Leistungsumfang und Vergütung. (1) Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Aufwand mit Höchstbegrenzung (Gesamtnetto) oder nach Festpreis. Die diesbezügliche Festlegung sowie der auf Basis der Skill-Level zur Anwendung kommende Vergütungssatz für den jeweiligen Leistungsteil ergeben sich aus der Preisliste oder werden im je- weiligen Auftrag angegeben. Der Gesamtpreis des Auftrages gilt als nicht überschreitbarer Höchstbetrag. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle betroffenen Einkaufs- bereiche des Auftraggebers unaufgefordert und unverzüglich darauf hinzuweisen, falls er oder von ihm für die Erbringung der Leistungen eingesetzte Kräfte (Mitarbeiter bzw. etwaige Unter- auftragnehmer) während des Beauftragungszeitraums zeit- gleich auch für andere parallel laufende Projekte im Konzern Deutsche Telekom tätig werden bzw. dies geplant ist. Dabei hat der Auftragnehmer über sämtliche Projekte, deren genauen Umfang, deren Laufzeit, die zugehörigen SAP-Bestellnummern und die jeweiligen telekomseitigen Ansprechpartner zu infor- mieren. Sollte der Auftragnehmer dieser Hinweispflicht nicht genügen, so behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die Überprüfung sämtlicher von Einheiten des Konzerns Deutsche Telekom geleisteten Zahlungen für solche parallel laufenden Projekte zu veranlassen und diesbezüglich Rückforderungen geltend zu machen. (3) Werden zur Abrechnung der effektiv erbrachten Leistungen Zeiteinheiten zugrunde gelegt, sind diese dem Auftraggeber nachzuweisen. Dazu sind vom Auftragnehmer bezogen auf die konkreten Leistungen detaillierte Belege vorzulegen, die dem jeweiligen Skill-Level des eingesetzten Personals zuordenbar sind. Die Vergütung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber be- stätigten Leistungsnachweise. Nacht-, Wochenend- und Feier- tagszuschläge werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung ge- stellt. (4) Mit der vereinbarten Vergütung sind alle Aufwendungen abge- golten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung stehen, insbesondere Leistungen etwaiger Unterauftragneh- mer, sämtliche Nebenkosten, Kosten für Nutzungsrechte und Modellrechte, Reisekosten, Reise- und Wartezeiten. Der Auf- tragnehmer hat anzugeben, auf welche seiner eigenen Leistun- gen der Auftraggeber eine Künstlersozialabgabe zu entrichten hat. (5) Vorzeitige Leistungen und/oder nicht vertraglich vereinbarte Teilleistungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zu- stimmung des Auftraggebers. Eine vor dem vereinbarten Ter- min vorgenommene Leistung begründet keinen an diesen Ter- min gebundenen Beginn des Laufs einer Zahlungsfrist. (6) Während der Vertragslaufzeit notwendig werdende zusätzliche kostenrelevante Leistungen und Aufwendungen müssen vor ih- rer Erbringung zwischen den Vertragsparteien schriftlich ver- einbart werden, auch wenn sie für die Vertragserfüllung unab- dingbar sind. Bereits vorhandene passende Bildrechte, abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xx, sind zur Reduzierung der Kosten zu verwenden. (7) Der Auftragnehmer wird der DTAG und ihren Konzernunterneh- men seine Leistungen jeweils zu den günstigsten Konditionen anbieten, die er weltweit der DTAG selbst und/oder ihren Kon- zernunternehmen für im Hinblick auf Menge, Qualität und Marktverhältnisse vergleichbare Leistungen gewährt. Ein ent- sprechender Informationsaustausch zwischen der DTAG und ih- ren Konzernunternehmen ist jederzeit möglich.