Common use of Leistungstermine und Fristen Clause in Contracts

Leistungstermine und Fristen. 6.1 Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbind- lich, wenn Deutsche Glasfaser diese ausdrücklich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle Mitwirkungspflichten erbracht hat, sodass Deutsche Glasfaser die betroffene Leistung zum angegebenen Termin erbringen kann.

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Leistungstermine und Fristen. 6.1 6.1. Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbind- lichver- bindlich, wenn Deutsche Glasfaser diese ausdrücklich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle Mitwirkungspflichten erbracht hat, sodass so dass Deutsche Glasfaser die betroffene Leistung zum angegebenen Termin erbringen kann.

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Leistungstermine und Fristen. 6.1 7.1 Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbind- lichverbindlich, wenn Deutsche Glasfaser diese ausdrücklich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle Mitwirkungspflichten erbracht in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch Deut- sche Glasfaser getroffen hat, sodass so dass Deutsche Glasfaser die betroffene Leistung zum angegebenen an- gegebenen Termin erbringen kann. 7.2BeivonDeutscheGlasfasernichtzuvertretenden,unvorhersehbaren,unvermeidbarenund außerhalb des Einflussbereichs von Deutsche Glasfaser liegenden Ereignissen ist Deut- sche Glasfaser für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung entbunden. Ter- mine und Fristen verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Deutsche Glasfaser wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

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Leistungstermine und Fristen. 6.1 Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbind- lich, wenn Deutsche Glasfaser diese ausdrücklich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle Mitwirkungspflichten erbracht in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch Deutsche Glasfaser getroffen hat, sodass so dass Deutsche Glasfaser die betroffene Leistung zum angegebenen Termin erbringen kann.

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Leistungstermine und Fristen. 6.1 7.1 Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbind- lichverbindlich, wenn Deutsche Glasfaser diese ausdrücklich bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle Mitwirkungspflichten erbracht in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch Deutsche Glasfaser getroffen hat, sodass so dass Deutsche Glasfaser die betroffene Leistung zum angegebenen Termin erbringen kann.

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