enthaltenen Angaben über die vom AN angebotenen Leistungen unverbindlich; maßgeblich sind nur die vom AN in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigten Angaben bzw. die Spezifikationen laut Vertrag. 2.1.3 Sämtliche vom AN erstellten Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich, sofern nicht anders vereinbart. Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach den gültigen Sätzen des AN.
Angebote, Kostenvoranschläge. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind Angebote freibleibend, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Unter der gleichen Voraussetzung, dass der Kunde Vollkaufmann ist, werden die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages gemachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, wie insbesondere Reisen und Demontagearbeiten, dem Auftraggeber gesondert berechnet, und zwar auch dann, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten kommt. Wünscht der Kunde, gleichgültig ob Vollkaufmann oder nicht, einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so wird dieser schriftlich erstellt. Darin werden die jeweiligen Arbeiten und Teile bzw. Liefergegenstände im einzelnen aufgelistet und mit dem jeweiligen Preis versehen. Der Auftragnehmer ist an den erstellten verbindlichen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 21 Tagen nach seiner Abgabe gebunden. Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen gelten Abweichungen von + 15 % als statthaft. Zu weitergehen- den Überschreitungen holt der Auftragnehmer unverzüglich vor Durchführung weiterer Arbeiten die Zu- stimmung des Auftraggebers ein. Dem Auftraggeber steht jedoch in diesem Falle ein Kündigungsrecht zu. Wenn dies im Einzelfall vereinbart ist, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Erstellung eines Kostenvoranschlages erbrachte Leistungen berechnen. Wenn jedoch aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird, werden für den Kostenvoran- schlag berechnete Beträge mit der Rechnung für den Auftrag verrechnet. Preise im Kostenvoranschlag werden jeweils netto angegeben, im nichtkaufmännischen Verkehr zuzüglich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer. 3.1 Gegenstand der Verpflichtung des Auftragnehmers kann auch die Lieferung eines generalüberholten Vertragsgegenstandes, ggf. gegen Übergabe eines entsprechenden alten Motors, einer Baugruppe oder ei- nes Einzelteils gleicher Typs sein. Abweichungen in der Ausführung sind dem Auftragnehmer gestattet, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Vertragsgegenstände des Auftraggebers, die dieser dem Auf- tragnehmer zum Einbau oder im Wege des Tausches überlässt, dürfen keine Mängel oder sonstigen Fehler aufweisen, die nicht auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Insbesondere muss der anzuliefernde Vertragsgegenstand frei von geschweißten oder nicht geschweißten Brüchen und Rissen sein. 3.2 Für die im Falle des Tausches eines Vertragsgegenstandes zu leistende Entschädigung gelten die jeweiligen gesonderten Vereinbarungen.
Angebote, Kostenvoranschläge. 1. Alle Angebote von Xxxx sind frei bleibend, es sei denn, etwas anderes wird von Xxxx im Angebot ausdrücklich bestimmt. 2. Xxxx ist an für den Vertragspartner auf dessen Wunsch erstellten verbindlichen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Kalenderwochen nach seiner Abgabe gebunden; bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen gelten Abweichungen von bis 15 % als statthaft. Zu weitergehenden Überschreitungen holt Xxxx unverzüglich vor Durchführung weiterer Arbeiten die Zustimmung des Vertragspartners ein. Dem Vertragspartner steht in diesem Fall jedoch ein Kündigungsrecht zu. 3. Für Kostenvoranschläge ohne darauffolgende Auftragserteilung erhält Xxxx eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von Euro 295 netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 4. Bei Kostenvoranschlägen ohne darauf folgende Auftragserteilung wird das Aggregat im demontierten Zustand abholbereit gemacht oder auf Kosten des Vertragspartners an eine von diesem angegebene Anschrift versendet. Auf Wunsch wird das Aggregat gegen Kostenersatz wieder montiert.
Angebote, Kostenvoranschläge. 2.1 Angebote von XxXxxxxx verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn XxXxxxxx dem Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses Kostenvoranschläge, Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z. B. Anwendungsdokumentation) überlassen hat. An Kostenvoranschlägen, Anwendungsdokumentationen und anderen Unterlagen behält sich OnDimand seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von XxXxxxxx Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn ein Vertragsschluss mit dem Kunden nicht zustande kommt, XxXxxxxx unverzüglich zurückzugeben. 2.2 Bestellungen von Leistungen gelten als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt. OnDimand ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang bei OnDimand anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der Leistung an den Kunden erklärt werden.
