Leistungsstörungen/Schadenersatz Musterklauseln

Leistungsstörungen/Schadenersatz. Werden bestellte Artikel (insbesondere in Bezug auf Bestellmenge, entgeltpflichtige Sonderleistungen, Qualität) abweichend von der Bestellung oder überhaupt nicht geliefert, so hat der Kunde das Recht, Gewährleistungsansprüche gemäß Punkt 6.1 oder Nichterfüllungsansprüche gemäß Punkt 6.2 und/oder Schadenersatzansprüche gemäß Punkt 6.3 geltend zu machen.
Leistungsstörungen/Schadenersatz. 2.6.1 Bei Auftreten technischer Probleme, die nicht vom PRELUDIUM zu verantworten sind (z.B. unzureichende oder gesundheitsgefährdende Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühne, gefährliche Bühnenaufbauten, nicht überdachte Bühne bei Freiluftkonzerten) und die Leib und Leben der PRELUDIUM-Mitglieder und/oder der am Konzert beteiligten Begleitpersonen oder anderen Personen die unter Punkt 1 festgeschriebenen Besetzung gefährden können, ist die PRELUDIUM bis zur Behebung dieser Probleme von der Soundcheck- und Auftrittsverpflichtung bei Fortbestehen des unter Punkt 2.1 festgeschriebenen Gegenanspruchs entbunden.
Leistungsstörungen/Schadenersatz. Entfällt der Auftritt durch einem vom Veranstalter schuldhaft verursachten Grund, so bleibt die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des Honorars grundsätzlich aufrecht. Im Falle einer Absage bis einen Monat vor dem vereinbarten ersten Auftritt verringert sich die Zahlungspflicht jedoch auf 50% des vereinbarten Honorars. Der Vertragsparteien haften für rechtswidrig und schuldhaft verursachte Schäden; sie schließen eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit jedoch aus. Die Haftungsbefreiung gilt auch für Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Vertragspartei. Werden die in diesem Vertrag vereinbarten Veranstaltungen ganz oder teilweise durch höhere Gewalt, nachweisbare gesundheitliche Verhinderung des Musikers, behördliche Maßnahmen oder Vorschriften oder durch von Dritten ausgehende Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhindert, sind beide Vertragsparteien von ihren vorstehend genannten Verpflichtungen befreit. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, einander in diesem Fall unverzüglich zu informieren.
Leistungsstörungen/Schadenersatz. 4.1 Bei Auftreten technischer Probleme, die nicht vom Musiker zu verantworten sind (z.B. un- zureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht ab- gesicherte Bühne, gefährliche Bühnenaufbauten, nicht überdachte Bühne bei Freiluftkon- zerten) und die Leib und Leben des Musikers und/oder der am Konzert beteiligten Be- gleitmusiker oder anderer Personen der unter Punkt 1.5 festgeschriebenen Besetzung gefährden können, ist der Musiker bis zur Behebung dieser Probleme von der Sound- check- und Auftrittsverpflichtung bei Fortbestehen des unter Punkt 2.1 festgeschriebenen Gegenanspruchs entbunden.
Leistungsstörungen/Schadenersatz. 2.7.1 Sollten technische Probleme wie insbesondere unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühne, gefährliche Bühnen- aufbauten, nicht überdachte Bühne bei Freiluftkonzerten auftreten, die nicht in der Sphäre des Vertragspartners liegen und Leib und Leben des Vertragspartners und/oder der am Konzert beteiligten Begleitmusiker oder anderer Personen der unter Punkt 1 festgeschrie- ben Besetzung gefährden können, ist er bis zur gänzlichen Beseitigung des Problems bei gleichzeitigem Fortbestehen seines unter Punkt 2.1. festgeschriebenen Gegenanspruchs von seinen Soundcheck- und Auftrittsverpflichtungen befreit.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.