Common use of Leistungstermine und Fristen Clause in Contracts

Leistungstermine und Fristen. 8.1 Termine und Fristen für den Beginn der Dienste ergeben sich aus dem Auftragsformular und sind nur verbindlich, wenn die net services diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch die net services geschaffen hat, so dass die net services den betroffenen Dienst schon zum angegebenen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne aus- drückliche Nennung sind auch verbindliche Termine keine sogenannten „Fix-Termine“, bei denen die Leistung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen, wie insbesondere die Mindestvertragslaufzeit, gilt im Zweifel das in der Auftragsbestäti- gung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch net services. 8.2 Bei einem von net services nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehen- den Leistungshindernissen verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemes- senen Zeitraum. 8.3 Die net services ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen der net services nicht innerhalb eines Monats den Antrag des Eigentümers bzw. dem dinglich Berechtigten auf Abschluss des Grundstücknutzungsver- trages (Ziffer 2.5 dieser AGB) vorlegt oder der Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte einen bereits abgeschlossenen Grundstücknutzungsvertrag kündigt, soweit im Auftragsformu- lar oder in einer gesonderten Vereinbarung keine anderweitige Regelung vereinbart ist. 8.4 Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Hauseigentümers oder eines an- deren Rechtsinhabers gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB nicht innerhalb von achtzehn Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages bereitgestellt, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die net services allerdings nur nach schriftlicher Mahnung gegenüber dem Kunden mit einer angemessenen Fristsetzung von mindestens vierzehn Tagen. 8.5 Gerät die net services in Leistungsverzug, ist der Kunde nach schriftlicher Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessen Nachfrist von mindestens vierzehn Ta- gen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 8.6 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches der net services liegende und von der net services nicht zu vertretende Ereignisse – hierzu gehören ins- besondere höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Aussperrung, Maßnahmen von Regierungen und Behörden, entbinden die net services für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Sie berechtigen die net services, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. 8.7 Der Samstag gilt nicht als Werktag.

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Leistungstermine und Fristen. 8.1 Termine und Fristen für den Beginn der Dienste ergeben sich aus dem Auftragsformular und sind nur verbindlich, wenn die net services diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch die net services geschaffen hat, so dass die net services den betroffenen Dienst schon zum angegebenen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne aus- drückliche Nennung sind auch verbindliche Termine keine sogenannten „Fix-Termine“, bei denen die Leistung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen, wie insbesondere die Mindestvertragslaufzeit, gilt im Zweifel das in der Auftragsbestäti- gung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch net services. 8.2 Bei einem von net services nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehen- den Leistungshindernissen verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemes- senen Zeitraum. 8.3 Die net services ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen der net services nicht innerhalb eines Monats den Antrag des Eigentümers bzw. dem dinglich Berechtigten auf Abschluss des Grundstücknutzungsver- trages (Ziffer 2.5 dieser AGB) vorlegt oder der Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte einen bereits abgeschlossenen Grundstücknutzungsvertrag kündigt, soweit im Auftragsformu- lar oder in einer gesonderten Vereinbarung keine anderweitige Regelung vereinbart ist. 8.4 Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Hauseigentümers oder eines an- deren Rechtsinhabers gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB nicht innerhalb von achtzehn Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages bereitgestellt, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die net services allerdings nur nach schriftlicher Mahnung gegenüber dem Kunden mit einer angemessenen Fristsetzung von mindestens vierzehn Tagen. 8.5 Gerät die net services in Leistungsverzug, ist der Kunde nach schriftlicher Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessen Nachfrist von mindestens vierzehn Ta- gen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 8.6 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches der net services liegende und von der net services Gesellschaft nicht zu vertretende Ereignisse – hierzu gehören ins- besondere höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Aussperrung, Maßnahmen von Regierungen und Behörden, entbinden die net services Gesellschaft für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Sie berechtigen die net servicesGesellschaft, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschiebenhinauszuschie- ben. 8.7 Der Samstag gilt nicht als Werktag.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungstermine und Fristen. 8.1 4.1 Termine und Fristen für den Beginn der Dienste ergeben sich aus dem Auftragsformular und sind nur verbindlich, wenn die net services GELSEN-NET diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch die net services GELSEN-NET geschaffen hat, so dass die net services GELSEN-NET den betroffenen Dienst schon zum angegebenen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne aus- drückliche ausdrückliche Nennung sind auch verbindliche Termine keine sogenannten „Fix-Termine“, bei denen die Leistung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. Für . 4.2 Die voraussichtliche Dauer vom Vertragsschluss bis zur Bereitstellung des Dienstes ist abhängig vom jeweiligen Auftrag und den Beginn technischen Anforderungen und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen, wie insbesondere die Mindestvertragslaufzeit, gilt beträgt im Zweifel das in der Auftragsbestäti- gung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch net servicesRegelfall ungefähr vier Wochen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. 8.2 Bei einem von net services nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehen- den Leistungshindernissen verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemes- senen Zeitraum. 8.3 Die net services ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen der net services nicht innerhalb eines Monats den Antrag des Eigentümers bzw. dem dinglich Berechtigten auf Abschluss des Grundstücknutzungsver- trages (Ziffer 2.5 dieser AGB) vorlegt oder der Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte einen bereits abgeschlossenen Grundstücknutzungsvertrag kündigt, soweit im Auftragsformu- lar oder in einer gesonderten Vereinbarung keine anderweitige Regelung vereinbart ist. 8.4 4.3 Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Hauseigentümers oder eines an- deren anderen Rechtsinhabers gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB nicht innerhalb von achtzehn sechs Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages bereitgestellt, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die net services GELSEN- NET allerdings nur nach schriftlicher Mahnung gegenüber dem Kunden mit einer angemessenen Fristsetzung von mindestens vierzehn Tagen. 8.5 4.4 Gerät die net services GELSEN-NET in Leistungsverzug, ist der Kunde nach schriftlicher Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessen Nachfrist von mindestens vierzehn Ta- gen Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 8.6 4.5 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches der net services von GELSEN-NET liegende und von der net services GELSEN-NET nicht zu vertretende Ereignisse – hierzu gehören ins- besondere höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Aussperrung, Maßnahmen von Regierungen und Behörden, entbinden die net services GELSEN-NET für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Sie berechtigen die net servicesGELSEN-NET, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. 8.7 Der Samstag gilt nicht als Werktag.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungstermine und Fristen. 8.1 5.1 Termine und Fristen für den Beginn der Dienste ergeben sich aus dem Auftragsformular und sind nur verbindlich, wenn die net services GELSEN-NET diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch die net services GELSEN-NET geschaffen hat, so dass die net services GELSEN-NET den betroffenen Dienst schon zum angegebenen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne aus- drückliche ausdrückliche Nennung sind auch verbindliche Termine keine sogenannten „Fix-Termine“, bei denen die Leistung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. Für . 5.2 Die voraussichtliche Dauer vom Vertragsschluss bis zur Bereitstellung des Dienstes ist abhängig vom jeweiligen Auftrag und den Beginn technischen Anforderungen und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen, wie insbesondere die Mindestvertragslaufzeit, gilt beträgt im Zweifel das in der Auftragsbestäti- gung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch net servicesRegelfall ungefähr fünf Wochen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. 8.2 Bei einem von net services nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehen- den Leistungshindernissen verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemes- senen Zeitraum. 8.3 Die net services ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen der net services nicht innerhalb eines Monats den Antrag des Eigentümers bzw. dem dinglich Berechtigten auf Abschluss des Grundstücknutzungsver- trages (Ziffer 2.5 dieser AGB) vorlegt oder der Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte einen bereits abgeschlossenen Grundstücknutzungsvertrag kündigt, soweit im Auftragsformu- lar oder in einer gesonderten Vereinbarung keine anderweitige Regelung vereinbart ist. 8.4 Werden 5.3 Können Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Hauseigentümers oder eines an- deren anderen Rechtsinhabers gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB nicht innerhalb von achtzehn sechs Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages bereitgestelltbereitgestellt werden, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die net services allerdings nur nach schriftlicher Mahnung gegenüber dem Kunden mit einer angemessenen Fristsetzung von mindestens vierzehn Tagen. 8.5 5.4 Gerät die net services GELSEN-NET in Leistungsverzug, ist der Kunde nach schriftlicher Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessen Nachfrist von mindestens vierzehn Ta- gen Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 8.6 5.5 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches der net services Gesellschaft liegende und von der net services Gesellschaft nicht zu vertretende Ereignisse – hierzu gehören ins- besondere höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Aussperrung, Maßnahmen von Regierungen und Behörden, entbinden die net services GELSEN-NET für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Sie berechtigen die net servicesGELSEN-NET, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. 8.7 Der Samstag gilt nicht als Werktag.