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Leistungsumfang und Vergütung. (1) Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Aufwand mit Höchstbegrenzung (Gesamtnetto) oder nach Festpreis. Die diesbezügliche Festlegung sowie der auf Basis der Skill-Level zur Anwendung kommende Vergütungssatz für den jeweiligen Leistungsteil ergeben sich aus der Preisliste oder werden im je- weiligen jeweiligen Auftrag angegeben. Der Gesamtpreis des Auftrages gilt als nicht überschreitbarer Höchstbetrag.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle betroffenen Einkaufs- bereiche Einkaufsbereiche des Auftraggebers unaufgefordert und unverzüglich darauf hinzuweisen, falls er oder von ihm für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen eingesetzte Kräfte (Mitarbeiter bzw. etwaige Unter- auftragnehmerUnterauftragnehmer) während des Beauftragungszeitraums zeit- gleich zeitgleich auch für andere parallel laufende parallellaufende Projekte im Konzern Deutsche Telekom Austria AG tätig werden bzw. dies geplant ist. Dabei hat der Auftragnehmer über sämtliche Projekte, deren genauen Umfang, deren Laufzeit, die zugehörigen SAP-Bestellnummern und die jeweiligen telekomseitigen Ansprechpartner zu infor- miereninformieren. Sollte der Auftragnehmer dieser Hinweispflicht nicht genügen, so behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die Überprüfung sämtlicher von Einheiten des Konzerns Deutsche Telekom Austria AG geleisteten Zahlungen für solche parallel laufenden Projekte zu veranlassen und diesbezüglich Rückforderungen geltend zu machen.
(3) Werden zur Abrechnung der effektiv erbrachten Leistungen Zeiteinheiten zugrunde gelegt, sind diese dem Auftraggeber nachzuweisen. Dazu sind vom Auftragnehmer bezogen auf die konkreten Leistungen detaillierte Belege vorzulegen, die dem den namentlich genannten Trainer/Coaches unter Angabe des jeweiligen Skill-Level des eingesetzten Personals Trainings/Coachings zuordenbar sind. Die Vergütung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber be- stätigten bestätigten Leistungsnachweise. Nacht-, Wochenend- und Feier- tagszuschläge werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung ge- stellt.
(4) Mit der vereinbarten Vergütung sind alle Aufwendungen abge- goltenabgegolten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung stehen, insbesondere Leistungen etwaiger Unterauftragneh- merUnterauftragnehmer, sämtliche Nebenkosten, Kosten für Nutzungsrechte und Modellrechte, Reisekosten, Reise- und Wartezeiten. Der Auf- tragnehmer hat anzugeben, auf welche seiner eigenen Leistun- gen der Auftraggeber eine Künstlersozialabgabe zu entrichten hat.
(5) Vorzeitige Leistungen und/Ergänzungen kleineren Umfanges, Klarstellungen oder nicht vertraglich vereinbarte Teilleistungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zu- stimmung die Teilnahme an Besprechungen zum Gegenstand einer Bestellung sind im Rahmen des Auftraggebers. Eine vor dem vereinbarten Ter- min vorgenommene Leistung begründet keinen an diesen Ter- min gebundenen Beginn des Laufs einer ZahlungsfristEntgeltes zu erbringen.
(6) Während der Vertragslaufzeit notwendig werdende zusätzliche kostenrelevante Leistungen und Aufwendungen müssen vor ih- rer ihrer Erbringung zwischen den Vertragsparteien schriftlich ver- einbart vereinbart werden, auch wenn sie für die Vertragserfüllung unab- dingbar unabdingbar sind. Bereits vorhandene passende Bildrechte, abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xx, sind zur Reduzierung der Kosten zu verwenden.
(7) Der Auftragnehmer wird der DTAG und ihren Konzernunterneh- men seine Leistungen jeweils zu den günstigsten Konditionen anbieten, die er weltweit der DTAG selbst und/oder ihren Kon- zernunternehmen für im Hinblick auf Menge, Qualität und Marktverhältnisse vergleichbare Leistungen gewährt. Ein ent- sprechender Informationsaustausch zwischen der DTAG und ih- ren Konzernunternehmen ist jederzeit möglich.
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Samples: Annex for the Procurement of Training and Workshops
Leistungsumfang und Vergütung. (1) Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Aufwand mit Höchstbegrenzung (Gesamtnetto) oder nach Festpreis. Die diesbezügliche Festlegung sowie der auf Basis der Skill-Level zur Anwendung kommende Vergütungssatz für den jeweiligen Leistungsteil ergeben 4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Preisliste oder werden gültigen Auf- tragsbestättigung sowie aus den unter Ziffer 2.4 genann- ten Bestandteile. Die Umsetzung des Leistungsumfanges erfolgt im je- weiligen Auftrag angegeben. Der Gesamtpreis des Auftrages gilt als nicht überschreitbarer HöchstbetragRahmen der technischen Möglichkeiten zum Stand der Auftragserteilung.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle betroffenen Einkaufs- bereiche des Auftraggebers unaufgefordert und unverzüglich darauf hinzuweisen, falls er oder von ihm für die Erbringung 4.2 Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen der Leistungen eingesetzte Kräfte (Mitarbeiter bzw. etwaige Unter- auftragnehmer) während des Beauftragungszeitraums zeit- gleich auch für andere parallel laufende Projekte im Konzern Deutsche Telekom tätig werden bzw. dies geplant ist. Dabei hat der Auftragnehmer über sämtliche Projekte, deren genauen Umfang, deren Laufzeit, die zugehörigen SAP-Bestellnummern und die jeweiligen telekomseitigen Ansprechpartner zu infor- mieren. Sollte der Auftragnehmer dieser Hinweispflicht nicht genügen, so behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die Überprüfung sämtlicher von Einheiten des Konzerns Deutsche Telekom geleisteten Zahlungen für solche parallel laufenden Projekte zu veranlassen und diesbezüglich Rückforderungen geltend zu machen.
(3) Werden zur Abrechnung der effektiv erbrachten Leistungen Zeiteinheiten zugrunde gelegt, sind diese dem Auftraggeber nachzuweisen. Dazu sind vom Auftragnehmer bezogen auf die konkreten Leistungen detaillierte Belege vorzulegen, die dem jeweiligen Skill-Level des eingesetzten Personals zuordenbar sindgültigen Auftragsbestätigung sowie aus den unter Zif- fer 2.4 genannten Bestandteile. Die Vergütung erfolgt ist ohne Abzug zahlbar. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, so gilt die entsprechende vereinbarte Bestimmung gemäß Auftragsbestätigung. Wurde eine Teilvergütungsregelung nicht vereinbart so ist die Teilvergütung jeweils bei Ab- nahme des Teiles fällig - ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen. Dasselbe gilt, so sich der Leistungsumfang über längere Zeit erstreckt oder die Leistungserbringung hohe finanzielle Vorleistungen erfordert. In beiden Fälle kann GU angemessene Abschlagszahlungen verlangen und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Leistungserbringung.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann GU Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nach- gewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4.5 Alle von XX angegebenen Preise sind in Euro und verstehen sich netto zuzüglich der gesetztlichen Mehr- wertsteuer.
4.6 Bis zur vollständigen Bezahlung behält GU die Nut- zungsrechte auf Basis die erbrachten Leistungen. Erst mit voll- ständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Während eines Zahlungsverzugs ist GU berechtigt, den Zugang zur Nutzung der vom Auftraggeber be- stätigten LeistungsnachweiseLeistung zu sperren. Nacht-Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, Wochenend- und Feier- tagszuschläge werden dem Auftraggeber nicht die in Rechnung ge- stelltgestellten Beträge zu zahlen.
4.7 Die Nutzung von GU IT-Infrastruktur und Services (4Homepage, SaaS, Webhosting, Server, Onlinemarketing, u.a.) Mit erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Auf- trag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung.
4.8 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von GU abgeschlossen werden, verpflichtet sich der vereinbarten Vergütung Auftraggeber, GU im Innen- verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.9 Auslagen für technische Nebenkosten sind alle Aufwendungen abge- goltenvom Auf- traggeber auf Nachweis und in Absprache zu erstatten.
4.10 Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung stehen, insbesondere Leistungen etwaiger Unterauftragneh- mer, sämtliche Nebenkosten, Kosten für Nutzungsrechte dem Auf- trag entstehen sind vom Auftraggeber auf Nachweis und Modellrechte, Reisekosten, Reise- und Wartezeiten. Der Auf- tragnehmer hat anzugeben, auf welche seiner eigenen Leistun- gen der Auftraggeber eine Künstlersozialabgabe in Absprache zu entrichten haterstatten.
(5) Vorzeitige Leistungen und/oder nicht vertraglich vereinbarte Teilleistungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zu- stimmung des Auftraggebers. Eine vor dem vereinbarten Ter- min vorgenommene Leistung begründet keinen an diesen Ter- min gebundenen Beginn des Laufs einer Zahlungsfrist.
(6) Während der Vertragslaufzeit notwendig werdende zusätzliche kostenrelevante Leistungen und Aufwendungen müssen vor ih- rer Erbringung zwischen den Vertragsparteien schriftlich ver- einbart werden, auch wenn sie für die Vertragserfüllung unab- dingbar sind. Bereits vorhandene passende Bildrechte, abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xx, sind zur Reduzierung der Kosten zu verwenden.
(7) Der Auftragnehmer wird der DTAG und ihren Konzernunterneh- men seine Leistungen jeweils zu den günstigsten Konditionen anbieten, die er weltweit der DTAG selbst und/oder ihren Kon- zernunternehmen für im Hinblick auf Menge, Qualität und Marktverhältnisse vergleichbare Leistungen gewährt. Ein ent- sprechender Informationsaustausch zwischen der DTAG und ih- ren Konzernunternehmen ist jederzeit möglich.
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Leistungsumfang und Vergütung. (1) Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Aufwand mit Höchstbegrenzung (GesamtnettoGesamt netto) oder nach Festpreis. Die diesbezügliche Festlegung sowie der auf Basis der Skill-Level zur Anwendung kommende Vergütungssatz für den jeweiligen Leistungsteil ergeben sich aus der Preisliste oder werden im je- weiligen jeweiligen Auftrag angegeben. Der Gesamtpreis des Auftrages gilt als nicht überschreitbarer Höchstbetrag.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle betroffenen Einkaufs- bereiche Einkaufsbereiche des Auftraggebers unaufgefordert und unverzüglich darauf hinzuweisen, falls er oder von ihm für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen eingesetzte Kräfte (Mitarbeiter bzw. etwaige Unter- auftragnehmerUnterauftragnehmer) während des Beauftragungszeitraums zeit- gleich zeitgleich auch für andere parallel laufende Projekte im Konzern Deutsche Telekom Austria AG tätig werden bzw. dies geplant ist. Dabei hat der Auftragnehmer über sämtliche Projekte, deren genauen Umfang, deren Laufzeit, die zugehörigen SAP-Bestellnummern und die jeweiligen telekomseitigen Ansprechpartner zu infor- miereninformieren. Sollte der Auftragnehmer dieser Hinweispflicht nicht genügen, so behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die Überprüfung sämtlicher von Einheiten des Konzerns Deutsche Telekom Austria AG geleisteten Zahlungen für solche parallel laufenden parallellaufenden Projekte zu veranlassen und diesbezüglich Rückforderungen geltend zu machen.
