Steuerliche Auswirkungen Musterklauseln

Steuerliche Auswirkungen. Je nach Typus des Investmentfonds ist die steuerliche Behandlung der Erträge unterschiedlich.
Steuerliche Auswirkungen. Die Aufstockungsleistungen sind steuerfrei. Im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung werden sie jedoch - wie auch andere steuerfreie sogenannte Lohnersatzleistungen (z.B. Zuschuss zum Mut- terschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld) - zur Ermittlung des Steuersatzes, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt, berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt). Die steuerfreien Lohnersatzleistungen bleiben als solche zwar steuerfrei, doch führt die Anwen- dung des infolge des Progressionsvorbehalts erhöhten Steuersatzes auf die steuerpflichtigen übrigen Einkünfte vielfach zu einer Steuernachforderung des Finanzamtes bei der Einkom- mensteuerveranlagung. Nachzahlungen dieser Art werden durch den Arbeitgeber nicht ausgeglichen. Die Aufstockungsleistungen sind vom Arbeitnehmer in seiner Einkommenssteuererklärung an- zugeben. In diesem Zusammenhang muss das Landesamt auch Anfragen über Vorausberechnungen der Auf- stockungsleistungen nach verschiedenen Steuerklassen ablehnen.
Steuerliche Auswirkungen. Die Verschmelzung der Münchener Rück Italia auf die Münchener Rück ist auf Ebene der Münchener Rück Italia sowie auf Ebene der Münchener Rück grundsätzlich steuerneutral möglich. Es fällt weder in Deutschland noch in Italien Kapitalverkehrsteuer an. Da die Münchener Rück Aktionäre nach der Verschmelzung dieselben Aktien halten wie vor der Verschmelzung, führt die Verschmelzung der Münchener Rück Italia auf die Münchener Rück nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn oder steuerlich relevanten Verlust für die Aktionäre der Münchener Rück. Nach der Verschmelzung führt die Münchener Rück Italia ihre bisherige Geschäftstätigkeit in Form einer italienischen Betriebsstätte fort und bleibt insofern in Italien steuerpflichtig. Auch für die Münchener Rück ergeben sich dieselben laufenden Steuerfolgen wie vor der Verschmelzung. Sie unterliegt mit ihrem Gewinn weiterhin grundsätzlich der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer (bei der Gewerbesteuer in Bezug auf den in ihren inländischen Betriebstätten erzielten Gewerbeertrag). Künftige Dividendenausschüttungen der Münchener Rück sowie Veräußerungen von Münchener Rück Aktien haben für die Aktionäre der Münchener Rück die gleichen steuerlichen Auswirkungen wie Dividendenausschüttungen und Veräußerungen vor der Verschmelzung (es sei denn, das jeweils geltende Recht oder die tatsächlichen Grundlagen ändern sich).
Steuerliche Auswirkungen. Im Hinblick auf die Anzahl an unterschiedlichen Jurisdiktionen, deren Steuergesetze auf die Schuldverschreibungsinhaber anwendbar sein können, werden die steuerlichen Auswirkun- gen im Zusammenhang mit dem Angebot auf die Schuldverschreibungsinhaber in dieser An- gebotsunterlage nicht erörtert. Schuldverschreibungsinhaber werden angehalten, ihre eigenen professionellen Berater im Hinblick auf mögliche steuerliche Auswirkungen gemäß anwendbarem Recht zu konsultieren. Jeder Schuldverschreibungsinhaber ist für seine eigenen Steuern verantwortlich und erhält keinen Ersatz für Xxxxxxx in Zusammenhang mit dem Angebot von der Emittentin und/oder dem Angebotsagenten.
Steuerliche Auswirkungen. − auf Grundlage des bestehenden − Testamentes / Gesellschaftsvertrag − Vermögen / Verbindlichkeiten
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

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