Common use of Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit Clause in Contracts

Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person (mit Beiziehung einer medizinischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. • Anwendung Harmony Check • Ersteinschulung des Betreuungsunternehmens vor Ort durch DGKP • Bereitstellung einer Informations- und Dokumentationsmappe mit allen relevanten Unterlagen für die zu betreuende Person und das Betreuungsunternehmen Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): 540,00€ vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Hinweis: Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt; 3. das im Vermittlungsvertrag bezeichnete Geschäft nicht mit der zu betreuenden Person/dem Auftraggeber zustande kommt, sondern mit einer anderen Person, weil der Auftraggeber die ihm vom Vermittler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser Person Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat.

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Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: /Vertragsabschlussgebühr Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person (mit ohne Beiziehung einer medizinischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. z.B. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. • Anwendung Harmony Check • Ersteinschulung des Betreuungsunternehmens vor Ort durch DGKP • Bereitstellung einer Informations- und Dokumentationsmappe mit allen relevanten Unterlagen für die zu betreuende Person und das Betreuungsunternehmen Das Vermittlungshonorar (Provision) Vermittlungshonorar/Vertragsabschlussgebühr entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): 540,00€ vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Hinweis: Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässtGrundunterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt; 3. das im Vermittlungsvertrag bezeichnete Geschäft nicht mit der zu betreuenden Person/dem Auftraggeber zustande kommt, sondern mit einer anderen Person, weil der Auftraggeber die ihm vom Vermittler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser Person Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat.;

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Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person (mit ohne Beiziehung einer medizinischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. z.B. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. • Anwendung Harmony Check • Ersteinschulung des Betreuungsunternehmens vor Ort durch DGKP • Bereitstellung einer Informations- und Dokumentationsmappe mit allen relevanten Unterlagen für die zu betreuende Person und das Betreuungsunternehmen Das Vermittlungshonorar Die Vertragsabschlussgebühr (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): 540,00€ vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Hinweis: Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt; 3. das im Vermittlungsvertrag bezeichnete Geschäft nicht mit der zu betreuenden Person/dem Auftraggeber zustande kommt, sondern mit einer anderen Person, weil der Auftraggeber die ihm vom Vermittler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser Person Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat.Grundunterlässt;

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Samples: irp.cdn-website.com

Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens einer zu betreuenden Person. • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person Person, (mit ohne Beiziehung einer medizinischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens der Betreuungskraft etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner Betreuungsunternehmen auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. • Anwendung Harmony Check • Ersteinschulung des Betreuungsunternehmens vor Ort durch DGKP • Bereitstellung einer Informations- und Dokumentationsmappe mit allen relevanten Unterlagen für die zu betreuende Person und das Betreuungsunternehmen Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten GeschäftsGeschäfts (Betreuungsvertrag), wird in Höhe von Euro (inkl. UmsatzsteuerUSt): 540,00€ vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Hinweis: Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt; 3. das im Vermittlungsvertrag bezeichnete Geschäft nicht mit der zu betreuenden Person/dem Auftraggeber zustande kommt, sondern mit einer anderen Person, weil der Auftraggeber die ihm vom Vermittler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser Person Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat.. 4.2. Sonstige Leistungen: • Unterstützung bei der Unternehmensgründung und Gewerbeanmeldung samt Aufklärung über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge Einmalkosten EUR (inkl. USt): • Beiziehung eines Dolmetschers für die vorvertragliche Beratung und den Vertragsabschluss. Einmalkosten EUR (inkl. USt): • Unterstützung beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung Einmalkosten EUR (inkl. USt): • Unterstützung bei der Einweisung und Unterweisung des Betreuungsunternehmens vor Ort bei der zu betreuenden Person unter Berücksichtigung von vorliegenden medizinischen Anordnungen

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Samples: www.daheimbetreut.at

Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. VermittlungErstorganisation: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über die Notwendigkeit und die Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Tätigkeitsbereich der Personenbetreuung, Möglichkeit der Erlangung einer Förderung, Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Administrative Unterstützung beim Abschluss des von der zu betreuenden Person mit dem Betreuungsunternehmen abzuschließenden Betreuungsvertrages • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person vor Ort (mit samt Durchführung einer Pflegeanamnese unter Beiziehung einer medizinischen Fachkrafteines in Österreich zur Berufsausübung berechtigten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers, spätestens am Tag des Betreuungsbeginns) • Sicherstellung, dass er erhobene Betreuungs- und Pflegebedarf bzw. die sich daraus ergebenden Anforderungen zwischen dem Betreuungsunternehmen und der zu betreuenden Person nachweislich abgeklärt und akzeptiert werden • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. z.B. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit (die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Auftraggeber auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen) • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation Garantie für die Organisation einer Ersatzstellung/ Vertretung für den Fall der Verhinderung des Betreuungsunternehmens innerhalb von drei Tagen (dies ist der im Notfallplan entsprechend zu betreuenden Person vermerken). Diese Garantie bzw. Leistung setzt jedoch voraus, dass zwischen dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. • Anwendung Harmony Check • Ersteinschulung Auftraggeber und dem Betreuungsunternehmen im Betreuungsvertrag vereinbart wird, dass die Beistellung des Betreuungsunternehmens vor Ort Ersatzbetreuungsunternehmens durch DGKP • Bereitstellung einer Informations- und Dokumentationsmappe mit allen relevanten Unterlagen für die zu betreuende Person und das Betreuungsunternehmen Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht erfolgt Die Kosten der Erstorganisation entstehen mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): 540,00vereinbart 279.- und ist sind mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Hinweis: Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt; 3. das im Vermittlungsvertrag bezeichnete Geschäft nicht mit der zu betreuenden Person/dem Auftraggeber zustande kommt, sondern mit einer anderen Person, weil der Auftraggeber die ihm vom Vermittler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser Person Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat.

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Samples: www.malteser.care

Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person (mit durch Beiziehung einer medizinischen pflegerischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. • Anwendung Harmony Check • Ersteinschulung des Betreuungsunternehmens vor Ort durch DGKP • Bereitstellung einer Informations- und Dokumentationsmappe mit allen relevanten Unterlagen für die zu betreuende Person und das Betreuungsunternehmen Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): 540,00€ Erstorganisation – siehe Übersicht vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Hinweis: Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt; 3. das im Vermittlungsvertrag bezeichnete Geschäft nicht mit der zu betreuenden Person/dem Auftraggeber zustande kommt, sondern mit einer anderen Person, weil der Auftraggeber die ihm vom Vermittler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser Person Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat.. 4.2. Sonstige Leistungen: Ο Unterstützung bei der Standortverlegung Einmalkosten EUR (inkl. USt):

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Samples: www.malteser.care