(3) Werden zur Abrechnung der effektiv erbrachten Leistungen Zeiteinheiten zugrunde gelegt, sind diese dem Auftraggeber nachzuweisen. Dazu sind vom Auftragnehmer bezogen auf die konkreten Leistungen detaillierte Belege vorzulegen, die dem den namentlich genannten Personen unter Angabe der jeweiligen Skill-Level des eingesetzten Personals Service- /Beraterkategorie zuordenbar sind. Die Vergütung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber be- stätigten bestätigten Leistungsnachweise. Nacht-, Wochenend- und Feier- tagszuschläge werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung ge- stellt.
(4) Mit der vereinbarten Vergütung sind alle Aufwendungen abge- goltenabgegolten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung stehen, insbesondere Leistungen etwaiger Unterauftragneh- merUnterauftragnehmer, sämtliche Nebenkosten, Kosten für Nutzungsrechte und Modellrechte, Reisekosten, Reise- und Wartezeiten. Der Auf- tragnehmer hat anzugeben, auf welche seiner eigenen Leistun- gen der Auftraggeber eine Künstlersozialabgabe zu entrichten hat.
(5) Ergänzungen kleineren Umfanges, Klarstellungen oder die Teilnahme an Besprechungen zum Gegenstand einer Bestellung sind im Rahmen des vereinbarten Entgeltes zu erbringen.
(6) Vorzeitige Leistungen und/oder nicht vertraglich vereinbarte Teilleistungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zu- stimmung Zustimmung des Auftraggebers. Eine vor dem vereinbarten Ter- min Termin vorgenommene Leistung begründet keinen an diesen Ter- min Termin gebundenen Beginn des Laufs einer Zahlungsfrist.
(67) Während der Vertragslaufzeit notwendig werdende zusätzliche kostenrelevante Leistungen und Aufwendungen müssen vor ih- rer ihrer Erbringung zwischen den Vertragsparteien schriftlich ver- einbart vereinbart werden, auch wenn sie für die Vertragserfüllung unab- dingbar unabdingbar sind. Bereits vorhandene passende Bildrechte, abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xx, sind zur Reduzierung der Kosten zu verwenden.
(7) 8) Der Auftragnehmer wird der DTAG A1 Digital und ihren Konzernunterneh- men den mit ihr verbundenen Unternehmen seine Leistungen jeweils zu den günstigsten Konditionen anbieten, die er weltweit der DTAG A1 Digital selbst und/oder ihren Kon- zernunternehmen einem mit der Telekom Austria AG verbundenen Unternehmen für im Hinblick auf Menge, Qualität und Marktverhältnisse vergleichbare Leistungen gewährt. Ein ent- sprechender entsprechender Informationsaustausch zwischen der DTAG A1 Digital und ih- ren Konzernunternehmen den mit ihr verbundenen Unternehmen ist jederzeit möglich.
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Leistungsumfang und Vergütung. (1) Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Aufwand Auf- wand mit Höchstbegrenzung (Gesamtnetto) oder nach Festpreis. Die diesbezügliche Festlegung sowie der auf Basis der Skill-Level zur Anwendung kommende Vergütungssatz für den jeweiligen Leistungsteil ergeben sich aus der Preisliste oder werden im je- weiligen Auftrag angegeben. Der Gesamtpreis des Auftrages gilt als nicht überschreitbarer Höchstbetrag.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle betroffenen Einkaufs- bereiche Ein- kaufsbereiche des Auftraggebers unaufgefordert und unverzüglich darauf hinzuweisen, falls er oder von ihm für die Erbringung der Leistungen vertragsgegenständlichen Leis- tungen eingesetzte Kräfte (Mitarbeiter bzw. etwaige Unter- auftragnehmerUn- terauftragnehmer) während des Beauftragungszeitraums zeit- gleich Beauftragungszeit- raums zeitgleich auch für andere parallel laufende Projekte Pro- jekte im Konzern Deutsche Telekom tätig werden bzw. dies geplant ist. Dabei hat der Auftragnehmer über sämtliche Projekte, deren genauen Umfang, deren LaufzeitLauf- zeit, die zugehörigen SAP-Bestellnummern und die jeweiligen je- weiligen telekomseitigen Ansprechpartner zu infor- miereninformie- ren. Sollte der Auftragnehmer dieser Hinweispflicht nicht genügen, so behält sich der Auftraggeber ausdrücklich aus- drücklich vor, die Überprüfung sämtlicher von Einheiten des Konzerns Deutsche Telekom geleisteten Zahlungen für solche parallel laufenden Projekte zu veranlassen und diesbezüglich Rückforderungen geltend zu machen.
