Leistungsumfang und Vergütung. 1 Die Abgeltung der Leistungen erfolgt in drei Stufen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a – c: 2 Die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen erfolgt für die ersten 10 Minuten, danach in 5-Minuten-Schritten. Die ersten 10 Minuten dürfen einmal pro Einsatz und Patient verrechnet werden 3 Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der durchschnittliche Aufwand während der ge- samten Dauer der Akut- und Übergangspflege nicht über 2 Stunden pro 24 Stunden liegt. 4 Mit der Bezahlung der Kosten gemäss Art. 7b Abs. 1 KLV sind sämtliche krankenversiche- rungsrechtlichen Leistungen für Pflegemassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 KLV abgegolten. 5 Während einer Abrechnungsperiode können keine zusätzlichen Leistungen der stationären oder der ambulanten Krankenpflege verrechnet werden. Dies gilt nicht für den Ein- und Aus- trittstag. 6 Ärztlich verordnete Mittel und Gegenstände gemäss Anhang 2 KLV (Liste der Mittel und Ge- genstände), welche vom Leistungserbringer abgegeben werden, dürfen maximal zum MiGeL- Höchstvergütungsbetrag abzüglich 15% verrechnet werden. Die Abrechnung erfolgt detailliert, inkl. MiGeL-Positionsnummer und Kalendarium 7 Der Leistungserbringer darf keine Medikamente zu Lasten der obligatorischen Krankenpflege- versicherung verrechnen.
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Leistungsumfang und Vergütung. 1 6.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur. Mehraufwand der Agentur, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird gemäß den vereinbarten Stun- densätzen, ersatzweise zu den Preislisten der Agentur, berechnet.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, gilt als kleinste Zeiteinheit eine Viertelstunde. Hiervon ausgenom- men sind Abrechnungen nach Tagessätzen.
6.3 Die Abgeltung Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Xxxxxxx- xxxx-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von der Agentur nicht geschuldet. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussa- gen über Produkte und Leistungen erfolgt in drei Stufen gemäss KLV Artdes Auftragge- bers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
6.4 Die Leistungen der Agentur sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintra- gungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Mar- ken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. 7 AbsDie Agentur ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
6.5 Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. 2 lit. a – c:
2 Die Abrechnung Der Auftraggeber übernimmt mit der erbrachten Dienstleistungen erfolgt Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die ersten 10 MinutenRichtigkeit von Inhalt, danach Bild, Ton und Text.
6.6 Arbeitsdateien jedweder Art, die für die ver- trags- oder auftragsgemäße Nutzung des Werkes nicht benötigt werden, gehören nicht zum Liefer- umfang des jeweiligen Projektes und bleiben Ei- gentum der Agentur.
6.7 Die von der Agentur oder in 5-Minuten-Schrittenihrem Auftrag er- arbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in ihrem Eigentum, sofern keine schriftliche Übereignung mit entsprechendem Honorar vereinbart wurde. Eine Verwendung bei Übereignung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentli- chung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
6.8 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.9 Soweit keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die ersten 10 Minuten dürfen einmal pro Einsatz und Patient verrechnet werden
3 Die Vertragsparteien gehen davon ausAgentur ist berechtigt, dass der durchschnittliche Aufwand während der ge- samten Dauer der Akut- und Übergangspflege nicht über 2 Stunden pro 24 Stunden liegt.
4 Mit der Bezahlung der Kosten gemäss Art. 7b Abs. 1 KLV sind sämtliche krankenversiche- rungsrechtlichen Leistungen für Pflegemassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 KLV abgegolten.
5 Während einer Abrechnungsperiode können keine zusätzlichen Leistungen der stationären oder der ambulanten Krankenpflege verrechnet werdenVorauszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Dies gilt nicht für den Ein- insbesondere im Fall von Mediaschaltungen, Postversand und Aus- trittstagder Be- auftragung von Subunternehmern und Fremdleis- tungen. Die Agentur ist berechtigt, 25 % der Auf- tragssumme bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen und weitere 25 % bei Produktionsbeginn. Der Restbetrag wird mit Abnahme fällig.
6 Ärztlich verordnete Mittel 6.10 Reisekosten und Gegenstände gemäss Anhang 2 KLV (Liste der Mittel Spesen werden gesondert und Ge- genstände), welche nach Aufwand abgerechnet. Sie sind sofort zur Zahlung fällig.
6.11 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren wer- den vom Leistungserbringer abgegeben werden, dürfen maximal zum MiGeL- Höchstvergütungsbetrag abzüglich 15% verrechnet werdenAuftraggeber getragen und beantragt. Eine Beantragung durch die Agentur ist kosten- pflichtig und wird beaufschlagt.
6.12 Die Abrechnung erfolgt detailliert, inkl. MiGeL-Positionsnummer und Kalendarium
7 Der Leistungserbringer darf keine Medikamente zu Lasten der obligatorischen Krankenpflege- versicherung verrechnenkalkulierte Arbeitszeit pro Arbeitstag be- trägt standardmäßig acht Stunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang und Vergütung. 1 Die Abgeltung 1. Der Umfang der einzelnen Leistungen erfolgt in drei Stufen gemäss KLV Artsowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbe- schreibung von WFP. 7 AbsIst für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauf- tragung gültigen WFP-Preislisten. 2 litMehraufwand von WFP, insbesondere wegen Änderungs- und Ergän- zungswünschen des Kunden, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, er- satzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen WFP-Preislisten berechnet.
