Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person (durch Beiziehung einer pflegerischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): Erstorganisation – siehe Übersicht vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt;
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Samples: Vermittlungsvertrag
Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. VermittlungErstorganisation: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über die Notwendigkeit und die Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Tätigkeitsbereich der Personenbetreuung, Möglichkeit der Erlangung einer Förderung, Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Administrative Unterstützung beim Abschluss des von der zu betreuenden Person mit dem Betreuungsunternehmen abzuschließenden Betreuungsvertrages • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person vor Ort (durch samt Durchführung einer Pflegeanamnese unter Beiziehung einer pflegerischen Fachkrafteines in Österreich zur Berufsausübung berechtigten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers, spätestens am Tag des Betreuungsbeginns) • Sicherstellung, dass er erhobene Betreuungs- und Pflegebedarf bzw. die sich daraus ergebenden Anforderungen zwischen dem Betreuungsunternehmen und der zu betreuenden Person nachweislich abgeklärt und akzeptiert werden • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. z.B. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit (die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Auftraggeber auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen) • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation Garantie für die Organisation einer Ersatzstellung/ Vertretung für den Fall der Verhinderung des Betreuungsunternehmens innerhalb von drei Tagen (dies ist der im Notfallplan entsprechend zu betreuenden Person vermerken). Diese Garantie bzw. Leistung setzt jedoch voraus, dass zwischen dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht Auftraggeber und dem Betreuungsunternehmen im Betreuungsvertrag vereinbart wird, dass die Beistellung des Ersatzbetreuungsunternehmens durch das Betreuungsunternehmen erfolgt Die Kosten der Erstorganisation entstehen mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): Erstorganisation € 279.- und sind mit Rechnungslegung fällig zu stellen.
4.2. Leistungen aus dem Case Management: Ο Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens, welches für die Durchführung der Betreuung ausschließlich Personen einsetzt, die a. über eine theoretische Ausbildung verfügen, die im Wesentlichen der eines Heimhelfers entspricht (bzw. die zumindest einen Pflegekurs eines Ausbildungsinstitutes im Umfang von zumindest 200 Stunden Theorie und Praxis nachweisen können), oder b. seit zumindest sechs Monaten die Betreuung der zu betreuenden Person sachgerecht durchgeführt haben (im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes oder gemäß § 159 Gewerbeordnung 1994), oder c. bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle eines diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers bzw. Arztes ausüben (Befugnis gemäß § 3b oder § 15 Abs. 7 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder gemäß § 50b des Ärztegesetzes 1998) • Ersatz – siehe Übersicht vereinbart Vermittlung eines neuen Betreuungsunternehmens (Personenbetreuer) • Unterstützung bei der Standortverlegung, • Meldeamt Anmeldung / Abmeldung • Gewerbeschein Neugründung, Gewerbe aktiv / inaktiv setzen • Administrative Unterstützung beim Ansuchen um Förderung aus dem Unterstützungsfond nach dem Bundespflegegesetz oder bei allfälligen Wechselmeldungen • Unterstützung bei der Antragstellung und Erhöhung des Pflegegeldes • Laufende Beratung und Hilfestellungen bei Fragen zur Durchführung und Abwicklung der Betreuung • Erstellung und zur Verfügung Stellung eines Notfallplanes, sowie 24h Notfalldienst (telefonische Hilfestellungen) • Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten und Unstimmigkeiten zwischen dem zu vermittelnden Betreuungsunternehmen und der zu betreuenden Person bzw. deren Angehörigen • Zur Verfügung stellen einer Pflege- und Betreuungsdokumentation entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Pflege – und Betreuungssettings • Ausstellen der pflegerischen und medizinischen Delegationen / Subdelegationen laut GukG und ÄrzteG durch diplomierte Pflegefachkraft • Alle mit der Verwaltung ( Rechnungsstellung etc….) verbundenen Aufwendungen und Kosten Hiermit erteilt die zu betreuende Person bzw. deren Vertretung dem Vermittlungsunternehmen Vollmacht zur Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Förderstelle auf Bezug von Zuschüssen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung Ort, Datum . Unterschrift: . (Vollmachtgeber) Der Preis für die Leistungen aus dem Case Management betragen gesamt (inkl. USt): € 282.- monatlich, dieser ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Im Beginn Monat oder im Beendigungsmonat werden die Kosten tageweise abgerechnet.
4.3. Leistungen aus der Qualitätssicherung: • Laufende Qualitätskontrolle: Überprüfung/Überwachung der Betreuungsleistungen und Qualitätssicherung durch die Organisation von Hausbesuchen eines in Österreich zur Berufsausübung berechtigten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Pflegevisite (mindestens einmal pro Quartal) • Bei Delegation von pflegerischen Leistungen an die PersonenbetreuerInnen ist die Qualitätssicherung und somit eine Pflegevisite pro Monat obligatorisch • Evaluierung der pflegerischen und medizinischen Delegationen / Subdelegationen durch die diplomierte Pflegefachkraft • Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten und Unstimmigkeiten zwischen dem zu vermittelnden Betreuungsunternehmen und der zu betreuenden Person bzw. deren Angehörigen Der Preis einer Pflegevisite pro Monat beträgt: € 69.- inkl. MwSt. Auf Basis des Gesundheits- und Allgemeinzustandes werden pro Monat Pflegevisiten vereinbart. Im Beginn Monat oder im Beendigungsmonat werden die Kosten tageweise abgerechnet. Monatliche Kosten: CCM € 282.- + PV Gesamt € 1 PV (69.-) 2 PV (138.-) 3 PV (207.-) 4 PV (276.-)
4.4. Der Preis ist bei Fälligkeit und 5-tägiger Nachfrist wie folgt zu entrichten (zutreffendes bitte ankreuzen): Ο dem Vermittlungsunternehmen gegen Ausstellung einer Zahlungsbestätigung in bar oder Ο mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf folgendes Bankkonto zu überweisen: Kontoinhaber: IBAN: BIC: .
4.5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.A. veranschlagt. Überweisungsaufträge am Tag der Fälligkeit gelten als rechtzeitig.
4.6. Sämtliche aus dem Preis zu entrichtenden Steuern sind vom Vermittlungsunternehmen selbst zu tragen. Ausdrücklich vereinbart festgehalten wird, dass in folgenden Fällen für durch den Geschäftsbetrieb entstandene allgemeine Kosten und Auslagen das Vermittlungsunternehmen keinen Ersatz verlangen kann. Aufwendungen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührtVermittlungsunternehmens auf Grund von zusätzlichen Aufträgen sind nur dann zu ersetzen, wenn 1die Ersatzpflicht ausdrücklich vereinbart worden ist. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu Bei den vereinbarten Beträgen handelt es sich um Pauschalpreise, die Auslagen und Glauben nur deshalb nicht zustande kommtSpesen (z.B. Anreise, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt;Arzthonorar etc.) bereits enthalten.
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Samples: Vermittlungsvertrag
Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens einer zu betreuenden Person. • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person Person, (durch ohne Beiziehung einer pflegerischen medizinischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens der Betreuungskraft etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner Betreuungsunternehmen auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten GeschäftsGeschäfts (Betreuungsvertrag), wird in Höhe von Euro (inkl. UmsatzsteuerUSt): Erstorganisation – siehe Übersicht vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Hinweis: Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt;
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Samples: Organisationsvertrag
Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens einer zu betreuenden Person • Aufklärung über die vom Betreuungsunternehmen einzuhaltenden, gesetzlichen Pflichten sowie über die von Gesetzes wegen zustehenden Rechte (siehe Punkt 6.) • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen bzw. der Delegierung von medizinischen Tätigkeiten durch medizinisches Fachpersonal insbes. gem. § 3b GuKG bzw. § 50b ÄrzteG 1998 etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person vor Ort (durch samt Durchführung einer Pflegeanamnese unter Beiziehung einer pflegerischen Fachkrafteines in Österreich zur Berufsausübung berechtigten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers, spätestens am Tag des Betreuungsbeginns) • Zurverfügungstellung eines Notfallplanes bzw. Unterstützung bei der Erstellung eines Notfallplanes • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens der Betreuungskraft etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner Betreuungsunternehmen auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen) • Organisation der Ersatzstellung/ Vertretung für den Fall der Verhinderung des Betreuungsunternehmens, wobei das Vermittlungsunternehmen garantiert, dass diese Ersatzstellung/ Vertretung binnen drei Tagen erfolgt (im Notfallplan entsprechend zu vermerken). Diese Leistung setzt jedoch voraus, dass im Betreuungsvertrag zwischen dem Auftraggeber des Betreuungsvertrages und dem Betreuungsunternehmen vereinbart wird bzw. wurde, dass die Beistellung des Ersatzbetreuungsunternehmens durch das Betreuungsunternehmen erfolgt Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten GeschäftsGeschäfts (Betreuungsvertrag), wird in Höhe von Euro (inkl. UmsatzsteuerUSt): Erstorganisation – siehe Übersicht vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Hinweis: Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges dem Vermittlungs- unternehmen eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn wenn
1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber das Betreuungsunternehmen gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler Vermittlungsunternehmen namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt (sofern die Vermittlung dieses Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Vermittlungsunternehmens fällt); 3. das im Organisationsvertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Betreuungsunternehmen zustande kommt;, sondern mit einer anderen Person, weil das Betreuungsunternehmen die ihm vom Vermittlungsunternehmen bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser Person die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat.
4.2. Sonstige Leistungen: Ο Unterstützung bei der Unternehmensgründung und Gewerbeanmeldung samt Aufklärung über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge Einmalkosten EUR (inkl. USt): Ο Beiziehung eines Dolmetschers für die vorvertragliche Beratung und den Vertragsabschluss Einmalkosten EUR (inkl. USt):
4.3. Begleitende Leistungen:
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Samples: Organisationsvertrag
Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens Betreuungsunternehmens, welches für die Durchführung der Betreuung ausschließlich Personen einsetzt, die a. über eine theoretische Ausbildung verfügen, die im Wesentlichen der eines Heimhelfers entspricht (bzw. die zumindest einen Pflegekurs eines Ausbildungsinstitutes im Umfang von zumindest 200 Stunden Theorie und Praxis nachweisen können), oder b. seit zumindest sechs Monaten die Betreuung der zu betreuenden Person sachgerecht durchgeführt haben (im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes oder gemäß § 159 Gewerbeordnung 1994), oder c. bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle eines diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers bzw. Arztes ausüben (Befugnis gemäß § 3b oder § 15 Abs. 7 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder gemäß § 50b des Ärztegesetzes 1998) • Beratung über die Notwendigkeit und die Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Tätigkeitsbereich der Personenbetreuung, Möglichkeit der Erlangung einer Förderung, Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Administrative Unterstützung beim Abschluss des von der zu betreuenden Person mit dem Betreuungsunternehmen abzuschließenden Betreuungsvertrages • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person vor Ort (durch samt Durchführung einer Pflegeanamnese unter Beiziehung einer pflegerischen Fachkrafteines in Österreich zur Berufsausübung berechtigten diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers, spätestens am Tag des Betreuungsbeginns) • Sicherstellung, dass er erhobene Betreuungs- und Pflegebedarf bzw. die sich daraus ergebenden Anforderungen zwischen dem Betreuungsunternehmen und der zu betreuenden Person nachweislich abgeklärt und akzeptiert werden • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit (die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Auftraggeber auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen) • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation Garantie für die Organisation einer Ersatzstellung/ Vertretung für den Fall der Verhinderung des Betreuungsunternehmens innerhalb von drei Tagen (dies ist der im Notfallplan entsprechend zu betreuenden Person vermerken). Diese Garantie bzw. Leistung setzt jedoch voraus, dass zwischen dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. Auftraggeber und dem Betreuungsunternehmen im Betreuungsvertrag vereinbart wird, dass die Beistellung des Ersatzbetreuungsunternehmens durch das Betreuungsunternehmen erfolgt Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): Erstorganisation – siehe Übersicht vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen.
4.2. Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzwSonstige Leistungen: Ο Unterstützung bei der Standortverlegung Einmalkosten EUR (inkl. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision USt): Ο Administrative Unterstützung beim Ansuchen um Förderung aus dem Vermittler gebührt, wenn 1Unterstützungsfond nach dem Bundespflegegesetz oder bei allfälligen Wechselmeldungen Einmalkosten EUR (inkl. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil USt): Hiermit erteilt die zu betreuende Person bzw. deren Vertretung dem Vermittlungsunternehmen Vollmacht zur Einreichung eines Antrags bei der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen zuständigen Förderstelle auf Bezug von Zuschüssen aus dem Unterstützungsfonds für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2Menschen mit Behinderung Ort, Datum . Unterschrift . (Vollmachtgeber) Der Preis für diese sonstigen Leistungen beträgt gesamt Euro (inkl. USt): und ist dieser mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt;Rechnungslegung fällig zu stellen.
4.3. Begleitende Leistungen:
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Samples: Vermittlungsvertrag
Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person (durch ohne Beiziehung einer pflegerischen medizinischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. z.B. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. Das Vermittlungshonorar Die Vertragsabschlussgebühr (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): Erstorganisation – siehe Übersicht vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommtGrundunterlässt;
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Samples: Vermittlungsvertrag
Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person (durch mit Beiziehung einer pflegerischen medizinischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. • Anwendung Harmony Check • Ersteinschulung des Betreuungsunternehmens vor Ort durch DGKP • Bereitstellung einer Informations- und Dokumentationsmappe mit allen relevanten Unterlagen für die zu betreuende Person und das Betreuungsunternehmen Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): Erstorganisation – siehe Übersicht 540,00€ vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Hinweis: Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt;
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Samples: Vermittlungsvertrag
Leistungsinhalt, Preis und Fälligkeit. 4.1. Vermittlung: /Vertragsabschlussgebühr Folgende Leistungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind von der Vermittlungstätigkeit umfasst und daher nicht gesondert abzugelten: • Vermittlung eines geeigneten Betreuungsunternehmens • Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) • Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person (durch ohne Beiziehung einer pflegerischen medizinischen Fachkraft) • Dokumentation und Überprüfung der räumlichen Gegebenheiten (zB. z.B. Information über: Barrierefreiheit, Erfordernis von Hilfsmitteln und Heilbehelfen, Eignung von Räumlichkeiten als Unterkunft des Betreuungsunternehmens etc.) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen aus der Vermittlungstätigkeit • Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) • Die Dokumentation ist der zu betreuenden Person bzw. dem Vertragspartner auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen. Das Vermittlungshonorar (Provision) Vermittlungshonorar/Vertragsabschlussgebühr entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wird in Höhe von Euro (inkl. Umsatzsteuer): Erstorganisation – siehe Übersicht vereinbart und ist mit Rechnungslegung fällig zu stellen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass in folgenden Fällen des fehlenden Vermittlungserfolges eine Entschädigung bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vorgenannten Provision dem Vermittler gebührt, wenn 1. das im Vertrag bezeichnete Xxxxxxxx wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil die zu betreuende Person bzw. der Auftraggeber gegen den bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässtGrundunterlässt; 2. mit dem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt;
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