(3) Werden zur Abrechnung der effektiv erbrachten Leistungen Leistun- gen Zeiteinheiten zugrunde gelegt, sind diese dem Auftraggeber Auf- traggeber nachzuweisen. Dazu sind vom Auftragnehmer bezogen auf die konkreten Leistungen detaillierte Belege Be- lege vorzulegen, die dem den namentlich genannten Beratern unter Angabe der jeweiligen Skill-Level des eingesetzten Personals zuordenbar Beraterkategorie zuorden- bar sind. Die Vergütung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber be- stätigten Auf- traggeber bestätigten Leistungsnachweise. Nacht-, Wochenend- und Feier- tagszuschläge werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung ge- stellt.
(4) Mit der vereinbarten Vergütung sind alle Aufwendungen abge- goltenabgegolten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung stehen, insbesondere Leistungen etwaiger Unterauftragneh- merUn- terauftragnehmer, sämtliche Nebenkosten, Kosten für Nutzungsrechte und Modellrechte, Reisekosten, Reise- und Wartezeiten. Der Auf- tragnehmer hat anzugeben, auf welche seiner eigenen Leistun- gen der Auftraggeber eine Künstlersozialabgabe zu entrichten hat.
(5) Vorzeitige Leistungen und/oder nicht vertraglich vereinbarte verein- barte Teilleistungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zu- stimmung Zustimmung des Auftraggebers. Eine vor dem vereinbarten Ter- min Termin vorgenommene Leistung begründet be- gründet keinen an diesen Ter- min Termin gebundenen Beginn des Laufs einer Zahlungsfrist.
(6) Während der Vertragslaufzeit notwendig werdende zusätzliche zu- sätzliche kostenrelevante Leistungen und Aufwendungen Aufwendun- gen müssen vor ih- rer ihrer Erbringung zwischen den Vertragsparteien Vertrags- parteien schriftlich ver- einbart vereinbart werden, auch wenn sie für die Vertragserfüllung unab- dingbar unabdingbar sind. Bereits vorhandene passende Bildrechte, abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xx, sind zur Reduzierung der Kosten zu verwenden.
(7) Der Auftragnehmer wird der DTAG und ihren Konzernunterneh- men deren Konzern- unternehmen seine Leistungen jeweils zu den günstigsten günstigs- ten Konditionen anbieten, die er weltweit der DTAG selbst und/oder ihren Kon- zernunternehmen einem Konzernunternehmen der DTAG für im Hinblick auf Menge, Qualität und Marktverhältnisse Marktverhält- nisse vergleichbare Leistungen gewährt. Ein ent- sprechender entspre- chender Informationsaustausch zwischen der DTAG und ih- ren deren Konzernunternehmen ist jederzeit möglich.
(8) Der Auftraggeber wird die Vergütung nicht an Dritte oder in Drittländer leisten. Eine Zahlung in Kryptowäh- rungen ist ausgeschlossen.