2. a – c:
2 Die Abrechnung Der Kunde trägt den Schaden, der erbrachten Dienstleistungen erfolgt für die ersten 10 Minuten, danach in 5-Minuten-Schritten. Die ersten 10 Minuten dürfen einmal pro Einsatz und Patient verrechnet werden
3 Die Vertragsparteien gehen davon ausdadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von WFP ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder ver- zögert werden, sofern der durchschnittliche Aufwand während Kunde den Schaden zu vertreten hat.
3. WFP darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Kunde kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der ge- samten Dauer der Akut- und Übergangspflege nicht über 2 Stunden pro 24 Stunden Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
4 Mit 4. Kündigt der Bezahlung Kunde das Vertragsverhältnis nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projektes, so ist der Kosten gemäss Art. 7b Abs. 1 KLV sind sämtliche krankenversiche- rungsrechtlichen Leistungen für Pflegemassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 KLV abgegoltenKunde verpflichtet, bereits getätigte Teilleistungen zu vergüten, zuzüglich eines Grundbetrages von 20 % des ursprünglich zu erwartenden Honorars.
5 Während einer Abrechnungsperiode können keine zusätzlichen Leistungen der stationären oder der ambulanten Krankenpflege verrechnet werden5. Dies gilt nicht für Des Weiteren ist WFP von jeglichen durch den Ein- und Aus- trittstagAuftrag verursachten Verpflichtungen gegenüber Dritten freizustellen.
6 Ärztlich verordnete Mittel 6. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebens- mittel- u. Arzneimittelrecht) wird von WFP nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auf- trags ist. Beauftragt der Kunde WFP mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Gegenstände gemäss Anhang 2 KLV Kosten von WFP und Dritter (Liste Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
7. WFP ist nicht verpflichtet, die in der Mittel Werbung enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaus- sagen über Produkte und Ge- genständeLeistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
8. Die Leistungen von WFP sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), welche vom Leistungserbringer abgegeben werdensofern nichts Abweichendes ausdrücklich verein- bart wurde. WFP ist nicht verpflichtet, dürfen maximal aber berechtigt, ihre Leistungen zum MiGeL- Höchstvergütungsbetrag abzüglich 15% verrechnet werdenGegenstand von Schutzrechts- anmeldungen zu machen.
9. Die Abrechnung erfolgt detailliertZwecks Prüfung und Zustimmung legt WFP dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Kunde übernimmt mit der Abnahme der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, inkl. MiGeL-Positionsnummer Bild, Ton und Kalendarium
7 Der Leistungserbringer darf keine Medikamente zu Lasten der obligatorischen Krankenpflege- versicherung verrechnenText.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Agenturleistungen
Leistungsumfang und Vergütung. 1 Die Abgeltung 1. Der Umfang der einzelnen Leistungen erfolgt in drei Stufen gemäss KLV Artsowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers. 7 AbsMehraufwand des Auftragnehmers, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
2. 2 lit. a – c:
2 Die Abrechnung Der Auftraggeber trägt den Schaden, der erbrachten Dienstleistungen erfolgt für die ersten 10 Minuten, danach in 5-Minuten-Schritten. Die ersten 10 Minuten dürfen einmal pro Einsatz und Patient verrechnet werden
3 Die Vertragsparteien gehen davon ausdadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben vom Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der durchschnittliche Aufwand während Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.
3. Der Auftragnehmer darf die ihm obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der ge- samten Dauer der Akut- und Übergangspflege nicht über 2 Stunden pro 24 Stunden Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
4 Mit 4. Kündigt der Bezahlung Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber dem Auftragnehmer freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars der Kosten gemäss Art. 7b Abs. 1 KLV sind sämtliche krankenversiche- rungsrechtlichen Leistungen für Pflegemassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 KLV abgegoltenAuftragnehmer zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
5 Während einer Abrechnungsperiode können keine zusätzlichen Leistungen 5. Die Überprüfung der stationären oder rechtlichen Zulässigkeit der ambulanten Krankenpflege verrechnet werdenKommunikationsmaßnahme (insbes. Dies gilt nicht für Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird vom Auftragnehmer nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber den Ein- Auftragnehmer mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Aus- trittstagKosten des Auftragnehmers und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
6 Ärztlich verordnete Mittel 6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in der Kommunikationsmaßnahme enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Gegenstände gemäss Anhang 2 KLV Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
7. Die Leistungen des Auftragnehmers sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (Liste der Mittel und Ge- genständez. B. Patente, Marken, Urheberschutz), welche vom Leistungserbringer abgegeben werdensofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dürfen maximal aber berechtigt, ihre Leistungen zum MiGeL- Höchstvergütungsbetrag abzüglich 15% verrechnet werdenGegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
8. Die Abrechnung erfolgt detailliertZwecks Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, inkl. MiGeL-Positionsnummer Bild, Ton und Kalendarium
7 Der Leistungserbringer darf keine Medikamente zu Lasten der obligatorischen Krankenpflege- versicherung verrechnenText.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen