Leistungsvorbehalte Musterklauseln

Leistungsvorbehalte. Zeichnet sich nach den Erfahrungen des Veranstalters ab, dass die Veranstaltung mangels ausreichender Teilnehmer nicht den gewünschten Erfolg für den Er- werber von Kongress- und/oder Veranstaltungstickets haben dürfte, kann er die Veranstaltung auf einen günstigeren Zeitpunkt verschieben oder absagen. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die auch bei Be- achtung der den Vertragsparteien zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können („höhere Gewalt“) wie Naturkatastrophen, Streik, Seuchen, Epidemien, Pandemien Energieversorgungs- oder Betriebsstörun- gen, Energieknappheit, behördlichen Anordnungen, gesetzlichen Verboten, Arbeitskampf oder sonstige Fällen höherer Gewalt, die eine planmässige Durch- führung der Veranstaltung unmöglich machen, besteht weder ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmege- bühren noch auf Ersatz sonstiger (Vermögens-) Schä- den. Zudem ist der Veranstalter berechtigt: • die Veranstaltung vor offiziellem Beginn abzu- sagen. • die Veranstaltung zeitlich zu verlegen. Wenn eine Teilnahme nicht zumutbar ist, muss der Teilneh- mer den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest belegten Veranstaltung ergibt und ist berechtigt, den Vertrag ausse- rordentlich binnen einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung über die notwendige Verschiebung zu kündigen. • die Veranstaltung zu verkürzen. Der Teilnehmer ist nicht zur Kündigung des Vertrages oder zum Rücktritt berechtigt. Ein Anspruch auf Minde- rung der vereinbarten Vergütung besteht nicht. In allen Fällen ist der Veranstalter verpflichtet, den Teil- nehmer so frühzeitig wie möglich über die Umstände und die anstehenden vom Veranstalter zu treffenden Massnahmen zumindest in Textform zu unterrichten. Die Geltendmachung von Schadenersatz ist in jedem Fall für beide Parteien ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernach- tungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
Leistungsvorbehalte. Nach Annahme des Zeichnungsantrags bestehen keine Leistungs- vorbehalte seitens der Emittentin.
Leistungsvorbehalte. 12.1. Zeichnet sich nach den Erfahrungen des Ver- anstalters ab, dass die Veranstaltung mangels aus- reichender Teilnehmer nicht den gewünschten Erfolg für die Kunden als Aussteller haben dürfte, kann er die Veranstaltung auf einen günstigeren Zeitpunkt ver- schieben oder absagen.
Leistungsvorbehalte. 2.1 CUBEWARE ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, so- weit die Erbringung dieser Leistungen gegen Ausfuhr- oder Einfuhrbestimmungen verstoßen würde. CUBEWARE trägt nur das Risiko von Verboten oder Beschränkungen der Aus- fuhr, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen. Für Verbote und Beschränkungen der Ausfuhr, die nachträglich entstehen, trägt CUBEWARE das Risiko nur, soweit ein sol- ches zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses offensichtlich er- kennbar war. Der VP ist verpflichtet, die Genehmigung für die Einfuhr sowie alle im Zusammenhang mit der Einfuhr in das bestimmungsgemäße Vertragsgebiet und dem eventuellen Transport über dritte Staaten erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen oder sonstige erforderliche Dokumente zu beschaffen. Er trägt das Risiko eines Importverbotes. Der VP ist zur Beachtung und Durchführung der jeweiligen Exportbe- stimmungen bei einer Weiterveräußerung oder Ausfuhr ver- pflichtet. Der VP hat CUBEWARE unverzüglich auf seine Ab- sicht zur Weiterveräußerung oder Ausfuhr sowie auf Beson- derheiten, welche sich aus diesen Bestimmungen ergeben, schriftlich hinzuweisen.
Leistungsvorbehalte. Nach Annahme des Wertpapier-Zeichnungsvertrages keine. Auf das Rücktrittsrecht (Nr. 11 dieser Informationen über den Fernabsatz) wird hingewiesen.
Leistungsvorbehalte. Nach Annahme des Zeichnungsantrags bestehen keine Leistungsvorbehalte seitens der Emittentin. Die Kapitalanlage BiPa AB 1 an der BiogasPark Deutschland GmbH kann jedoch nur solange erworben werden, wie die Höhe des Emissionsvolumens noch nicht ausgeschöpft ist.
