Common use of Leistungsumfang und -änderungen Clause in Contracts

Leistungsumfang und -änderungen. 4.1. AO behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von AO zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch ande- re gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. AO wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt. 4.2. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rech- nungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Eventpreise von AO in Rechnung gestellt. 4.3. Meldet der Kunde Änderungen der Personenzahl um mehr als 10 %, − 14 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen, bzw. − 7 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen, so ist AO berechtigt, den sich aus der Reduzierung der Personenzahl ergebenden Schaden dem Kunden zu be- rechnen. Bei späteren Meldungen kann AO bei Minderun- gen der Personenzahl die volle vereinbarte Gegenleistung verlangen. 4.4. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinaus- gehen, berechnet AO einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter auf der Basis des Stundenlohns der jeweiligen beanspruchten Mitarbeiter. 4.5. Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl (>20%) behält sich AO vor, andere als die auf Basis der ursprünglich angegebenen Personenzahl ausgewählten Räumlichkeiten zu wählen und die Platzierung der Gäste zu ändern. AO wird sich bemühen, den Platzierungswün- schen des Kunden so weit wie möglich entgegen zu kom- men.

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Leistungsumfang und -änderungen. 4.13.1. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rech- nungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Preisliste von AO in Rechnung ge- stellt. AO behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von AO zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch ande- re gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. AO wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt. 4.2. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rech- nungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Eventpreise von AO in Rechnung gestellt. 4.33.2. Meldet der Kunde Änderungen eine Minderung der Personenzahl um mehr später als 10 %, − 14 Tage 48 Stunden vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen, bzw. − 7 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit bis zu 30 PersonenTermin, so ist AO berechtigt, den sich aus der Reduzierung be- rechtigt die gesamte vereinbarte Gegenleistung zu verlan- gen. 3.3. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Personenzahl ergebenden Schaden dem Kunden ist der Kunde verpflichtet, dies AO unverzüglich schriftlich mit- zuteilen. Die Erhöhung ist nur wirksam, sofern sie von AO bestätigt wird. Der Vergütung und Rechnungslegung liegt dann die erhöhte Personenzahl zu be- rechnenGrunde. 3.4. Zum Leistungsumfang gehören die üblichen Öffnungszei- ten. Diese sind die Folgenden: ▪ Mittag: 11.00 Uhr bis 16.30 Uhr (warme Küche von 12.00-15.00 Uhr, letzter Einlass 16.00 Uhr), ▪ Abend: 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr (warme Küche bis 21.30 Uhr). 3.5. Eine Veränderung der Öffnungszeiten ist in der Regel möglich und im Vorfeld mit AO zu vereinbaren. Bei späteren Meldungen kann AO bei Minderun- gen der Personenzahl die volle vereinbarte Gegenleistung verlangen. 4.4. Bei VeranstaltungenVeran- staltungen, die über die vereinbarte Zeit hinaus- gehenüblichen Öffnungszeiten hinausge- hen, berechnet AO einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter Mit- arbeiter auf der Basis des Stundenlohns der jeweiligen folgenden Beträge der jeweils beanspruchten Mitarbeiter. ▪ Serviceleiter: € 35.- ▪ Servicekraft: € 30.- Koch: € 30.- 3.6. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Veränderung der Betriebszeiten des Aufzugs im Olympiaturm vom Kunden mit der Olympiapark München GmbH zu vereinbaren ist. 4.5. Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl (>20%) behält sich AO vor, andere als die auf Basis der ursprünglich angegebenen Personenzahl ausgewählten Räumlichkeiten zu wählen und die Platzierung der Gäste zu ändern. AO wird sich bemühen, den Platzierungswün- schen des Kunden so weit wie möglich entgegen zu kom- men.