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Leistungstermine und Fristen. 8.1 6.1 Termine und Fristen für den Beginn der Dienste ergeben sich aus dem Auftragsformular der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung und sind nur verbindlichver- bindlich, wenn die net services VS Media diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch die net services geschaffen VS Media ge- schaffen hat, so dass die net services VS Media den betroffenen Dienst schon zum angegebenen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne aus- drückliche Nennung sind auch verbindliche Termine keine sogenannten „Fix-Termine“, bei denen die Leistung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann. Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen, wie insbesondere die Mindestvertragslaufzeit, gilt im Zweifel das in der Auftragsbestäti- gung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch net services. 8.2 Bei einem von net services nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehen- den Leistungshindernissen verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemes- senen Zeitraum. 8.3 Die net services ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen der net services nicht innerhalb eines Monats den Antrag des Eigentümers bzw. dem dinglich Berechtigten auf Abschluss des Grundstücknutzungsver- trages (Ziffer 2.5 dieser AGB) vorlegt oder der Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte einen bereits abgeschlossenen Grundstücknutzungsvertrag kündigt, soweit im Auftragsformu- lar oder in einer gesonderten Vereinbarung keine anderweitige Regelung vereinbart ist. 8.4 6.2 Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Hauseigentümers Haus- eigentümers oder eines an- deren anderen Rechtsinhabers gemäß Ziffer 2.5 dieser AGB nicht innerhalb von achtzehn sechs Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages Multimediavertrages bereitgestellt, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenzurückzutre- ten, die net services VS Media allerdings nur nach schriftlicher Mahnung gegenüber dem Kunden mit einer angemessenen Fristsetzung von mindestens vierzehn 14 Tagen. 8.5 6.3 Gerät die net services VS Media in Leistungsverzug, ist der Kunde nach schriftlicher schriftli- cher Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessen Nachfrist von mindestens vierzehn Ta- gen 14 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtbe- rechtigt. 8.6 6.4 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches der net services Einflussbe- reiches von VS Media liegende und von der net services VS Media nicht zu vertretende Ereignisse – hierzu gehören ins- besondere höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, PandemienNaturkatastro- phen, Streik, Aussperrung, Maßnahmen von Regierungen Regierungen, Behörden und BehördenFlughafenbetreibergesellschaften, der Ausfall von Kommunika- tionsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste eines Leitungscarriers, Lieferanten oder Dienstleisters der VS Media, – entbinden die net services VS Media für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Sie berechtigen die net servicesVS Media, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen AnlaufzeitAn- laufzeit, hinauszuschieben. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zehn Tage, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn außerordentlich zu kündigen; even- tuell im Voraus entrichtete Entgelte werden rückvergütet. 8.7 Der Samstag gilt nicht als Werktag6.5 Sofern die Beendigung von Altverträgen des Kunden, etwa auf- grund von Kündigungsfristen etc., die Erbringung einzelner Dienste erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich macht, ist VS Media berechtigt, alle anderen beauftragten Dienste, die frei von bestehen- den Altverträgen sind, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erbringen. 6.6 Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Schaltung des ersten Diens- tes. VS Media werden den Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme über den Beginn der Leistungserbringung gesondert informieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste