Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsum- fang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein An- gebot. Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann SwS PL für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fang- schaltung ist kostenpflichtig. Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von SwS PL für alle abgehenden Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung die- ses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. Zum Schutz der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kosten- pflichtigen Diensten, werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiens- ten (Rufnummerngasse 008...), Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse (0)900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standard- mäßig gesperrt. Auf Wunsch des Kunden schaltet SwS PL diese Dienste wieder frei. Nach § 118 Abs. 2 TKG setzt die SwS PL standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für R-Gespräche. Damit wird verhindert, dass der Kunde kosten- pflichtige, eingehende Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde kann SwS PL damit beauftragen seine Rufnummer von der Sperrliste für R-Gesprächen entfernen zu lassen. Die Löschung ist kostenpflichtig. Hinweis: Die genannten Leistungsmerkmale können aufgrund technischer Bedingungen in der Netzzusammenschaltung mit anderen Netzbetreibern eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sein.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsumfang enthalten und daher kosten- pflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot. • Fangschaltung • Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankom- mender Telefonverbindungen festzustellen.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsumfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot. • Fangschaltung Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann die Gesellschaft für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fangschaltung ist kostenpflichtig. • Anschlusssperre (abgehend) Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von der Gesellschaft für alle abgehenden Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. • Änderung der Rufnummer Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss der Gesellschaft eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer ist kostenpflichtig.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsumfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot. Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann Breitband-Korn für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Die net services stellt, jeweils nach Vereinbarung und im Rahmen der tech- nischen und betrieblichen Möglichkeiten, gegen gesonderte Entgelte nicht im Standardleistungsumfang enthaltene Leistungsmerkmale zur Verfügung (kostenpflichtig gemäß Preisliste).
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsumfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot. Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann FGW für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsumfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleis- tungsumfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot. · Fangschaltung Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann Thüga Energie GmbH für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Tele- fonverbindungen festzustellen.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. 0168_2022 | Leistungsbeschreibung LEONET Privatkunden | LEONET AG – Änderungen vorbehalten – Stand 11.2022 – Seite 4/9 Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsumfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot. • Fangschaltung Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann die Gesellschaft für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quell- anschluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fangschaltung ist kostenpflichtig. • Anschlusssperre (abgehend) Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von der Gesellschaft für alle abgehenden Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuer- wehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. • Änderung der Rufnummer Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss der Gesellschaft eine neue Rufnummer aus dem Rufnummern- kreis der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer ist kostenpflichtig.
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleis- tungsumfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot. Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann die NHC für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nach- weis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schal- tung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Telefon- verbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fangschaltung ist kostenpflichtig. Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von der NHC für alle abgehenden Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Voll- sperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung dieses Leis- tungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss der NHC eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis der NHC zur Ver- fügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer ist kosten- pflichtig. Auf Wunsch des Kunden können zu dem jedem NHC Business Complete Glasfaser Tarif weitere kostenpflichtige Telefon-Optionen hinzugebucht werden. Hierzu sind die Vorgaben aus den AGB, ins- besondere die Regelungen aus § 16 zu „Fair Usage“, zu beachten. Die NHC Business Mobil Flat umfasst alle Gespräche in das deutsche Mobilfunknetz. Die NHC Business Euro Flat umfasst alle Gespräche in das europäi- sche Festnetz („Europa 1“-Länder). „Europa 1“ beinhaltet folgende Länder: A, AND, B, BG, CH, CZ, CY, DK, E, EST, F, FIN, FL, GB, GBZ, GR, H, HR, I, XXX, L, LT, LV, M, MC, N, NL, P, XX, RO, S, SK, SLO.