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Leistungsumfang und Vergütung. (1) Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Aufwand mit Höchstbegrenzung (Gesamtnetto) oder nach Festpreis. Die diesbezügliche Festlegung sowie der auf Basis der Skill-Level zur Anwendung kommende Vergütungssatz für den jeweiligen Leistungsteil ergeben sich aus der Preisliste oder werden im je- weiligen jeweiligen Auftrag angegeben. Der Gesamtpreis des Auftrages gilt als nicht überschreitbarer Höchstbetragange- geben.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle betroffenen Einkaufs- bereiche des Auftraggebers unaufgefordert und unverzüglich darauf hinzuweisen, falls er oder von ihm für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen eingesetzte Kräfte (Mitarbeiter Mit- arbeiter bzw. etwaige Unter- auftragnehmerUnterauftragnehmer) während des Beauftragungszeitraums zeit- gleich Be- auftragungszeitraums zeitgleich auch für andere parallel laufende lau- fende Projekte im Konzern Deutsche Telekom tätig werden bzw. dies geplant ist. Dabei hat der Auftragnehmer über sämtliche Projekte, deren genauen Umfang, deren Laufzeit, die zugehörigen zugehöri- gen SAP-Bestellnummern und die jeweiligen telekomseitigen Ansprechpartner zu infor- miereninformieren. Sollte der Auftragnehmer dieser die- ser Hinweispflicht nicht genügen, so behält sich der Auftraggeber Auftragge- ber ausdrücklich vor, die Überprüfung sämtlicher von Einheiten des Konzerns Deutsche Telekom geleisteten Zahlungen für solche sol- che parallel laufenden Projekte zu veranlassen und diesbezüglich diesbezüg- lich Rückforderungen geltend zu machen.
(3) Werden zur Abrechnung der effektiv erbrachten Leistungen Zeiteinheiten zugrunde gelegt, sind diese dem Auftraggeber nachzuweisen. Dazu sind vom Auftragnehmer bezogen auf die konkreten Leistungen detaillierte Belege vorzulegen, die dem den namentlich genannten Beratern unter Angabe der jeweiligen Skill-Level des eingesetzten Personals Beraterkategorie zuordenbar sind. Die Vergütung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber be- stätigten bestätigten Leistungsnachweise. Nacht-, Wochenend- und Feier- tagszuschläge werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung ge- stellt.
(4) Mit der vereinbarten Vergütung sind alle Aufwendungen abge- golten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung stehen, insbesondere Leistungen etwaiger Unterauftragneh- mer, sämtliche Nebenkosten, Kosten für Nutzungsrechte und Modellrechte, Reisekosten, Reise- und Wartezeiten. Der Auf- tragnehmer hat anzugeben, auf welche seiner eigenen Leistun- gen der Auftraggeber eine Künstlersozialabgabe zu entrichten hatWarte- zeiten.
(5) Vorzeitige Leistungen und/oder nicht vertraglich vereinbarte Teilleistungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zu- stimmung des Auftraggebers. Eine vor dem vereinbarten Ter- min vorgenommene Leistung begründet keinen an diesen Ter- min gebundenen Beginn des Laufs einer Zahlungsfrist.
(6) Während der Vertragslaufzeit notwendig werdende zusätzliche kostenrelevante Leistungen und Aufwendungen müssen vor ih- rer Erbringung zwischen den Vertragsparteien schriftlich ver- einbart werden, auch wenn sie für die Vertragserfüllung unab- dingbar sind. Bereits vorhandene passende Bildrechte, abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xx, sind zur Reduzierung der Kosten zu verwenden.
(7) Der Auftragnehmer wird der DTAG und ihren Konzernunterneh- men den mit ihr gem. Ziffer 1
(3) verbundenen Unternehmen seine Leistungen jeweils zu den günstigsten Konditionen anbieten, die er weltweit der DTAG selbst und/oder ihren Kon- zernunternehmen einem mit der Deutschen Telekom AG verbun- denen Unternehmen für im Hinblick auf Menge, Qualität und Marktverhältnisse vergleichbare Leistungen gewährt. Ein ent- sprechender Informationsaustausch zwischen der DTAG und ih- ren Konzernunternehmen den mit ihr verbundenen Unternehmen ist jederzeit möglich.
(8) Der Auftraggeber wird die Vergütung nicht an Dritte oder in Drittländer leisten. Eine Zahlung in Kryptowährungen ist ausge- schlossen.
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