Leistungsvorbehalte. 7.1 Von uns angegebene Lieferfristen gelten von dem Tag an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben vollständig und zweifelsfrei zur Verfügung stellt, sofern er dazu verpflichtet ist. Sind wir für das Aufmaß verantwortlich, so muss der Auftraggeber rechtzeitig die notwendigen Vorleistungen erbringen. Auch hier gilt entsprechend Ziff. 2.1, dass unsere angegebenen Lieferfristen ohne ausdrücklich schriftliche Vereinbarung als freibleibend angesehen werden und keine Fixtermine darstellen.
Leistungsvorbehalte. Der Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. zahlt den AnlegerInnen ihren Anlagebetrag binnen angemessener Frist zurück, sollte ein Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Oikocredit nicht möglich sein. Nach Abschluss des Treuhandvertrages und Annahme des Beitritts zum Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. bestehen keine weiteren Leistungsvorbehalte. Die AnlegerInnen erwerben im Falle des Abschlusses des Treuhandvertrages und Zahlung der entsprechenden Beträge Anteile mindestens im Wert von EUR 200,- an der Oikocredit U.A. Der Erwerb erfolgt mittelbar über den Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. als Treuhänder. Der Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. wird den für den Anteilserwerb von den AnlegerInnen gezahlten Betrag vollständig zum Erwerb von Anteilen an der Oikocredit U.A. verwenden und die so erworbenen Anteile für die AnlegerInnen treuhänderisch halten und verwalten. Der Oikocredit Förderkreis Baden- Württemberg e.V. erwirbt die Anteile an der Oikocredit U.A. direkt von dieser. Er erwirbt die Anteile zu 100 Prozent des Nennbetrages der Anteile. Das vorstehend Ausgeführte gilt auch, sollten AnlegerInnen nach ihrem Beitritt zum Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. weitere Anteile an der Oikocredit U.A. mittelbar erwerben. Von der Oikocredit U.A. an den Förderkreis Baden-Württemberg e.V. ausgeschüttete Dividenden unterliegen in den Niederlanden keiner Besteuerung. Der Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. versteuert erhaltene Ausschüttungen von Xxxxxxxxxx U.A. nicht selbst, sondern leitet diese an die jeweiligen AnlegerInnen weiter (ggf. nach Abzug von durch den Förderkreis in Bezug auf das Treuhandvermögen zu zahlender Steuern). Alle AnlegerInnen sind verpflichtet, vom Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. erhaltene Ausschüttungen zu versteuern. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen unter Ziffer 5.3 des Verkaufsprospekts in der durch die Nachträge geänderten Fassung verwiesen. Im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen einer treuhänderischen Beteiligung wird allen AnlegerInnen empfohlen, sich im Hinblick auf ihre persönliche steuerliche Situation und steuerliche Auswirkungen einer treuhänderischen Beteiligung fachkundig beraten zu lassen. Der Erwerbspreis für die von den jeweiligen AnlegerInnen mittelbar erworbenen Anteile der Oikocredit U.A. beläuft sich auf mindestens Euro 200 oder, sofern höher, auf den Betrag, den die AnlegerInnen auf das in der Beitrittsvereinb...
Leistungsvorbehalte. Die Anlegerin/der Anleger hat keinen Rechtsanspruch auf Ab- schluss eines Nachrangdarlehensvertrags. Die Einwerbung der Nachrangdarlehen ist auf ein Emissionsvolumen von insgesamt € 340.000,00 begrenzt. Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen ist das von der Anlegerin/vom Anleger zu ge- währende Nachrangdarlehen im Einzelfall jedenfalls auf die sich aus § 2a Abs. 3 VermAnlG ergebenden Schwellenwerte beschränkt. Dies bedeutet, dass die Zeichnungssumme gem. § 2a Abs. 3 Nr. 1 VermAnlG auf € 1.000,00 begrenzt ist. Höhe- re Beträge bis max. € 10.000,00 können unabhängig von den vorstehenden Regelungen nur gezeichnet werden, wenn die Anlegerin/der Anleger nach einer von ihr/ihm zu erteilenden Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben oder Finanzinstrumenten von mindestens € 100.000,00 verfügt oder die Zeichnungssumme den zwei- fachen Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoein- kommens der jeweiligen Anlegerin/des jeweiligen Anlegers nach einer von ihr/ihm zu erteilenden Selbstauskunft nicht übersteigt. Höhere Beträge bis maximal € 25.000,00 können unabhängig von den vorstehenden Regelungen nur gezeichnet werden, wenn die Zeichnungssumme den zweifachen Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der je- weiligen Anlegerin/des jeweiligen Anlegers nach einer von ihr/ ihm zu erteilenden Selbstauskunft nicht übersteigt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu „Mindestlaufzeit, Kündigungsbedingungen“ verwiesen.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und