Common use of Leistungstermine und Fristen Clause in Contracts

Leistungstermine und Fristen. 8.1 Termine und Fristen für den Beginn der Dienste ergeben sich aus dem Auftragsformular und sind nur verbindlich, wenn die net services diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch die net services geschaffen hat, so dass die net services den betroffenen Dienst schon zum angegebenen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne aus- drückliche Nennung sind auch verbindliche Termine keine sogenannten „Fix-Termine“, bei denen die Leistung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen, wie insbesondere die Mindestvertragslaufzeit, gilt im Zweifel das in der Auftragsbestäti- gung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch net services.

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Samples: www.weser-connect.de, www.werrakom.de, www.komflat.de