Angebote, Kostenvoranschläge. Unsere Angebote / KVs sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Erstellung eines Angebotes / KVs verpflichtet uns nicht zur Annahme eines Auftrages und Durchführung der beschriebenen Leistungen. Angebote / KVs sind, sofern nicht anders vereinbart, entgeltlich. Kunden werden vor Erstellung auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Angebot / KV umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für das Angebot / den KV gutgeschrieben. Die zu unserem Angebot / KV gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Maßangaben oder sonstige Unterlagen, sind nur annähernd und nicht verbindlich, soweit sie durch uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Sie stellen insbesondere keine Beschaffenheitsangaben dar. Handelsübliche Abweichungen insbesondere im Hinblick auf Maß, Struktur, Farbe und Gewicht bleiben vorbehalten. Alle Angebotspreise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Lohn- und Materialkosten und sind, soweit im Angebot nichts anderes angeführt wird, bis zum Ablauf von 4 Wochen nach unserem Angebot bindend. Nach Ablauf dieser Frist bis zu Vertragsabschluss sind wir berechtigt, unsere Angebotspreise eventuellen Veränderungen bezüglich Lohn- und Materialkosten anzupassen. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
Angebote, Kostenvoranschläge. 2.1. Soweit eine Einschätzung der Kosten erfolgt ist, ist diese Einschätzung unverbindlich, soweit nicht die Verbindlichkeit schriftlich und ausdrücklich zugesichert wurde. 2.2. Soweit dem jeweiligen Auftrag eine unverbindliche schriftliche Einschätzung der Kosten zu Grunde gelegt wurde, wird der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt, soweit sich bei der Durchführung der Reparatur herausstellt, dass die Kosteneinschätzung um mehr als 25 % überschritten wird. Soweit die Fa. Mersch Recker Maschinenverleih den Auftraggeber schriftlich von der Überschreitung benachrichtigt, kann der Auftraggeber sein Kündigungsrecht aus § 650 BGB nur innerhalb von 3 Werktagen – maßgeblich ist das Zugangsdatum bei der Fa. Mersch Recker Maschinenverleih - wahrnehmen. 2.3. Verbindlich garantierte Einschätzungen zu erwartender Kosten nimmt die Fa. Mersch Recker Maschinenverleih nur gegen gesonderte Vergütung vor. Selbiges gilt auch, wenn hierzu der Transport einer Maschine erfolgt. 2.4. Soweit eine Kosteneinschätzung lediglich mündlich erfolgt ist, oder lediglich pauschal ohne Aufschlüsselung der Einzelpositionen, folgt aus dieser Kosteneinschätzung keinerlei Verpflichtung der Fa. Mersch Recker Maschinenverleih. Auch die Regelung des § 650 BGB findet hier keine Anwendung.
Angebote, Kostenvoranschläge. 2.1. Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige Angaben von 4a zu den Leistungen sind bis zum Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden freibleibend und unverbindlich und verpflichten 4a nicht zur Leistung. Techni- sche und sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. 2.2. Der technische Inhalt eines Angebots oder eines Kostenvoranschlages von 4a ist vom Kunden vertraulich zu behandeln und darf vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von 4a nicht an Dritte weiterge- geben werden.
Angebote, Kostenvoranschläge. 2.1 Die Angebote und Kostenvoranschläge von wemos sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. 2.2 Die Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich in Euro, ohne gesetzlicher Umsatzsteuer.
Angebote, Kostenvoranschläge. 2.1 Alle Angebote von Arkasis auf den Websites, in Mailings und per Telefon sind freibleibend und können von Arkasis jederzeit zurückgezogen werden. 2.2 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot binden Arkasis nicht. 2.3 Jedes Angebot kann von Arkasis innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang der Annahme schriftlich zurückgenommen werden, wobei zwischen den Parteien keine Vereinbarung getroffen wurde. 2.4 Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass dem Kunden klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind. Dies betrifft insbesondere: • der Preis ohne Steuern, sofern nicht anders vereinbart; • die möglichen Versandkosten; • die Art und Weise, in der das Abkommen geschlossen wird und welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind; • die Art der Zahlung, Lieferung oder Durchführung des Vertrags.
Angebote, Kostenvoranschläge. 4.1 Angebote und Kostenvoranschläge (im Folgenden einheitlich kurz Angebote genannt) des Lieferanten sind für ZOE unentgeltlich und unverbindlich, auch wenn sie auf Anfrage von XXX erstellt wurden. 4.2 An XXX gerichtete Angebote verstehen sich als unter Einbeziehung dieser Einkaufsbedingungen gemacht. 4.3 Insoweit der Lieferant ein Angebot auf Anfrage der ZOE macht, hat er auf Abweichungen seines Angebots im Verhältnis zur Anfrage schriftlich hinzuweisen. Sind in der Anfrage ungefähre Mengen genannt („Circa“- Angaben), ist der Lieferant an die von ihm angebotenen Konditionen auch gebunden, wenn die Bestellung das Angebot mengenmäßig um bis zu 10 Prozent über- oder unterschreitet. Die Preise sind in diesem Fall nach Maßgabe der Bestellmenge entsprechend zu aliquotieren. 4.4 Der Lieferant ist an sein Angebot sechs Wochen ab Zugang bei ZOE gebunden.