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Leistungsumfang und -änderungen. 4.1. AO XXXXXXXXXX behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von AO WASSERMANN zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch ande- re andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. AO XXXXXXXXXX wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt. 4.2. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rech- nungsgrundlageRechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Eventpreise von AO WASSERMANN in Rechnung gestellt. 4.3. Eine Reduzierung der gemeldeten Personenanzahl ist vorbehaltlich Ziffer 4.4 bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Später mitgeteilte Reduzierungen können nicht mehr berücksichtigt werden und es gilt die vor Ablauf der vorgenannten Fristen mitgeteilte Personenanzahl als Berechnungsgrundlage. 4.4. Meldet der Kunde Änderungen in Bezug auf Caterings entsprechend Ziffer 4.3 eine Reduzierung der Personenzahl um mehr als 10 %, − 14 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen, bzw. − 7 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen, so ist AO berechtigt, den hält sich aus der Reduzierung der Personenzahl ergebenden Schaden dem Kunden zu be- rechnen. Bei späteren Meldungen kann AO bei Minderun- gen der Personenzahl die volle vereinbarte Gegenleistung verlangenXXXXXXXXXX eine neue Kalkulation vor. 4.44.5. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinaus- gehenhinausgehen, berechnet AO WASSERMANN einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter auf der Basis des Stundenlohns der jeweiligen beanspruchten Mitarbeiter. 4.5. Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl (>20%) behält sich AO vor, andere als die auf Basis der ursprünglich angegebenen Personenzahl ausgewählten Räumlichkeiten zu wählen und die Platzierung der Gäste zu ändern. AO wird sich bemühen, den Platzierungswün- schen des Kunden so weit wie möglich entgegen zu kom- men.

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Leistungsumfang und -änderungen. 4.13.1. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rech- nungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Preisliste von AO in Rechnung ge- stellt. AO behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von AO zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch ande- re gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. AO wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt. 4.2. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rech- nungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Eventpreise von AO in Rechnung gestellt. 4.33.2. Meldet der Kunde Änderungen eine Minderung der Personenzahl um mehr später als 10 %, − 14 Tage 48 Stunden vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen, bzw. − 7 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit bis zu 30 PersonenTermin, so ist AO berechtigt, den sich aus der Reduzierung be- rechtigt die gesamte vereinbarte Gegenleistung zu verlan- gen. 3.3. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Personenzahl ergebenden Schaden dem Kunden ist der Kunde verpflichtet, dies AO unverzüglich schriftlich mit- zuteilen. Die Erhöhung ist nur wirksam, sofern sie von AO bestätigt wird. Der Vergütung und Rechnungslegung liegt dann die erhöhte Personenzahl zu be- rechnenGrunde. 3.4. Zum Leistungsumfang gehören die üblichen Öffnungszei- ten. Diese sind die Folgenden: ▪ Mittag: 11.00 Uhr bis 16.30 Uhr (warme Küche von 12.00-15.00 Uhr, letzter Einlass 16.00 Uhr), ▪ Abend: 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr (warme Küche bis 21.30 Uhr). 3.5. Eine Veränderung der Öffnungszeiten ist in der Regel möglich und im Vorfeld mit AO zu vereinbaren. Bei späteren Meldungen kann AO bei Minderun- gen der Personenzahl die volle vereinbarte Gegenleistung verlangen. 4.4. Bei VeranstaltungenVeran- staltungen, die über die vereinbarte Zeit hinaus- gehenüblichen Öffnungszeiten hinausge- hen, berechnet AO einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter Mit- arbeiter auf der Basis des Stundenlohns der jeweiligen folgenden Beträge der jeweils beanspruchten Mitarbeiter. ▪ Serviceleiter: € 35.- ▪ Servicekraft: € 30.- ▪ Koch: € 30.- 3.6. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Veränderung der Betriebszeiten des Aufzugs im Olympiaturm vom Kunden mit der Olympiapark München GmbH zu vereinbaren ist. 4.5. Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl (>20%) behält sich AO vor, andere als die auf Basis der ursprünglich angegebenen Personenzahl ausgewählten Räumlichkeiten zu wählen und die Platzierung der Gäste zu ändern. AO wird sich bemühen, den Platzierungswün- schen des Kunden so weit wie möglich entgegen zu kom- men.

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